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RID 6.9

Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks mit

96 Abschnitte - Teil 6 - Bau- und Pruefvorschriften

Tankkörpern aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK)

6.9.1

Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften

6.9.1

Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften

6.9.1.1

Die Vorschriften des Abschnitts 6.9.2 gelten für ortsbewegliche Tanks mit einem FVK-Tankkörper zur Be-

förderunggefährlicherGüterderKlassen1,3,5.1,6.1,6.2,8und9mitallenVerkehrsträgern.Sofern

nichts anderes angegeben ist, müssen neben den Vorschriften dieses Kapitels die anwendbaren Vorschriften des Internationalen Übereinkommens über sichere Container (CSC) von 1972 in der jeweils geänderten

FassungvonjedemmultimodalenortsbeweglichenTankmiteinemFVK-Tankkörper,derderBegriffsbestimmung von «Container» im Wortlaut dieses Übereinkommens entspricht, erfüllt werden.
6.9.1.2

Die Vorschriften dieses Kapitels gelten nicht für ortsbewegliche Offshore-Tanks.

6.9.1.3

Die Vorschriften des Kapitels 4.2 und des Abschnitts 6.7.2 gelten für FVK-Tankkörper ortsbeweglicher

TanksmitAusnahmederjenigen,welchedieVerwendungvonmetallenenWerkstoffenfürdenBauvon

Tankkörpern ortsbeweglicher Tanks betreffen, und der in diesem Kapitel genannten zusätzlichen Vorschriften.

6.9.1.4

Um dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik Rechnung zu tragen, dürfen die technischen Vorschrif-

ten dieses Kapitels durch andere Vorschriften («alternative Vereinbarungen») ersetzt werden, die hinsichtlichderVerträglichkeitderbefördertenStoffeundderFähigkeitdesortsbeweglichenFVK-Tanks,Beanspruchungen durch Stoß, Belastung und Feuer standzuhalten, ein im Vergleich zu den Vorschriften dieses

Kapitels mindestens gleichwertiges Sicherheitsniveau bieten. Für internationale Beförderungen müssen die ortsbeweglichen FVK-Tanks, die nach diesen alternativen Vereinbarungen gebaut sind, von den zuständigen Behörden zugelassen sein.

6.9.2

Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen FVK-Tanks

6.9.2

Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen FVK-Tanks

6.9.2.1

Begriffsbestimmungen

Für Zwecke dieses Abschnitts gelten die Begriffsbestimmungen des Unterabschnitts 6.7.2.1 mit Ausnahme der Begriffsbestimmungen in Bezug auf metallene Werkstoffe («Baustahl», «Bezugsstahl» und «Feinkornstahl») für den Bau des Tankkörpers eines ortsbeweglichen Tanks. Zusätzlich gelten folgende Begriffsbestimmungen für ortsbewegliche Tanks mit einem FVK-Tankkörper: Außenschicht: Der Teil des Tankkörpers mit direktem Kontakt zur Umgebung. Ersatz-Tankkörperprobe: Ein FVK-Muster, das für den Tankkörper repräsentativ sein muss und das parallel

zumBaudesTankkörpershergestelltwird,wennesnichtmöglichist,AusschnitteausdemTankkörper

selbst zu verwenden. Die Ersatz-Tankkörperprobe kann flach oder gekrümmt sein. Faserverstärkter Kunststoff (FVK): siehe Abschnitt 1.2.1. FVK-Tank: Ein ortsbeweglicher Tank, der aus einem FVK-Tankkörper und Böden, Bedienungsausrüstung, Sicherheitseinrichtungen und anderen angebauten Ausrüstungen gebaut ist. FVK-Tankkörper: Ein geschlossenes Teil von zylindrischer Form mit einem Innenvolumen, das für die Beförderung von chemischen Stoffen bestimmt ist. Glasübergangstemperatur (T g ): Ein charakteristischer Wert des Temperaturbereichs, in dem der Glasübergang stattfindet. Handlaminieren: Ein Verfahren zum Formen von verstärkten Kunststoffen, bei dem Verstärkung und Harz auf eine Form gelegt werden. Harzinfusion: Eine FVK-Baumethode, bei der die trockene Verstärkung in eine geschlossene Form, in eine einseitige Form mit Vakuumsack oder auf andere Weise eingelegt wird und flüssiges Harz durch die Aufbringung äußeren Drucks am Einlass und/oder die Anwendung von vollem oder teilweisem Unterdruck an der Entlüftung dem Teil zugeführt wird. Liner: Eine Schicht auf der inneren Oberfläche eines FVK-Tankkörpers, die eine Berührung mit dem zu befördernden gefährlichen Gut verhindert.

Matte: EineFaserverstärkungausungeordneten,zerkleinertenoderverdrilltenFasern,diealsSchichten

unterschiedlicher Länge und Dicke miteinander verbunden sind.

Präzisionswickelverfahren: Ein Verfahren zur Herstellung von FVK-Strukturen, bei dem kontinuierliche Verstärkungen(Faser,Bandoderandere),dieentwederzuvormiteinemMatrixwerkstoffimprägniertwurden

oder während des Wickelns imprägniert werden, über einen rotierenden Dorn gelegt werden. Im Allgemeinen ist die Form eine Rotationsfläche und kann Böden umfassen. Repräsentative Probe: Eine aus dem Tankkörper ausgeschnittene Probe.

Tragschicht:DieFVK-SchichteinesTankkörpers,dieerforderlichist,umdenAuslegungsbelastungen

standzuhalten.

Vlies:EinedünneMattemithoherSaugfähigkeit,dieinFVK-Produktlagenverwendetwird,beidenenein

Überschussanteil an Polymermatrix erforderlich ist (Oberflächenebenheit, chemische Beständigkeit, Dichtheit usw.).

6.9.2.1

Begriffsbestimmungen

6.9.2.10

Kennzeichnung

6.9.2.10

Kennzeichnung

6.9.2.10.1

Die Vorschriften des Absatzes 6.7.2.20.1 mit Ausnahme der Vorschriften des Absatzes 6.7.2.20.1 f) (ii)

gelten für ortsbewegliche Tanks mit einem FVK-Tankkörper.

