RID 6.9
Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks mit
96 Abschnitte - Teil 6 - Bau- und Pruefvorschriften
Tankkörpern aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK)
Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften
Die Vorschriften des Abschnitts 6.9.2 gelten für ortsbewegliche Tanks mit einem FVK-Tankkörper zur Be-
| förderung | gefährlicher | Güter | der | Klassen | 1, | 3, | 5.1, | 6.1, | 6.2, | 8 | und | 9 | mit | allen | Verkehrsträgern. | Sofern |
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nichts anderes angegeben ist, müssen neben den Vorschriften dieses Kapitels die anwendbaren Vorschriften des Internationalen Übereinkommens über sichere Container (CSC) von 1972 in der jeweils geänderten
| Fassung | von | jedem | multimodalen | ortsbeweglichen | Tank | mit | einem | FVK-Tankkörper, | der | der | Begriffsbestimmung von «Container» im Wortlaut dieses Übereinkommens entspricht, erfüllt werden. |
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Die Vorschriften dieses Kapitels gelten nicht für ortsbewegliche Offshore-Tanks.
Die Vorschriften des Kapitels 4.2 und des Abschnitts 6.7.2 gelten für FVK-Tankkörper ortsbeweglicher
| Tanks | mit | Ausnahme | derjenigen, | welche | die | Verwendung | von | metallenen | Werkstoffen | für | den | Bau | von |
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Tankkörpern ortsbeweglicher Tanks betreffen, und der in diesem Kapitel genannten zusätzlichen Vorschriften.
Um dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik Rechnung zu tragen, dürfen die technischen Vorschrif-
| ten dieses Kapitels durch andere Vorschriften («alternative Vereinbarungen») ersetzt werden, die hinsichtlich | der | Verträglichkeit | der | beförderten | Stoffe | und | der | Fähigkeit | des | ortsbeweglichen | FVK-Tanks, | Beanspruchungen durch Stoß, Belastung und Feuer standzuhalten, ein im Vergleich zu den Vorschriften dieses |
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Kapitels mindestens gleichwertiges Sicherheitsniveau bieten. Für internationale Beförderungen müssen die ortsbeweglichen FVK-Tanks, die nach diesen alternativen Vereinbarungen gebaut sind, von den zuständigen Behörden zugelassen sein.
Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen FVK-Tanks
Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen FVK-Tanks
Begriffsbestimmungen
Für Zwecke dieses Abschnitts gelten die Begriffsbestimmungen des Unterabschnitts 6.7.2.1 mit Ausnahme der Begriffsbestimmungen in Bezug auf metallene Werkstoffe («Baustahl», «Bezugsstahl» und «Feinkornstahl») für den Bau des Tankkörpers eines ortsbeweglichen Tanks. Zusätzlich gelten folgende Begriffsbestimmungen für ortsbewegliche Tanks mit einem FVK-Tankkörper: Außenschicht: Der Teil des Tankkörpers mit direktem Kontakt zur Umgebung. Ersatz-Tankkörperprobe: Ein FVK-Muster, das für den Tankkörper repräsentativ sein muss und das parallel
| zum | Bau | des | Tankkörpers | hergestellt | wird, | wenn | es | nicht | möglich | ist, | Ausschnitte | aus | dem | Tankkörper |
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selbst zu verwenden. Die Ersatz-Tankkörperprobe kann flach oder gekrümmt sein. Faserverstärkter Kunststoff (FVK): siehe Abschnitt 1.2.1. FVK-Tank: Ein ortsbeweglicher Tank, der aus einem FVK-Tankkörper und Böden, Bedienungsausrüstung, Sicherheitseinrichtungen und anderen angebauten Ausrüstungen gebaut ist. FVK-Tankkörper: Ein geschlossenes Teil von zylindrischer Form mit einem Innenvolumen, das für die Beförderung von chemischen Stoffen bestimmt ist. Glasübergangstemperatur (T g ): Ein charakteristischer Wert des Temperaturbereichs, in dem der Glasübergang stattfindet. Handlaminieren: Ein Verfahren zum Formen von verstärkten Kunststoffen, bei dem Verstärkung und Harz auf eine Form gelegt werden. Harzinfusion: Eine FVK-Baumethode, bei der die trockene Verstärkung in eine geschlossene Form, in eine einseitige Form mit Vakuumsack oder auf andere Weise eingelegt wird und flüssiges Harz durch die Aufbringung äußeren Drucks am Einlass und/oder die Anwendung von vollem oder teilweisem Unterdruck an der Entlüftung dem Teil zugeführt wird. Liner: Eine Schicht auf der inneren Oberfläche eines FVK-Tankkörpers, die eine Berührung mit dem zu befördernden gefährlichen Gut verhindert.
| Matte: Eine | Faserverstärkung | aus | ungeordneten, | zerkleinerten | oder | verdrillten | Fasern, | die | als | Schichten |
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unterschiedlicher Länge und Dicke miteinander verbunden sind.
