Teil 3
Dangerous goods list
5 Kapitel
3.1
Für bereits verwendete Flaschen und Flaschenbündel, welche die Vorschriften des Unterabsatzes 2 ab dem
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3.2
Verfahren zur Bestimmung der Restzugfestigkeitskurve
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3.3
Verfahren zur Bestimmung der Standzeit bis zum Durchreißen der Probekörper
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3.4
Flaschen oder Flaschenbündel, für die eine Frist von 15 Jahren zwischen den wiederkehrenden Prüfungen
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3.5
In freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter
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