6.9.2.10.2

Die in Absatz 6.7.2.20.1 f) (i) geforderten Angaben müssen umfassen:

«WerkstoffderTankkörperstruktur:FaserverstärkterKunststoff»,dieVerstärkungsfaser,z. B.«Verstärkung: E-Glas», und das Harz, z. B. «Harz: Vinylester».
6.9.2.10.3

Die Vorschriften des Absatzes 6.7.2.20.2 gelten für ortsbewegliche Tanks mit einem FVK-Tankkörper.

Kapitel 6.10Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung, die

Prüfung und die Kennzeichnung von Saug-Druck-Tanks für Abfälle

Bem. 1. Für ortsbewegliche Tanks und UN-Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) siehe Kapitel 6.7; für Kesselwagen, abnehmbare Tanks, Tankcontainer und Tankwechselaufbauten

(Tankwechselbehälter),derenTankkörperausmetallenenWerkstoffenhergestelltsind,sowie

für Batteriewagen und Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) mit Ausnahme von UNMEGC siehe Kapitel 6.8; für ortsbewegliche Tanks mit Tankkörpern aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) siehe Kapitel 6.9.

2.Dieses Kapitel gilt für Tankcontainer und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter).
6.9.2.2

Allgemeine Vorschriften für die Auslegung und den Bau

6.9.2.2

Allgemeine Vorschriften für die Auslegung und den Bau

6.9.2.2.1

Für ortsbewegliche FVK-Tanks gelten die Vorschriften des Abschnitts 6.7.1 und des Unterabschnitts

6.7.2.2.FürBereichedesTankkörpers,dieausFVKhergestelltsind,sinddiefolgendenVorschriftendes

Kapitels 6.7 ausgenommen: Absätze 6.7.2.2.1, 6.7.2.2.9.1, 6.7.2.2.13 und 6.7.2.2.14. Die Tankkörper müssen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen eines von der zuständigen Behörde anerkannten, für FVKWerkstoffe anwendbaren Regelwerks für Druckbehälter ausgelegt und gebaut sein. Darüber hinaus gelten die folgenden Vorschriften.

6.9.2.2.2

Qualitätssicherungssystem des Herstellers

6.9.2.2.2.1

Das Qualitätssicherungssystem muss alle Elemente, Anforderungen und Vorschriften umfassen, die vom

Hersteller angewendet werden. Es muss auf eine systematische und ordentliche Weise in Form schriftlich niedergelegter Grundsätze, Verfahren und Anweisungen dokumentiert werden.

6.9.2.2.2.2

Der Inhalt muss insbesondere geeignete Beschreibungen umfassen über:

a)
die Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten des Personals hinsichtlich der Auslegung und der Produktqualität;
b)
die bei der Auslegung der ortsbeweglichen Tanks verwendeten Techniken, Prozesse und Verfahren für die Auslegungskontrolle und -überprüfung;
c)
die entsprechenden Anweisungen, die für die Herstellung, die Qualitätskontrolle, die Qualitätssicherung und die Arbeitsabläufe verwendet werden;
d)
Qualitätsaufzeichnungen, wie Prüfberichte, Prüf- und Kalibrierungsdaten;
e)
Überprüfungen durch die Geschäftsleitung in Folge der Nachprüfungen (Audits) gemäß Absatz 6.9.2.2.2.4, um die erfolgreiche Wirkungsweise des Qualitätssicherungssystems sicherzustellen;
f)
das Verfahren, das beschreibt, wie Kundenanforderungen erfüllt werden;
g)
das Verfahren für die Kontrolle der Dokumente und deren Überarbeitung;
h)
die Mittel für die Kontrolle nicht konformer ortsbeweglicher Tanks, von Zukaufteilen, Zwischenprodukten und Fertigteilen und
i)
Schulungsprogramme und Qualifizierungsverfahren für das betroffene Personal.
6.9.2.2.2.3

weiterhin erfüllt.

6.9.2.2.2.3

Im Rahmen des Qualitätssicherungssystems müssen die folgenden Mindestanforderungen für jeden her-

gestellten ortsbeweglichen FVK-Tank erfüllt werden:

a)
Verwendung eines Prüfplans;
b)
Sichtprüfungen;
c)
Überprüfung der Faserausrichtung und des Massenanteils mittels eines dokumentierten Kontrollverfahrens;
d)
Überprüfung der Faser- und Harzqualität und -eigenschaften anhand von Bescheinigungen oder anderen Dokumenten;
e)
Überprüfung der Liner-Qualität und -Eigenschaften anhand von Bescheinigungen oder anderen Dokumenten;
f)
Überprüfung der Eigenschaften des geformten Thermoplastharzes bzw. des Aushärtungsgrades des
DuroplastharzesdurchdirekteoderindirekteMittel(z. B.Barcol-TestoderdynamischeDifferenzThermoanalyse),dieinÜbereinstimmungmitAbsatz6.9.2.7.1.2h)zubestimmensind,oderdurch
KriechversucheaneinerrepräsentativenProbeodereinerErsatz-TankkörperprobeinÜbereinstimmung mit Absatz 6.9.2.7.1.2 e) über einen Zeitraum von 100 Stunden;
g)
Dokumentation der Formungsverfahren von Thermoplastharzen bzw. der Aushärtungs- und Nachhärtungsverfahren von Duroplasten und
h)
Aufbewahrung und Archivierung von Tankkörperproben für zukünftige Prüfungen und Tankkörperüberprüfungen (z. B. vom Mannlochausschnitt) für einen Zeitraum von 5 Jahren.
6.9.2.2.2.4

Nachprüfung (Audit) des Qualitätssicherungssystems

DasQualitätssicherungssystemisterstmaligzubewerten,umfestzustellen,obesdieAnforderungender

Absätze 6.9.2.2.2.1 bis 6.9.2.2.2.3 zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde erfüllt.

DerHerstelleristüberdieErgebnissederNachprüfunginKenntniszusetzen.DieMitteilungmussdie

Schlussfolgerungen der Nachprüfung und eventuell erforderliche Korrekturmaßnahmen umfassen.