| Präzisionswickelverfahren: Ein Verfahren zur Herstellung von FVK-Strukturen, bei dem kontinuierliche Verstärkungen | (Faser, | Band | oder | andere), | die | entweder | zuvor | mit | einem | Matrixwerkstoff | imprägniert | wurden |
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oder während des Wickelns imprägniert werden, über einen rotierenden Dorn gelegt werden. Im Allgemeinen ist die Form eine Rotationsfläche und kann Böden umfassen. Repräsentative Probe: Eine aus dem Tankkörper ausgeschnittene Probe.
| Tragschicht: | Die | FVK-Schicht | eines | Tankkörpers, | die | erforderlich | ist, | um | den | Auslegungsbelastungen |
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standzuhalten.
| Vlies: | Eine | dünne | Matte | mit | hoher | Saugfähigkeit, | die | in | FVK-Produktlagen | verwendet | wird, | bei | denen | ein |
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Überschussanteil an Polymermatrix erforderlich ist (Oberflächenebenheit, chemische Beständigkeit, Dichtheit usw.).
Begriffsbestimmungen
Kennzeichnung
Kennzeichnung
Die Vorschriften des Absatzes 6.7.2.20.1 mit Ausnahme der Vorschriften des Absatzes 6.7.2.20.1 f) (ii)
gelten für ortsbewegliche Tanks mit einem FVK-Tankkörper.
Die in Absatz 6.7.2.20.1 f) (i) geforderten Angaben müssen umfassen:
| «Werkstoff | der | Tankkörperstruktur: | Faserverstärkter | Kunststoff», | die | Verstärkungsfaser, | z. B. | «Verstärkung: E-Glas», und das Harz, z. B. «Harz: Vinylester». |
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Die Vorschriften des Absatzes 6.7.2.20.2 gelten für ortsbewegliche Tanks mit einem FVK-Tankkörper.
| Kapitel 6.10 | Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung, die |
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Prüfung und die Kennzeichnung von Saug-Druck-Tanks für Abfälle
Bem. 1. Für ortsbewegliche Tanks und UN-Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) siehe Kapitel 6.7; für Kesselwagen, abnehmbare Tanks, Tankcontainer und Tankwechselaufbauten
| (Tankwechselbehälter), | deren | Tankkörper | aus | metallenen | Werkstoffen | hergestellt | sind, | sowie |
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für Batteriewagen und Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) mit Ausnahme von UNMEGC siehe Kapitel 6.8; für ortsbewegliche Tanks mit Tankkörpern aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) siehe Kapitel 6.9.
| 2. | Dieses Kapitel gilt für Tankcontainer und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter). |
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Allgemeine Vorschriften für die Auslegung und den Bau
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung und den Bau
Für ortsbewegliche FVK-Tanks gelten die Vorschriften des Abschnitts 6.7.1 und des Unterabschnitts
| 6.7.2.2. | Für | Bereiche | des | Tankkörpers, | die | aus | FVK | hergestellt | sind, | sind | die | folgenden | Vorschriften | des |
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Kapitels 6.7 ausgenommen: Absätze 6.7.2.2.1, 6.7.2.2.9.1, 6.7.2.2.13 und 6.7.2.2.14. Die Tankkörper müssen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen eines von der zuständigen Behörde anerkannten, für FVKWerkstoffe anwendbaren Regelwerks für Druckbehälter ausgelegt und gebaut sein. Darüber hinaus gelten die folgenden Vorschriften.
Qualitätssicherungssystem des Herstellers
Das Qualitätssicherungssystem muss alle Elemente, Anforderungen und Vorschriften umfassen, die vom
Hersteller angewendet werden. Es muss auf eine systematische und ordentliche Weise in Form schriftlich niedergelegter Grundsätze, Verfahren und Anweisungen dokumentiert werden.
Der Inhalt muss insbesondere geeignete Beschreibungen umfassen über:
weiterhin erfüllt.
Im Rahmen des Qualitätssicherungssystems müssen die folgenden Mindestanforderungen für jeden her-
gestellten ortsbeweglichen FVK-Tank erfüllt werden:
| Duroplastharzes | durch | direkte | oder | indirekte | Mittel | (z. B. | Barcol-Test | oder | dynamische | DifferenzThermoanalyse), | die | in | Übereinstimmung | mit | Absatz | 6.9.2.7.1.2 | h) | zu | bestimmen | sind, | oder | durch |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kriechversuche | an | einer | repräsentativen | Probe | oder | einer | Ersatz-Tankkörperprobe | in | Übereinstimmung mit Absatz 6.9.2.7.1.2 e) über einen Zeitraum von 100 Stunden; |
Nachprüfung (Audit) des Qualitätssicherungssystems
| Das | Qualitätssicherungssystem | ist | erstmalig | zu | bewerten, | um | festzustellen, | ob | es | die | Anforderungen | der |
|---|
Absätze 6.9.2.2.2.1 bis 6.9.2.2.2.3 zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde erfüllt.
| Der | Hersteller | ist | über | die | Ergebnisse | der | Nachprüfung | in | Kenntnis | zu | setzen. | Die | Mitteilung | muss | die |
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Schlussfolgerungen der Nachprüfung und eventuell erforderliche Korrekturmaßnahmen umfassen.
| Wiederkehrende | Nachprüfungen | sind | zur | Zufriedenheit | der | zuständigen | Behörde | durchzuführen, | um | sicherzustellen, | dass | der | Hersteller | das | Qualitätssicherungssystem | aufrechterhält | und | anwendet. | Berichte |
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über die wiederkehrenden Nachprüfungen sind dem Hersteller zur Verfügung zu stellen.