WiederkehrendeNachprüfungensindzurZufriedenheitderzuständigenBehördedurchzuführen,umsicherzustellen,dassderHerstellerdasQualitätssicherungssystemaufrechterhältundanwendet.Berichte

über die wiederkehrenden Nachprüfungen sind dem Hersteller zur Verfügung zu stellen.

6.9.2.2.2.5

Aufrechterhaltung des Qualitätssicherungssystems

DerHerstellermussdasQualitätssicherungssysteminderzugelassenenFormsoaufrechterhalten,dass

es geeignet und effizient bleibt.

Der Hersteller hat die zuständige Behörde, die das Qualitätssicherungssystem zugelassen hat, über beabsichtigte Änderungen in Kenntnis zu setzen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind zu bewerten, um festzustellen,obdasgeänderteQualitätssicherungssystemdieAnforderungenderAbsätze6.9.2.2.2.1bis
6.9.2.2.3

FVK-Tankkörper

6.9.2.2.3.1

Die FVK-Tankkörper müssen sicher mit den Konstruktionselementen des Rahmens des ortsbeweglichen

Tanks verbunden sein. Die Verstärkungs-und Versteifungselemente des FVK-Tankkörpers und die Befestigungen am Rahmen dürfen keine lokalen Spannungskonzentrationen verursachen, welche die zulässigen
AuslegungswertederTankkörperstrukturinÜbereinstimmungmitdenindiesemKapitelgenanntenVorschriften für alle Betriebs-und Prüfbedingungen überschreiten.
6.9.2.2.3.10

Harze

Die Verarbeitung der Harzmischung muss genau nach den Empfehlungen des Lieferanten erfolgen. Diese Harze können sein:

ungesättigte Polyesterharze,
Vinylesterharze,
Epoxyharze,
Phenolharze,
Thermoplastharze.
DiegemäßAbsatz6.9.2.7.1.1ermittelteWärmeformbeständigkeitstemperatur(HDT)desHarzesmuss
mindestens20 °C überderinAbsatz6.9.2.2.3.2festgelegtenhöchstenAuslegungstemperaturdesTankkörpers liegen und mindestens 70 °C betragen.
6.9.2.2.3.11

Verstärkungswerkstoffe

DieVerstärkungswerkstoffederTragschichtenmüssensoausgewähltwerden,dasssiedenAnforderungen an die Tragschicht genügen.
FürdenLinermüssenGlasfasernmindestensdesTypsCoderECRgemäßderNormISO 2078:1993+

Amd 1:2015 verwendet werden. Thermoplastvliese dürfen für den Liner nur verwendet werden, wenn ihre Verträglichkeit mit dem vorgesehenen Inhalt nachgewiesen wurde.

6.9.2.2.3.12

Additive

Additive, die für die Behandlung des Harzes notwendig sind, wie Katalysatoren, Beschleuniger, Härter und Thixotropierstoffe, sowie Werkstoffe, die für die Verbesserung des Tanks verwendet werden, wie Füllstoffe,

Farbstoffe,Pigmenteusw.,dürfenunterBerücksichtigungderAuslegungslebensdauerund-temperatur

nicht zu einer Schwächung des Werkstoffes führen.

6.9.2.2.3.13

FVK-Tankkörper, ihre Befestigungseinrichtungen sowie ihre Bedienungsausrüstung und bauliche Ausrüs-

tungmüssensoausgelegtsein,dasssiewährendderAuslegungslebensdauerohneVerlustdesInhalts

(ausgenommen Gasmengen, die aus eventuell vorhandenen Entlüftungseinrichtungen entweichen) den in den Absätzen 6.7.2.2.12, 6.9.2.2.3, 6.9.2.3.2, 6.9.2.3.4 und 6.9.2.3.6 erwähnten Belastungen standhalten.

6.9.2.2.3.14

Sondervorschriften für die Beförderung von Stoffen mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C

6.9.2.2.3.14.1

FVK-Tanks zur Beförderung von entzündbaren flüssigen Stoffen mit einem Flammpunkt von höchstens

60 °Csindsozubauen,dasseineelektrostatischeAufladungderverschiedenenBestandteileverhindert

wird, um die Ansammlung gefährlicher Ladungen zu vermeiden.

6.9.2.2.3.14.2

Der an der Innen- und Außenseite des Tankkörpers gemessene Wert des elektrischen Oberflächenwider-

standesdarf10
Ωnichtüberschreiten.Dieskanndurch dieVerwendungvonAdditivenimHarzoder
durch interlaminare, leitfähige Schichten, wie ein Metall-oder Kohlefasernetzwerk, erreicht werden.
6.9.2.2.3.14.3

Der gemessene elektrische Erdableitwiderstand darf 10

Ω nicht überschreiten.

6.9.2.2.3.14.4

Alle Bauteile des Tankkörpers sind untereinander und mit den Metallteilen der Bedienungsausrüstung und

der baulichen Ausrüstung des Tanks sowie mit dem Fahrzeug elektrisch zu verbinden. Der elektrische Widerstand zwischen sich berührenden Bauteilen und Ausrüstungsteilen darf 10 Ω nicht überschreiten.

6.9.2.2.3.14.5

Der elektrische Oberflächen- und Erdableitwiderstand ist erstmalig bei jedem hergestellten Tank oder an

einer Probe des Tankkörpers mit einem von der zuständigen Behörde anerkannten Verfahren zu messen. Bei einer Beschädigung des Tankkörpers, die eine Reparatur erfordert, ist der elektrische Widerstand erneut zu messen.

6.9.2.2.3.15

Der Tank ist so auszulegen, dass er ohne wesentliche Undichtheiten den Auswirkungen einer allseitigen

dreißigminütigen Brandbelastung, wie in den Prüfvorschriften nach Absatz 6.9.2.7.1.5 festgelegt, standhält. Bei Vorliegen von Daten von Prüfungen mit vergleichbaren Tankbaumustern kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf eine Prüfung verzichtet werden.

6.9.2.2.3.16

Bauverfahren für FVK-Tankkörper

6.9.2.2.3.16.1

Für den Bau von FVK-Tankkörpern müssen Wickelverfahren, Handlaminierverfahren, Harzinfusionsverfah-

ren oder andere geeignete Verbundwerkstoff-Herstellungsverfahren angewendet werden.

6.9.2.2.3.16.2

Das Gewicht der Faserverstärkung muss dem in der Verfahrensspezifikation festgelegten Gewicht mit

einer Toleranz von +10 % und -0% entsprechen. Für die Verstärkung der Tankkörper sind eine oder mehrere der in Absatz 6.9.2.2.3.11 und in der Verfahrensspezifikation festgelegten Faserarten zu verwenden.
6.9.2.2.3.16.3

Das Harzsystem muss eines der in Absatz 6.9.2.2.3.10 festgelegten Harzsysteme sein. Es dürfen keine

Füllstoffe,PigmenteoderFarbstoffzusätzeverwendetwerden,welchedienatürlicheFarbedesHarzes

beeinträchtigen, es sei denn, dies ist nach der Verfahrensspezifikation zulässig.

6.9.2.2.3.2

Die Tankkörper sind aus geeigneten Werkstoffen herzustellen, die für den Betrieb in einem Mindestausle-

gungstemperaturbereichvon-40 °Cbis+50 °Cgeeignetsind,sofernvonderzuständigenBehördedes

Staates, in dem die Beförderung durchgeführt wird, wegen besonderer klimatischer oder betrieblicher Bedingungen (z. B. Heizelemente) keine anderen Temperaturbereiche festgelegt sind.

6.9.2.2.3.3

Wenn ein Heizsystem eingebaut ist, muss dieses den Absätzen 6.7.2.5.12 bis 6.7.2.5.15 und den folgen-

den Vorschriften entsprechen:

a)
die höchste Betriebstemperatur der in den Tankkörper eingebauten oder mit dem Tankkörper verbundenen Heizelemente darf die höchste Auslegungstemperatur des Tanks nicht überschreiten;
b)
die Heizelemente müssen so ausgelegt, gesteuert und verwendet werden, dass die Temperatur des beförderten Stoffes die höchste Auslegungstemperatur des Tanks oder einen Wert, bei dem der Innendruck den höchstzulässigen Betriebsdruck übersteigt, nicht überschreiten kann, und
c)
die Konstruktionselemente des Tanks und seiner Heizelemente müssen eine Untersuchung des Tankkörpers in Bezug auf mögliche Überhitzungseffekte ermöglichen.
6.9.2.2.3.4

Die Tankkörper müssen aus folgenden Elementen bestehen:

Liner,
Tragschicht,
Außenschicht.

Bem. Die Elemente dürfen miteinander kombiniert werden, wenn alle anwendbaren Funktionskriterien erfüllt werden.

6.9.2.2.3.5

Der Liner ist das innere Element des Tankkörpers, das als erste Barriere zur Gewährleistung der chemi-

schen Langzeitbeständigkeit gegenüber den zu befördernden Stoffen sowie zur Verhinderung gefährlicher

ReaktionenmitdemInhaltoderderBildunggefährlicherVerbindungenundeinerwesentlichenSchwä-

chung der Tragschicht infolge der Diffusion von Stoffen durch den Liner ausgelegt ist. Die chemische Verträglichkeit ist in Übereinstimmung mit Absatz 6.9.2.7.1.3 zu überprüfen. Der Liner kann ein FVK-Liner oder ein Thermoplastliner sein.

6.9.2.2.3.6

Die FVK-Liner müssen aus folgenden Elementen bestehen:

a)
Oberflächenschicht («gel-coat»): eine entsprechend harzreiche Oberflächenschicht, verstärkt mit einem Vlies, das mit dem Harz und dem Inhalt verträglich ist. Diese Schicht muss einen höchsten Fasermassenanteil von 30 %, eine Mindestdicke von 0,25 mm und eine höchste Dicke von 0,60 mm haben.
b)
Verstärkungsschicht(en): eine oder mehrere Lagen mit einer Mindestdicke von 2 mm, die eine Glasmatte oder Spritzfasern von mindestens 900 g/m2 enthalten und einen Glasgehalt von mindestens 30
Masse-%aufweisen,esseidenn,fürgeringereGlasgehaltewirdeinevergleichbareSicherheitnachgewiesen.
6.9.2.2.3.7

Wenn der Liner aus Thermoplastkunststoffplatten besteht, müssen diese zur erforderlichen Form unter

VerwendungeinesqualifiziertenSchweißverfahrensundqualifiziertenPersonalszusammengeschweißt

werden. Geschweißte Liner müssen eine Schicht aus elektrisch leitfähigem Material aufweisen, die an der Oberfläche der Schweißnähte, die nicht im Kontakt mit dem flüssigen Stoff steht, angeordnet ist, um eine Funkenprüfung zu erleichtern. Die Dauerhaftigkeit der Verbindung zwischen Liner und Tragschicht ist durch die Verwendung einer geeigneten Methode herzustellen.

6.9.2.2.3.8

Die Tragschicht muss so ausgelegt sein, dass sie den Auslegungsbelastungen gemäß den Absätzen

6.7.2.2.12, 6.9.2.2.3.1, 6.9.2.3.2, 6.9.2.3.4 und 6.9.2.3.6 standhält.

6.9.2.2.3.9

Die Außenschicht aus Harz oder Farbe muss einen ausreichenden Schutz der Tragschichten des Tanks

vorUmwelt-undBetriebseinflüssen,einschließlichUV-StrahlungundSalznebel,undvorgelegentlichen

Spritzern der Ladung gewährleisten.

6.9.2.3

Auslegungskriterien

6.9.2.3

Auslegungskriterien

6.9.2.3.1

FVK-Tankkörper müssen so ausgelegt sein, dass die Beanspruchung rechnerisch oder experimentell mit

Hilfe von Dehnmessstreifen oder anderen von der zuständigen Behörde zugelassenen Methoden analysiert werden kann.