Aufrechterhaltung des Qualitätssicherungssystems
| Der | Hersteller | muss | das | Qualitätssicherungssystem | in | der | zugelassenen | Form | so | aufrechterhalten, | dass |
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es geeignet und effizient bleibt.
| Der Hersteller hat die zuständige Behörde, die das Qualitätssicherungssystem zugelassen hat, über beabsichtigte Änderungen in Kenntnis zu setzen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind zu bewerten, um festzustellen, | ob | das | geänderte | Qualitätssicherungssystem | die | Anforderungen | der | Absätze | 6.9.2.2.2.1 | bis |
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FVK-Tankkörper
Die FVK-Tankkörper müssen sicher mit den Konstruktionselementen des Rahmens des ortsbeweglichen
| Tanks verbunden sein. Die Verstärkungs- | und Versteifungselemente des FVK-Tankkörpers und die Befestigungen am Rahmen dürfen keine lokalen Spannungskonzentrationen verursachen, welche die zulässigen | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Auslegungswerte | der | Tankkörperstruktur | in | Übereinstimmung | mit | den | in | diesem | Kapitel | genannten | Vorschriften für alle Betriebs- | und Prüfbedingungen überschreiten. |
Harze
Die Verarbeitung der Harzmischung muss genau nach den Empfehlungen des Lieferanten erfolgen. Diese Harze können sein:
| – | ungesättigte Polyesterharze, | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| – | Vinylesterharze, | |||||||||
| – | Epoxyharze, | |||||||||
| – | Phenolharze, | |||||||||
| – | Thermoplastharze. | |||||||||
| Die | gemäß | Absatz | 6.9.2.7.1.1 | ermittelte | Wärmeformbeständigkeitstemperatur | (HDT) | des | Harzes | muss | |
| mindestens | 20 °C über | der | in | Absatz | 6.9.2.2.3.2 | festgelegten | höchsten | Auslegungstemperatur | des | Tankkörpers liegen und mindestens 70 °C betragen. |
Verstärkungswerkstoffe
| Die | Verstärkungswerkstoffe | der | Tragschichten | müssen | so | ausgewählt | werden, | dass | sie | den | Anforderungen an die Tragschicht genügen. | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Für | den | Liner | müssen | Glasfasern | mindestens | des | Typs | C | oder | ECR | gemäß | der | Norm | ISO 2078:1993 | + |
Amd 1:2015 verwendet werden. Thermoplastvliese dürfen für den Liner nur verwendet werden, wenn ihre Verträglichkeit mit dem vorgesehenen Inhalt nachgewiesen wurde.
Additive
Additive, die für die Behandlung des Harzes notwendig sind, wie Katalysatoren, Beschleuniger, Härter und Thixotropierstoffe, sowie Werkstoffe, die für die Verbesserung des Tanks verwendet werden, wie Füllstoffe,
| Farbstoffe, | Pigmente | usw., | dürfen | unter | Berücksichtigung | der | Auslegungslebensdauer | und | -temperatur |
|---|
nicht zu einer Schwächung des Werkstoffes führen.
FVK-Tankkörper, ihre Befestigungseinrichtungen sowie ihre Bedienungsausrüstung und bauliche Ausrüs-
| tung | müssen | so | ausgelegt | sein, | dass | sie | während | der | Auslegungslebensdauer | ohne | Verlust | des | Inhalts |
|---|
(ausgenommen Gasmengen, die aus eventuell vorhandenen Entlüftungseinrichtungen entweichen) den in den Absätzen 6.7.2.2.12, 6.9.2.2.3, 6.9.2.3.2, 6.9.2.3.4 und 6.9.2.3.6 erwähnten Belastungen standhalten.
Sondervorschriften für die Beförderung von Stoffen mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C
FVK-Tanks zur Beförderung von entzündbaren flüssigen Stoffen mit einem Flammpunkt von höchstens
| 60 °C | sind | so | zu | bauen, | dass | eine | elektrostatische | Aufladung | der | verschiedenen | Bestandteile | verhindert |
|---|
wird, um die Ansammlung gefährlicher Ladungen zu vermeiden.
Der an der Innen- und Außenseite des Tankkörpers gemessene Wert des elektrischen Oberflächenwider-
| standes | darf | 10 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ω | nicht | überschreiten. | Dies | kann | durch die | Verwendung | von | Additiven | im | Harz | oder |
| durch interlaminare, leitfähige Schichten, wie ein Metall- | oder Kohlefasernetzwerk, erreicht werden. |
Der gemessene elektrische Erdableitwiderstand darf 10
Ω nicht überschreiten.
Alle Bauteile des Tankkörpers sind untereinander und mit den Metallteilen der Bedienungsausrüstung und
der baulichen Ausrüstung des Tanks sowie mit dem Fahrzeug elektrisch zu verbinden. Der elektrische Widerstand zwischen sich berührenden Bauteilen und Ausrüstungsteilen darf 10 Ω nicht überschreiten.