6.9.2.3.2

FVK-Tankkörper müssen so ausgelegt und gebaut sein, dass sie dem Prüfdruck standhalten. Für bestimm-

te Stoffe sind in der anwendbaren Anweisung für ortsbewegliche Tanks, die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte

(10) angegebenundinAbschnitt4.2.5beschriebenist,oderineinerSondervorschriftfürortsbewegliche
Tanks,dieinKapitel3.2TabelleASpalte(11) angegebenundinUnterabschnitt4.2.5.3beschriebenist,

besondere Vorschriften festgelegt. Die Mindestwanddicke des FVK-Tankkörpers darf nicht geringer sein als in Unterabschnitt 6.9.2.4 festgelegt.

6.9.2.3.3

Beim festgelegten Prüfdruck darf die in mm/mm gemessene höchste Dehnung unter Zug des Tankkörpers

nichtzuMikrorissbildungführenunddahernichtgrößeralsdienachMessungenimZugversuchgemäß

Absatz 6.9.2.7.1.2 c) bestimmte Dehnung für erste Risse oder Schädigungen des Harzes sein.

6.9.2.3.4

sind die aufgezeichneten Dehnungen im Verhältnis zu den in Absatz 6.7.2.2.12 geforderten

und den gemessenen Beschleunigungswerten zu extrapolieren.

c)
Füllung mit Wasser und Anwendung des festgelegten Prüfdrucks. Unter dieser Belastung darf der Tankkörper keine sichtbaren Schäden und keine Undichtheit aufweisen.
DieBeanspruchung,diedemgemessenenDehnungsniveauentspricht,darfdeninAbsatz6.9.2.3.4berechneten Mindestsicherheitsfaktor unter keiner dieser Belastungsbedingungen überschreiten.
6.9.2.3.4

Für den inneren Prüfdruck, den in Absatz 6.7.2.2.10 festgelegten äußeren Auslegungsdruck, die in Absatz

6.9.2.3.5

Bei jeder der in den Absätzen 6.7.2.2.12 und 6.9.2.3.4 definierten Beanspruchungen darf die resultierende

Dehnung in jeder Richtung den in der folgenden Tabelle angegebenen Wert oder ein Zehntel der nach der Norm ISO 527-2:2012 ermittelten Bruchdehnung des Harzes, je nachdem, welcher Wert geringer ist, nicht überschreiten. Beispiele bekannter Werte sind in nachstehender Tabelle angegeben: Harztyp

höchsteDehnungunterZugbelastung

(%) ungesättigtes Polyester- oder Phenolharz 0,2 Vinylesterharz 0,25 Epoxyharz 0,3 Thermoplastharz siehe Absatz 6.9.2.3.3

6.9.2.3.6

festgelegten statischen und dynamischen Beanspruchungen aufweisen wie der Tankkörper

selbst. Die Anzahl der Öffnungen ist zu minimieren. Das Achsenverhältnis der ovalen Öffnungen darf nicht mehr als 2 betragen.

WerdenmetalleneFlanscheoderBauteiledurchKlebenindenFVK-Tankkörperintegriert,soistfürdie
VerbindungzwischenMetallundFVKdieinAbsatz6.9.2.3.7genannteCharakterisierungsmethodeanzuwenden. Werden die metallenen Flansche oder Bauteile auf andere Weise befestigt, z. B. durch Schraubverbindungen, so gelten die entsprechenden Bestimmungen des anwendbaren Regelwerks für Druckbehälter.
6.9.2.3.6

Für den äußeren Auslegungsdruck muss der Mindestsicherheitsfaktor für die lineare Beulanalyse des

Tankkörpers dem in demanwendbarenRegelwerkfürDruckbehälterdefiniertenentsprechen,darfjedoch

nicht kleiner als drei sein.

6.9.2.3.7

ermittelten zulässigen Werten und den gemäß Absatz 6.9.2.7.1.2 g) gemessenen Festigkeitswer-

ten durchzuführen. Das Beulen ist gemäß Absatz 6.9.2.3.6 zu berücksichtigen. Die Auslegung von Öffnungen und metallenen Einschlüssen ist nach Absatz 6.9.2.3.8 zu berücksichtigen.

6.9.2.3.7

Die für die Verbindungsstellen, einschließlich der Verbindungen an Böden, der Verbindungen zwischen den

Ausrüstungsteilen und dem Tankkörper, der Verbindungen zwischen Schwall-und Trennwänden und dem
Tankkörper, verwendeten Klebeverbindungen und/oder Überlaminate müssen in der Lage sein, den BelastungenderAbsätze6.7.2.2.12,6.9.2.2.3.1, 6.9.2.3.2,6.9.2.3.4und6.9.2.3.6standzuhalten.UmSpannungskonzentrationenimÜberlaminatzuvermeiden,sindNeigungenmiteinemSteigungsverhältnisvon

höchstens 1:6 zu verwenden. Die Scherfestigkeit zwischen dem Überlaminat und den damit verbundenen Tankbauteilen darf nicht kleiner sein als: τ=γ Q l ≤ τ R K wobei: τ R die interlaminare Scherfestigkeit gemäß der Norm ISO 14130:1997 und Cor 1:2003 ist;

Qdie Last pro Längeneinheit der Verbindung ist;

K der gemäß Absatz 6.9.2.3.4 ermittelte Sicherheitsfaktor ist; l die Länge des Überlaminats ist;

γ der Kerbfaktorist,derdiemittlereSpannunginderVerbindungunddieSpitzenspannungamOrtder

Versagensinitiierung in Bezug nimmt. Andere Berechnungsmethoden für die Verbindungen sind nach Genehmigung durch die zuständige Behörde zulässig.

6.9.2.3.8

Metallene Flansche und ihre Verschlüsse dürfen in FVK-Tankkörpern gemäß den Auslegungsvorschriften

des Abschnitts 6.7.2 verwendet werden. Öffnungen im FVK-Tankkörper müssen so verstärkt sein, dass sie

mindestensdieselbenSicherheitsfaktorengegendieindenAbsätzen6.7.2.2.12,6.9.2.3.2,6.9.2.3.4und
6.9.2.3.9

Die Festigkeitsnachweise des Tankkörpers müssen mit der Finite-Elemente-Methode berechnet werden,

wobeiderLagenaufbaudesTankkörpers,dieVerbindungeninnerhalbdesFVK-Tankkörpers,dieVerbindungen zwischen dem FVK-Tankkörper und dem Containerrahmen sowie die Öffnungen simuliert werden.
DieBehandlungvonBesonderheitenmussmiteinergeeignetenMethodegemäßdemanwendbarenRegelwerk für Druckbehälter erfolgen.
6.9.2.4

Mindestwanddicke des Tankkörpers

6.9.2.4

Mindestwanddicke des Tankkörpers

6.9.2.4.1

Die Mindestwanddicke des FVK-Tankkörpers ist durch Nachberechnungen der Festigkeit des Tankkörpers

unter Berücksichtigung der Festigkeitsanforderungen des Absatzes 6.9.2.3.4 zu bestätigen.

6.9.2.4.2

Die Mindestdicke der Tragschichten des FVK-Tankkörpers ist gemäß Absatz 6.9.2.3.4 zu bestimmen, die

Mindestdicke der Tragschichten muss jedoch mindestens 3 mm betragen.

6.9.2.5

Ausrüstungsteile für ortsbewegliche Tanks mit FVK-Tankkörper

6.9.2.5

Ausrüstungsteile für ortsbewegliche Tanks mit FVK-Tankkörper

Bedienungseinrichtungen,Bodenöffnungen,Druckentlastungseinrichtungen,Füllstandsanzeigevorrichtungen,Traglager,Rahmen,Hebe- undBefestigungseinrichtungenvonortsbeweglichenTanksmüssenden
VorschriftenderUnterabschnitte6.7.2.5bis6.7.2.17entsprechen.WennanderemetalleneVorrichtungen

in den FVK-Tankkörper integriert werden müssen, gelten die Vorschriften des Absatzes 6.9.2.3.8.

6.9.2.6

Baumusterzulassung

6.9.2.6

Baumusterzulassung

6.9.2.6.1

Die Baumusterzulassung von ortsbeweglichen FVK-Tanks muss gemäß den Vorschriften des Unterab-

schnitts 6.7.2.18 erfolgen. Für ortsbewegliche FVK-Tanks gelten zusätzlich die folgenden Vorschriften.

6.9.2.6.2

Der Baumusterprüfbericht für die Baumusterzulassung muss zusätzlich Folgendes enthalten.

a)
Ergebnisse der Prüfungen der Werkstoffe, die für die Herstellung des FVK-Tankkörpers gemäß den Vorschriften des Absatzes 6.9.2.7.1 verwendet wurden.
b)
Ergebnisse des Kugelfallversuchs in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 6.9.2.7.1.4.
c)
Ergebnisse der Feuerbeständigkeitsprüfung in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 6.9.2.7.1.5.
6.9.2.6.3

Es muss ein Betriebsdauer-Prüfprogramm erstellt werden, das Teil des Betriebshandbuchs ist, um den

Zustand des Tanks bei wiederkehrenden Prüfungen zu überwachen. Das Prüfprogramm muss sich auf die

Stellen mit kritischer Beanspruchung konzentrieren, die in der gemäß Absatz 6.9.2.3.4 durchgeführten Auslegungsanalyseermitteltwurden.DiePrüfmethodemussdiepotenzielleSchadensartanderkritischen

Spannungsstelle berücksichtigen (z. B. Zugspannung oder Interlaminatspannung). Die Prüfung muss eine

Kombination aus Sichtprüfung und zerstörungsfreier Prüfung sein (z. B. Schallemission, Ultraschallauswertung,Thermografie).BeiHeizelementenmussdasBetriebsdauer-PrüfprogrammeineUntersuchungdes

Tankkörpers oder seiner repräsentativen Bereiche ermöglichen, um die Auswirkungen von Überhitzung zu berücksichtigen.

6.9.2.6.4

Ein repräsentativer Prototyp eines Tanks ist den nachstehend dargestellten Prüfungen zu unterziehen.

Soweit erforderlich, darf die Bedienungsausrüstung zu diesem Zweck durch andere Teile ersetzt werden.

6.9.2.6.4.1

Der Prototyp ist auf Übereinstimmung mit der Baumusterspezifikation zu prüfen. Dies schließt eine innere

und äußere Prüfung und eine Maßkontrolle der Hauptabmessungen ein.

6.9.2.6.4.2

Der Prototyp, der an allen Stellen mit hoher Dehnung, die bei der Auslegungsvalidierungsaufgabe in Über-

einstimmung mit Absatz 6.9.2.3.4 ermittelt wurden, mit Dehnmessstreifen ausgerüstet ist, ist folgenden Belastungen zu unterziehen, wobei die dabei auftretenden Dehnungen aufzuzeichnen sind:

a)
Füllung mit Wasser bis zum höchsten Füllungsgrad. Die Messergebnisse sind zur Überprüfung der Auslegungsberechnung nach Absatz 6.9.2.3.4 zu verwenden.
b)
Füllung mit Wasser bis zum höchsten Füllungsgrad und Aufbringung statischer Belastungen in allen
dreiRichtungen,dieaufdieBodeneckbeschlägewirken,ohnezusätzlicheMasse,dievonaußenauf
denTankkörperaufgebrachtwird.FürdenVergleichmitderAuslegungsberechnungnachAbsatz
6.9.2.7

Zusätzlich geltende Vorschriften für ortsbewegliche FVK-Tanks

6.9.2.7

Zusätzlich geltende Vorschriften für ortsbewegliche FVK-Tanks

6.9.2.7.1

Werkstoffprüfung

6.9.2.7.1.1

Harze

DieZugdehnungdesHarzesistinÜbereinstimmungmitderNormISO 527-2:2012zubestimmen.Die
Wärmeformbeständigkeitstemperatur(HDT)desHarzesistinÜbereinstimmungmitderNormISO 75-

1:2013 zu bestimmen.