Der elektrische Oberflächen- und Erdableitwiderstand ist erstmalig bei jedem hergestellten Tank oder an
einer Probe des Tankkörpers mit einem von der zuständigen Behörde anerkannten Verfahren zu messen. Bei einer Beschädigung des Tankkörpers, die eine Reparatur erfordert, ist der elektrische Widerstand erneut zu messen.
Der Tank ist so auszulegen, dass er ohne wesentliche Undichtheiten den Auswirkungen einer allseitigen
dreißigminütigen Brandbelastung, wie in den Prüfvorschriften nach Absatz 6.9.2.7.1.5 festgelegt, standhält. Bei Vorliegen von Daten von Prüfungen mit vergleichbaren Tankbaumustern kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf eine Prüfung verzichtet werden.
Bauverfahren für FVK-Tankkörper
Für den Bau von FVK-Tankkörpern müssen Wickelverfahren, Handlaminierverfahren, Harzinfusionsverfah-
ren oder andere geeignete Verbundwerkstoff-Herstellungsverfahren angewendet werden.
Das Gewicht der Faserverstärkung muss dem in der Verfahrensspezifikation festgelegten Gewicht mit
| einer Toleranz von +10 % und -0 | % entsprechen. Für die Verstärkung der Tankkörper sind eine oder mehrere der in Absatz 6.9.2.2.3.11 und in der Verfahrensspezifikation festgelegten Faserarten zu verwenden. |
|---|
Das Harzsystem muss eines der in Absatz 6.9.2.2.3.10 festgelegten Harzsysteme sein. Es dürfen keine
| Füllstoffe, | Pigmente | oder | Farbstoffzusätze | verwendet | werden, | welche | die | natürliche | Farbe | des | Harzes |
|---|
beeinträchtigen, es sei denn, dies ist nach der Verfahrensspezifikation zulässig.
Die Tankkörper sind aus geeigneten Werkstoffen herzustellen, die für den Betrieb in einem Mindestausle-
| gungstemperaturbereich | von | -40 °C | bis | +50 °C | geeignet | sind, | sofern | von | der | zuständigen | Behörde | des |
|---|
Staates, in dem die Beförderung durchgeführt wird, wegen besonderer klimatischer oder betrieblicher Bedingungen (z. B. Heizelemente) keine anderen Temperaturbereiche festgelegt sind.
Wenn ein Heizsystem eingebaut ist, muss dieses den Absätzen 6.7.2.5.12 bis 6.7.2.5.15 und den folgen-
den Vorschriften entsprechen:
Die Tankkörper müssen aus folgenden Elementen bestehen:
| – | Liner, |
|---|---|
| – | Tragschicht, |
| – | Außenschicht. |
Bem. Die Elemente dürfen miteinander kombiniert werden, wenn alle anwendbaren Funktionskriterien erfüllt werden.
Der Liner ist das innere Element des Tankkörpers, das als erste Barriere zur Gewährleistung der chemi-
schen Langzeitbeständigkeit gegenüber den zu befördernden Stoffen sowie zur Verhinderung gefährlicher
| Reaktionen | mit | dem | Inhalt | oder | der | Bildung | gefährlicher | Verbindungen | und | einer | wesentlichen | Schwä- |
|---|
chung der Tragschicht infolge der Diffusion von Stoffen durch den Liner ausgelegt ist. Die chemische Verträglichkeit ist in Übereinstimmung mit Absatz 6.9.2.7.1.3 zu überprüfen. Der Liner kann ein FVK-Liner oder ein Thermoplastliner sein.
Die FVK-Liner müssen aus folgenden Elementen bestehen:
| Masse-% | aufweisen, | es | sei | denn, | für | geringere | Glasgehalte | wird | eine | vergleichbare | Sicherheit | nachgewiesen. |
|---|
Wenn der Liner aus Thermoplastkunststoffplatten besteht, müssen diese zur erforderlichen Form unter
| Verwendung | eines | qualifizierten | Schweißverfahrens | und | qualifizierten | Personals | zusammengeschweißt |
|---|
werden. Geschweißte Liner müssen eine Schicht aus elektrisch leitfähigem Material aufweisen, die an der Oberfläche der Schweißnähte, die nicht im Kontakt mit dem flüssigen Stoff steht, angeordnet ist, um eine Funkenprüfung zu erleichtern. Die Dauerhaftigkeit der Verbindung zwischen Liner und Tragschicht ist durch die Verwendung einer geeigneten Methode herzustellen.
Die Tragschicht muss so ausgelegt sein, dass sie den Auslegungsbelastungen gemäß den Absätzen
6.7.2.2.12, 6.9.2.2.3.1, 6.9.2.3.2, 6.9.2.3.4 und 6.9.2.3.6 standhält.
Die Außenschicht aus Harz oder Farbe muss einen ausreichenden Schutz der Tragschichten des Tanks
| vor | Umwelt- | und | Betriebseinflüssen, | einschließlich | UV-Strahlung | und | Salznebel, | und | vor | gelegentlichen |
|---|
Spritzern der Ladung gewährleisten.