6.9.2.7.1.2

Tankkörperproben

Vor derPrüfungmüssenalleBeschichtungenvondenProbenentferntwerden.WennTankkörperproben

nicht möglich sind, dürfen Ersatz-Tankkörperproben verwendet werden. Die Prüfungen müssen Folgendes umfassen:

a)
Die Dicke der Laminate des Mantels und der Böden des Tankkörpers.
b)
Der Massegehalt und die Zusammensetzung der Verstärkung des Verbundwerkstoffs anhand der Norm ISO 1172:1996 oder ISO 14127:2008 sowie die Orientierung und der Aufbau der Verstärkungslagen.
c)
Die Zugfestigkeit, die Bruchdehnung und das Elastizitätsmodul gemäß der Norm ISO 527-4:1997 oder
ISO 527-5:2009fürdieUmfangs-undLängsrichtungdesTankkörpers.FürBereichedesFVKTankkörpers sind Prüfungen an repräsentativen Laminaten in Übereinstimmung mit der Norm ISO 527-
4:1997oderISO527-5:2009durchzuführen,umeineBewertungderEignungdesSicherheitsfaktors
(K)
zu ermöglichen. Es sind mindestens sechs Proben pro Zugfestigkeitsmessung zu verwenden; als Zugfestigkeit gilt der Mittelwert minus zwei Standardabweichungen.
d)
Die Durchbiegung und Biegefestigkeit, ermittelt anhand der Drei- oder Vier-Punkt-Biegeprüfung gemäß der Norm ISO 14125:1998 und Amd 1:2011 unter Verwendung einer Probe mit einer Mindestbreite von
50 mmundeinemAuflagerabstandvonmindestensderzwanzigfachenWanddicke.Essindmindestens fünf Proben zu verwenden.
e)
Der Kriechfaktor α, ermittelt aus dem Mittelwert der Ergebnisse von mindestens zwei Proben mit der in
Absatz d) beschriebenen Konfiguration, die bei der in Absatz 6.9.2.2.3.2 angegebenen höchsten AuslegungstemperaturübereinenZeitraumvon1000StundeneinemKriechvorgangineinerDrei-oder

Vier-Punkt-Biegung unterzogen werden. An jeder Probe ist die folgende Prüfung durchzuführen:

(i)
unbelastetes Einspannen der Probe in die Biegevorrichtung in einem auf die höchste Auslegungstemperatur eingestellten Ofen und Akklimatisierung über mindestens 60 Minuten;
(ii)
Belastung der Probe gemäß der Norm ISO 14125:1998 und Amd 1:2011 mit einer Biegespannung,
diederinAbsatzd)ermitteltenFestigkeitgeteiltdurchvierentspricht.Aufrechterhaltungdermechanischen Belastung bei der höchsten Auslegungstemperatur ohne Unterbrechung für mindestens

1000 Stunden;

(iii)
Messung der Anfangsverformung sechs Minuten nach dem Aufbringen der vollen Last gemäß Absatz e) (ii). Beibehaltung der Belastung der Probe im Prüfstand;
(iv)
Messung der endgültigen Verformung 1000 Stunden nach dem Aufbringen der vollen Last gemäß Absatz e) (ii) und
(v)
Berechnung des Kriechfaktors α durch Division der Anfangsverformung aus Absatz e) (iii) durch die endgültige Verformung aus Absatz e) (iv).
f)
Der Alterungsfaktor β, ermittelt aus dem Mittelwert der Ergebnisse von mindestens zwei Proben mit der
inAbsatzd)beschriebenenKonfiguration,diebeiderinAbsatz6.9.2.2.3.2angegebenenhöchsten
Auslegungstemperatur einer statischen Drei-oder Vier-Punkt-Biegung in Verbindung mit einem Eintauchen in Wasser über einen Zeitraum von 1000 Stunden unterzogen werden. An jeder Probe ist die folgende Prüfung durchzuführen:
(i)
vor der Prüfung oder Konditionierung Trocknung der Proben in einem Ofen bei 80 °C über einen Zeitraum von 24 Stunden;
(ii)
Belastung der Probe mit einer Drei- oder Vier-Punkt-Biegung gemäß der Norm ISO 14125:1998
und Amd 1:2011 bei Umgebungstemperatur mit einer Biegespannung, die der in Absatz d) ermitteltenFestigkeitgeteiltdurchvierentspricht.MessungderAnfangsverformungsechsMinutennach

Aufbringen der vollen Last. Entfernung der Probe aus dem Prüfstand;

(iii)
Eintauchen der unbelasteten Probe in Wasser bei der höchsten Auslegungstemperatur für eine Dauer von mindestens 1000 Stunden ohne Unterbrechung der Konditionierungszeit. Entfernung der
ProbennachAblaufderKonditionierungszeit,FeuchthaltenbeiUmgebungstemperaturundAbsolvierung des Schrittes gemäß Absatz f) (iv) innerhalb von drei Tagen;
(iv)
Unterziehung der Probe einer zweiten Runde statischer Belastung in der gleichen Weise wie in Absatz f) (ii). Messung der endgültigen Verformung sechs Minuten nach dem Aufbringen der vollen Last. Entfernung der Probe aus dem Prüfstand und
(v)
Berechnung des Alterungsfaktors β durch Division der Anfangsverformung aus Absatz f) (ii) durch die endgültige Verformung aus Absatz f) (iv).
g)
Die interlaminare Scherfestigkeit der Verbindungen, gemessen durch Prüfung repräsentativer Proben in Übereinstimmung mit der Norm ISO 14130:1997.
h)
Für die Laminate je nach Anwendungsfall die Effizienz der Umformeigenschaften für Thermoplastharze
oder die Effizienz der Aushärtungs-und Nachhärtungsverfahren für Duroplastharze, bestimmt mit einer

oder mehreren der folgenden Methoden:

(i)
direkte Messung der Eigenschaften des geformten Thermoplastharzes oder des Aushärtungsgrades des Duroplastharzes: die unter Verwendung der dynamischen Differenz-Thermoanalyse (DSC)
inÜbereinstimmungmitderNormISO 11357-2:2016bestimmteGlasübergangstemperatur(T

g

)oder Schmelztemperatur (T

m ) oder

(ii)
indirekte Messung der Eigenschaften des geformten Thermoplastharzes oder des Aushärtungsgrades des Duroplastharzes:
HDT gemäß der Norm ISО 75-1:2013,
T

g oder T m mittels thermomechanischer Analyse (TMA) gemäß der Norm ISO 11359-1:2014,

dynamische thermomechanische Analyse (DMA) gemäß der Norm ISO 6721-11:2019,
Barcol-Test gemäß der Norm ASTM D2583:2013-03 oder EN 59:2016.
6.9.2.7.1.3