Auslegungskriterien
Auslegungskriterien
FVK-Tankkörper müssen so ausgelegt sein, dass die Beanspruchung rechnerisch oder experimentell mit
Hilfe von Dehnmessstreifen oder anderen von der zuständigen Behörde zugelassenen Methoden analysiert werden kann.
FVK-Tankkörper müssen so ausgelegt und gebaut sein, dass sie dem Prüfdruck standhalten. Für bestimm-
te Stoffe sind in der anwendbaren Anweisung für ortsbewegliche Tanks, die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte
| (10) angegeben | und | in | Abschnitt | 4.2.5 | beschrieben | ist, | oder | in | einer | Sondervorschrift | für | ortsbewegliche | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tanks, | die | in | Kapitel | 3.2 | Tabelle | A | Spalte | (11) angegeben | und | in | Unterabschnitt | 4.2.5.3 | beschrieben | ist, |
besondere Vorschriften festgelegt. Die Mindestwanddicke des FVK-Tankkörpers darf nicht geringer sein als in Unterabschnitt 6.9.2.4 festgelegt.
Beim festgelegten Prüfdruck darf die in mm/mm gemessene höchste Dehnung unter Zug des Tankkörpers
| nicht | zu | Mikrorissbildung | führen | und | daher | nicht | größer | als | die | nach | Messungen | im | Zugversuch | gemäß |
|---|
Absatz 6.9.2.7.1.2 c) bestimmte Dehnung für erste Risse oder Schädigungen des Harzes sein.
sind die aufgezeichneten Dehnungen im Verhältnis zu den in Absatz 6.7.2.2.12 geforderten
und den gemessenen Beschleunigungswerten zu extrapolieren.
| Die | Beanspruchung, | die | dem | gemessenen | Dehnungsniveau | entspricht, | darf | den | in | Absatz | 6.9.2.3.4 | berechneten Mindestsicherheitsfaktor unter keiner dieser Belastungsbedingungen überschreiten. |
|---|
Für den inneren Prüfdruck, den in Absatz 6.7.2.2.10 festgelegten äußeren Auslegungsdruck, die in Absatz
Bei jeder der in den Absätzen 6.7.2.2.12 und 6.9.2.3.4 definierten Beanspruchungen darf die resultierende
Dehnung in jeder Richtung den in der folgenden Tabelle angegebenen Wert oder ein Zehntel der nach der Norm ISO 527-2:2012 ermittelten Bruchdehnung des Harzes, je nachdem, welcher Wert geringer ist, nicht überschreiten. Beispiele bekannter Werte sind in nachstehender Tabelle angegeben: Harztyp
| höchste | Dehnung | unter | Zugbelastung |
|---|
(%) ungesättigtes Polyester- oder Phenolharz 0,2 Vinylesterharz 0,25 Epoxyharz 0,3 Thermoplastharz siehe Absatz 6.9.2.3.3
festgelegten statischen und dynamischen Beanspruchungen aufweisen wie der Tankkörper
selbst. Die Anzahl der Öffnungen ist zu minimieren. Das Achsenverhältnis der ovalen Öffnungen darf nicht mehr als 2 betragen.
| Werden | metallene | Flansche | oder | Bauteile | durch | Kleben | in | den | FVK-Tankkörper | integriert, | so | ist | für | die |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verbindung | zwischen | Metall | und | FVK | die | in | Absatz | 6.9.2.3.7 | genannte | Charakterisierungsmethode | anzuwenden. Werden die metallenen Flansche oder Bauteile auf andere Weise befestigt, z. B. durch Schraubverbindungen, so gelten die entsprechenden Bestimmungen des anwendbaren Regelwerks für Druckbehälter. |
Für den äußeren Auslegungsdruck muss der Mindestsicherheitsfaktor für die lineare Beulanalyse des
| Tankkörpers dem in dem | anwendbaren | Regelwerk | für | Druckbehälter | definierten | entsprechen, | darf | jedoch |
|---|
nicht kleiner als drei sein.
ermittelten zulässigen Werten und den gemäß Absatz 6.9.2.7.1.2 g) gemessenen Festigkeitswer-
ten durchzuführen. Das Beulen ist gemäß Absatz 6.9.2.3.6 zu berücksichtigen. Die Auslegung von Öffnungen und metallenen Einschlüssen ist nach Absatz 6.9.2.3.8 zu berücksichtigen.
Die für die Verbindungsstellen, einschließlich der Verbindungen an Böden, der Verbindungen zwischen den
| Ausrüstungsteilen und dem Tankkörper, der Verbindungen zwischen Schwall- | und Trennwänden und dem | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tankkörper, verwendeten Klebeverbindungen und/oder Überlaminate müssen in der Lage sein, den Belastungen | der | Absätze | 6.7.2.2.12, | 6.9.2.2.3.1, 6.9.2.3.2, | 6.9.2.3.4 | und | 6.9.2.3.6 | standzuhalten. | Um | Spannungskonzentrationen | im | Überlaminat | zu | vermeiden, | sind | Neigungen | mit | einem | Steigungsverhältnis | von |
höchstens 1:6 zu verwenden. Die Scherfestigkeit zwischen dem Überlaminat und den damit verbundenen Tankbauteilen darf nicht kleiner sein als: τ=γ Q l ≤ τ R K wobei: τ R die interlaminare Scherfestigkeit gemäß der Norm ISO 14130:1997 und Cor 1:2003 ist;
| Q | die Last pro Längeneinheit der Verbindung ist; |
|---|
K der gemäß Absatz 6.9.2.3.4 ermittelte Sicherheitsfaktor ist; l die Länge des Überlaminats ist;
| γ der Kerbfaktor | ist, | der | die | mittlere | Spannung | in | der | Verbindung | und | die | Spitzenspannung | am | Ort | der |
|---|
Versagensinitiierung in Bezug nimmt. Andere Berechnungsmethoden für die Verbindungen sind nach Genehmigung durch die zuständige Behörde zulässig.
Metallene Flansche und ihre Verschlüsse dürfen in FVK-Tankkörpern gemäß den Auslegungsvorschriften
des Abschnitts 6.7.2 verwendet werden. Öffnungen im FVK-Tankkörper müssen so verstärkt sein, dass sie
| mindestens | dieselben | Sicherheitsfaktoren | gegen | die | in | den | Absätzen | 6.7.2.2.12, | 6.9.2.3.2, | 6.9.2.3.4 | und |
|---|
Die Festigkeitsnachweise des Tankkörpers müssen mit der Finite-Elemente-Methode berechnet werden,
| wobei | der | Lagenaufbau | des | Tankkörpers, | die | Verbindungen | innerhalb | des | FVK-Tankkörpers, | die | Verbindungen zwischen dem FVK-Tankkörper und dem Containerrahmen sowie die Öffnungen simuliert werden. | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die | Behandlung | von | Besonderheiten | muss | mit | einer | geeigneten | Methode | gemäß | dem | anwendbaren | Regelwerk für Druckbehälter erfolgen. |
Mindestwanddicke des Tankkörpers
Mindestwanddicke des Tankkörpers
Die Mindestwanddicke des FVK-Tankkörpers ist durch Nachberechnungen der Festigkeit des Tankkörpers
unter Berücksichtigung der Festigkeitsanforderungen des Absatzes 6.9.2.3.4 zu bestätigen.
Die Mindestdicke der Tragschichten des FVK-Tankkörpers ist gemäß Absatz 6.9.2.3.4 zu bestimmen, die
Mindestdicke der Tragschichten muss jedoch mindestens 3 mm betragen.
Ausrüstungsteile für ortsbewegliche Tanks mit FVK-Tankkörper
Ausrüstungsteile für ortsbewegliche Tanks mit FVK-Tankkörper
| Bedienungseinrichtungen, | Bodenöffnungen, | Druckentlastungseinrichtungen, | Füllstandsanzeigevorrichtungen, | Traglager, | Rahmen, | Hebe- und | Befestigungseinrichtungen | von | ortsbeweglichen | Tanks | müssen | den |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorschriften | der | Unterabschnitte | 6.7.2.5 | bis | 6.7.2.17 | entsprechen. | Wenn | andere | metallene | Vorrichtungen |
in den FVK-Tankkörper integriert werden müssen, gelten die Vorschriften des Absatzes 6.9.2.3.8.
Baumusterzulassung
Baumusterzulassung
Die Baumusterzulassung von ortsbeweglichen FVK-Tanks muss gemäß den Vorschriften des Unterab-
schnitts 6.7.2.18 erfolgen. Für ortsbewegliche FVK-Tanks gelten zusätzlich die folgenden Vorschriften.
Der Baumusterprüfbericht für die Baumusterzulassung muss zusätzlich Folgendes enthalten.
Es muss ein Betriebsdauer-Prüfprogramm erstellt werden, das Teil des Betriebshandbuchs ist, um den
Zustand des Tanks bei wiederkehrenden Prüfungen zu überwachen. Das Prüfprogramm muss sich auf die
| Stellen mit kritischer Beanspruchung konzentrieren, die in der gemäß Absatz 6.9.2.3.4 durchgeführten Auslegungsanalyse | ermittelt | wurden. | Die | Prüfmethode | muss | die | potenzielle | Schadensart | an | der | kritischen |
|---|
Spannungsstelle berücksichtigen (z. B. Zugspannung oder Interlaminatspannung). Die Prüfung muss eine
| Kombination aus Sichtprüfung und zerstörungsfreier Prüfung sein (z. B. Schallemission, Ultraschallauswertung, | Thermografie). | Bei | Heizelementen | muss | das | Betriebsdauer-Prüfprogramm | eine | Untersuchung | des |
|---|
Tankkörpers oder seiner repräsentativen Bereiche ermöglichen, um die Auswirkungen von Überhitzung zu berücksichtigen.
Ein repräsentativer Prototyp eines Tanks ist den nachstehend dargestellten Prüfungen zu unterziehen.
Soweit erforderlich, darf die Bedienungsausrüstung zu diesem Zweck durch andere Teile ersetzt werden.