Die chemische Verträglichkeit des Liners mit den zu befördernden Stoffen und der mit diesen in Kontakt

stehenden Flächen der Bedienungsausrüstung ist durch eine der nachstehenden Methoden nachzuweisen. Dieser Nachweis muss alle Aspekte der Verträglichkeit der Werkstoffe des Tankkörpers und seiner Ausrüstungen mit den zu befördernden Stoffen, einschließlich der chemischen Schädigung des Tankkörpers, der Einleitung kritischer Reaktionen des Inhalts und gefährlicher Reaktionen zwischen beiden, berücksichtigen.

a)
Für die Feststellung einer Schädigung des Tankkörpers sind aus dem Tankkörper entnommene reprä-
sentativeProben,einschließlichgegebenenfallsvorhandenerLinermitSchweißnähten,derchemischen Verträglichkeitsprüfung nach der Norm EN 977:1997 für eine Dauer von 1000 Stunden bei 50 °C
oder bei der höchsten Temperatur, bei der ein bestimmter Stoff zur Beförderung zugelassen ist, zu unterziehen.ImVergleichmitungeprüftenProbendarfderimBiegeversuchgemäßderNorm
EN 978:1997 gemessene Abfall der Festigkeit und des Elastizitätsmoduls 25 % nicht übersteigen. Risse,Blasen,punktförmigeVertiefungen(Pitting),TrennungvonSchichten undLinernsowieRauigkeit

sind nicht zulässig.

b)
Bescheinigte und dokumentierte Daten über positive Erfahrungen hinsichtlich der Verträglichkeit der
betreffendenFüllgütermitdenWerkstoffendesTankkörpers,mitdenensiebeidenangegebenen
Temperaturen, zudenangegebenenZeitenundunteranderenbedeutsamenBetriebsbedingungenin

Kontakt kommen.

c)
In der Fachliteratur, in Normen oder in anderen Quellen veröffentlichte und von der zuständigen Behörde anerkannte technische Daten.
d)
Mit Zustimmung der zuständigen Behörde dürfen andere Methoden zur Überprüfung der chemischen Verträglichkeit verwendet werden.
6.9.2.7.1.4

Kugelfallversuch nach der Norm EN 976-1:1997

DerPrototypistdemKugelfallversuchnachderNormEN 976-1:1997Nr.6.6zuunterziehen.Dabeidarf

am Tank kein sichtbarer innerer oder äußerer Schaden auftreten.

6.9.2.7.1.5

Feuerbeständigkeitsprüfung

6.9.2.7.1.5.1

Ein zu 80 % seines höchsten Fassungsraumes mit Wasser gefüllter repräsentativer Prototyp, einschließlich

seiner Bedienungsausrüstung und baulichen Ausrüstung, ist einer allseitigen dreißigminütigen Brandbelastung durch ein Heizölbeckenfeuer oder einer anderen Art von Feuer mit gleicher Wirkung auszusetzen. Das Feuer muss einem theoretischen Feuer mit einer Flammentemperatur von 800 °C, einem Strahlungskoeffizienten von 0,9 und einem Wärmedurchgangskoeffizienten von 10 W/(m

K)
und einem Oberflächenabsorptionsvermögen von 0,8 für den Tank entsprechen. Ein minimaler Nettowärmestrom von 75 kW/m
istgemäß der Norm ISO 21843:2018 zu kalibrieren. Die Abmessungen des Beckens müssen den Tank um mindestens50 cmnachallenSeitenüberragen,undderAbstandzwischendemBrennstoffspiegelunddem
Tankmusszwischen50 cmund80 cmbetragen.DerunterhalbdesFlüssigkeitsspiegelsverbleibende

Tank, einschließlich der Öffnungen und Verschlüsse, muss, abgesehen von Tropfleckagen, dicht bleiben.

6.9.2.8

Prüfung

6.9.2.8

Prüfung

6.9.2.8.1

Die Prüfung von ortsbeweglichen FVK-Tanks ist nach den Vorschriften des Unterabschnitts 6.7.2.19 durch-

zuführen.DarüberhinausmüssengeschweißteThermoplastlinernachderDruckprüfung,dieimRahmen
derinAbsatz6.7.2.19.4festgelegtenwiederkehrendenPrüfungdurchzuführenist,einerFunkenprüfung

nach einer geeigneten Norm unterzogen werden.

6.9.2.8.2

Darüber hinaus müssen die erstmalige und die wiederkehrende Prüfung nach dem Betriebsdauer-

Prüfprogramm und den damit verbundenen Prüfmethoden gemäß Abschnitt 6.9.2.6.3 erfolgen.

6.9.2.8.3

Bei der erstmaligen Prüfung muss überprüft werden, ob der Bau des Tanks in Übereinstimmung mit dem in

Unterabschnitt 6.9.2.2.2 vorgeschriebenen Qualitätssicherungssystem erfolgt ist.

6.9.2.8.4

Zusätzlich muss bei der Prüfung des Tankkörpers die Lage der durch Heizelemente beheizten Bereiche

angegeben oder gekennzeichnet werden, auf Auslegungszeichnungen vorhanden sein oder durch eine geeignete Technik (z. B. Infrarot) sichtbar gemacht werden. Bei der Untersuchung des Tankkörpers sind die Auswirkungen von Überhitzung, Korrosion, Erosion, Überdruck und mechanischer Überlastung zu berücksichtigen.

6.9.2.9

Aufbewahrung von Proben

Tankkörperproben (z. B. aus dem Mannlochausschnitt) für jeden hergestellten Tank müssen für zukünftige

Prüfungen und Tankkörperüberprüfungen für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligenPrüfungundbiszumerfolgreichenAbschlussdererforderlichenwiederkehrenden5-Jahres-Prüfung

aufbewahrt werden.

6.9.2.9

Aufbewahrung von Proben

Tools & Rechner

Rechner

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Regelwerke

ADR 2025RID 2025ADN 2025IMDG Code