Der Prototyp ist auf Übereinstimmung mit der Baumusterspezifikation zu prüfen. Dies schließt eine innere
und äußere Prüfung und eine Maßkontrolle der Hauptabmessungen ein.
Der Prototyp, der an allen Stellen mit hoher Dehnung, die bei der Auslegungsvalidierungsaufgabe in Über-
einstimmung mit Absatz 6.9.2.3.4 ermittelt wurden, mit Dehnmessstreifen ausgerüstet ist, ist folgenden Belastungen zu unterziehen, wobei die dabei auftretenden Dehnungen aufzuzeichnen sind:
| drei | Richtungen, | die | auf | die | Bodeneckbeschläge | wirken, | ohne | zusätzliche | Masse, | die | von | außen | auf |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| den | Tankkörper | aufgebracht | wird. | Für | den | Vergleich | mit | der | Auslegungsberechnung | nach | Absatz |
Zusätzlich geltende Vorschriften für ortsbewegliche FVK-Tanks
Zusätzlich geltende Vorschriften für ortsbewegliche FVK-Tanks
Werkstoffprüfung
Harze
| Die | Zugdehnung | des | Harzes | ist | in | Übereinstimmung | mit | der | Norm | ISO 527-2:2012 | zu | bestimmen. | Die |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wärmeformbeständigkeitstemperatur | (HDT) | des | Harzes | ist | in | Übereinstimmung | mit | der | Norm | ISO 75- |
1:2013 zu bestimmen.
Tankkörperproben
| Vor der | Prüfung | müssen | alle | Beschichtungen | von | den | Proben | entfernt | werden. | Wenn | Tankkörperproben |
|---|
nicht möglich sind, dürfen Ersatz-Tankkörperproben verwendet werden. Die Prüfungen müssen Folgendes umfassen:
| ISO 527-5:2009 | für | die | Umfangs- | und | Längsrichtung | des | Tankkörpers. | Für | Bereiche | des | FVKTankkörpers sind Prüfungen an repräsentativen Laminaten in Übereinstimmung mit der Norm ISO 527- |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4:1997 | oder | ISO | 527-5:2009 | durchzuführen, | um | eine | Bewertung | der | Eignung | des | Sicherheitsfaktors |
| 50 mm | und | einem | Auflagerabstand | von | mindestens | der | zwanzigfachen | Wanddicke. | Es | sind | mindestens fünf Proben zu verwenden. |
|---|
| Absatz d) beschriebenen Konfiguration, die bei der in Absatz 6.9.2.2.3.2 angegebenen höchsten Auslegungstemperatur | über | einen | Zeitraum | von | 1000 | Stunden | einem | Kriechvorgang | in | einer | Drei- | oder |
|---|
Vier-Punkt-Biegung unterzogen werden. An jeder Probe ist die folgende Prüfung durchzuführen:
| die | der | in | Absatz | d) | ermittelten | Festigkeit | geteilt | durch | vier | entspricht. | Aufrechterhaltung | der | mechanischen Belastung bei der höchsten Auslegungstemperatur ohne Unterbrechung für mindestens |
|---|
1000 Stunden;
| in | Absatz | d) | beschriebenen | Konfiguration, | die | bei | der | in | Absatz | 6.9.2.2.3.2 | angegebenen | höchsten |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Auslegungstemperatur einer statischen Drei- | oder Vier-Punkt-Biegung in Verbindung mit einem Eintauchen in Wasser über einen Zeitraum von 1000 Stunden unterzogen werden. An jeder Probe ist die folgende Prüfung durchzuführen: |
| und Amd 1:2011 bei Umgebungstemperatur mit einer Biegespannung, die der in Absatz d) ermittelten | Festigkeit | geteilt | durch | vier | entspricht. | Messung | der | Anfangsverformung | sechs | Minuten | nach |
|---|
Aufbringen der vollen Last. Entfernung der Probe aus dem Prüfstand;
| Proben | nach | Ablauf | der | Konditionierungszeit, | Feuchthalten | bei | Umgebungstemperatur | und | Absolvierung des Schrittes gemäß Absatz f) (iv) innerhalb von drei Tagen; |
|---|
| oder die Effizienz der Aushärtungs- | und Nachhärtungsverfahren für Duroplastharze, bestimmt mit einer |
|---|
oder mehreren der folgenden Methoden:
| in | Übereinstimmung | mit | der | Norm | ISO 11357-2:2016 | bestimmte | Glasübergangstemperatur | (T |
|---|
g
| ) | oder Schmelztemperatur (T |
|---|
m ) oder
| – | HDT gemäß der Norm ISО 75-1:2013, |
|---|---|
| – | T |
g oder T m mittels thermomechanischer Analyse (TMA) gemäß der Norm ISO 11359-1:2014,
| – | dynamische thermomechanische Analyse (DMA) gemäß der Norm ISO 6721-11:2019, |
|---|---|
| – | Barcol-Test gemäß der Norm ASTM D2583:2013-03 oder EN 59:2016. |
Die chemische Verträglichkeit des Liners mit den zu befördernden Stoffen und der mit diesen in Kontakt
stehenden Flächen der Bedienungsausrüstung ist durch eine der nachstehenden Methoden nachzuweisen. Dieser Nachweis muss alle Aspekte der Verträglichkeit der Werkstoffe des Tankkörpers und seiner Ausrüstungen mit den zu befördernden Stoffen, einschließlich der chemischen Schädigung des Tankkörpers, der Einleitung kritischer Reaktionen des Inhalts und gefährlicher Reaktionen zwischen beiden, berücksichtigen.
| sentative | Proben, | einschließlich | gegebenenfalls | vorhandener | Liner | mit | Schweißnähten, | der | chemischen Verträglichkeitsprüfung nach der Norm EN 977:1997 für eine Dauer von 1000 Stunden bei 50 °C | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| oder bei der höchsten Temperatur, bei der ein bestimmter Stoff zur Beförderung zugelassen ist, zu unterziehen. | Im | Vergleich | mit | ungeprüften | Proben | darf | der | im | Biegeversuch | gemäß | der | Norm |
| EN 978:1997 gemessene Abfall der Festigkeit und des Elastizitätsmoduls 25 % nicht übersteigen. Risse, | Blasen, | punktförmige | Vertiefungen | (Pitting), | Trennung | von | Schichten und | Linern | sowie | Rauigkeit |
sind nicht zulässig.
| betreffenden | Füllgüter | mit | den | Werkstoffen | des | Tankkörpers, | mit | denen | sie | bei | den | angegebenen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Temperaturen, zu | den | angegebenen | Zeiten | und | unter | anderen | bedeutsamen | Betriebsbedingungen | in |
Kontakt kommen.
Kugelfallversuch nach der Norm EN 976-1:1997
| Der | Prototyp | ist | dem | Kugelfallversuch | nach | der | Norm | EN 976-1:1997 | Nr. | 6.6 | zu | unterziehen. | Dabei | darf |
|---|
am Tank kein sichtbarer innerer oder äußerer Schaden auftreten.
Feuerbeständigkeitsprüfung
Ein zu 80 % seines höchsten Fassungsraumes mit Wasser gefüllter repräsentativer Prototyp, einschließlich
seiner Bedienungsausrüstung und baulichen Ausrüstung, ist einer allseitigen dreißigminütigen Brandbelastung durch ein Heizölbeckenfeuer oder einer anderen Art von Feuer mit gleicher Wirkung auszusetzen. Das Feuer muss einem theoretischen Feuer mit einer Flammentemperatur von 800 °C, einem Strahlungskoeffizienten von 0,9 und einem Wärmedurchgangskoeffizienten von 10 W/(m
| ist | gemäß der Norm ISO 21843:2018 zu kalibrieren. Die Abmessungen des Beckens müssen den Tank um mindestens | 50 cm | nach | allen | Seiten | überragen, | und | der | Abstand | zwischen | dem | Brennstoffspiegel | und | dem |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tank | muss | zwischen | 50 cm | und | 80 cm | betragen. | Der | unterhalb | des | Flüssigkeitsspiegels | verbleibende |
Tank, einschließlich der Öffnungen und Verschlüsse, muss, abgesehen von Tropfleckagen, dicht bleiben.
Prüfung
Prüfung
Die Prüfung von ortsbeweglichen FVK-Tanks ist nach den Vorschriften des Unterabschnitts 6.7.2.19 durch-
| zuführen. | Darüber | hinaus | müssen | geschweißte | Thermoplastliner | nach | der | Druckprüfung, | die | im | Rahmen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| der | in | Absatz | 6.7.2.19.4 | festgelegten | wiederkehrenden | Prüfung | durchzuführen | ist, | einer | Funkenprüfung |
nach einer geeigneten Norm unterzogen werden.
Darüber hinaus müssen die erstmalige und die wiederkehrende Prüfung nach dem Betriebsdauer-
Prüfprogramm und den damit verbundenen Prüfmethoden gemäß Abschnitt 6.9.2.6.3 erfolgen.
Bei der erstmaligen Prüfung muss überprüft werden, ob der Bau des Tanks in Übereinstimmung mit dem in
Unterabschnitt 6.9.2.2.2 vorgeschriebenen Qualitätssicherungssystem erfolgt ist.
Zusätzlich muss bei der Prüfung des Tankkörpers die Lage der durch Heizelemente beheizten Bereiche
angegeben oder gekennzeichnet werden, auf Auslegungszeichnungen vorhanden sein oder durch eine geeignete Technik (z. B. Infrarot) sichtbar gemacht werden. Bei der Untersuchung des Tankkörpers sind die Auswirkungen von Überhitzung, Korrosion, Erosion, Überdruck und mechanischer Überlastung zu berücksichtigen.
Aufbewahrung von Proben
Tankkörperproben (z. B. aus dem Mannlochausschnitt) für jeden hergestellten Tank müssen für zukünftige
| Prüfungen und Tankkörperüberprüfungen für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen | Prüfung | und | bis | zum | erfolgreichen | Abschluss | der | erforderlichen | wiederkehrenden | 5-Jahres-Prüfung |
|---|
aufbewahrt werden.