RID 4.5
Verwendung und Betrieb der Saug-Druck-Tanks für Abfälle
15 Abschnitte - Teil 4 - Verwendung von Verpackungen
Verwendung
Verwendung
Abfälle, die aus Stoffen der Klasse 3, 4.1, 5.1, 6.1, 6.2, 8 oder 9 bestehen, dürfen in Saug-Druck-Tanks für
| Abfälle | nach | Kapitel | 6.10 | befördert | werden, | wenn | die | Vorschriften | nach | Kapitel | 4.3 | die | Beförderung | in |
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Tankcontainern oder Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern) gestatten. Abfälle, die aus Stoffen bestehen, denen in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (12) die Tankcodierung L4BH oder eine andere gemäß der Hierarchie in Absatz 4.3.4.1.2 zugelassene Tankcodierung zugeordnet ist, dürfen
| in | Saug-Druck-Tanks | für | Abfälle | befördert | werden, | die | in | Teil | 3 | der | Tankcodierung | den | Buchstaben | «A» |
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oder «B» aufweisen.
Stoffe, die keine Abfälle sind, dürfen unter denselben in Unterabschnitt 4.5.1.1 aufgeführten Bedingungen
in Saug-Druck-Tanks für Abfälle befördert werden.
Betrieb
Betrieb
| Teil 5 | Vorschriften für den Versand |
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Die Vorschriften des Kapitels 4.3 mit Ausnahme der Absätze 4.3.2.2.4 und 4.3.2.3.3 gelten für die Beförde-
| rung | in | Saug-Druck-Tanks | für | Abfälle | und | werden | durch | die | Vorschriften | der | Unterabschnitte | 4.5.2.2 | bis |
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Die Befüllung von Saug-Druck-Tanks für Abfälle mit flüssigen Stoffen, die wegen ihres Flammpunkts den
Kriterien der Klasse 3 entsprechen, muss über im unteren Bereich des Tanks befindliche Fülleinrichtungen erfolgen. Es sind Maßnahmen zu treffen, um die Bildung von Sprühnebel auf ein Minimum zu beschränken.
Werden entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt unter 23 °C unter Druckluft entleert, beträgt der
höchste Betriebsdruck 100 kPa (1 bar).
Die Verwendung von Tanks, die mit einem als Abteilwand dienenden inneren Schubkolben ausgerüstet
sind, ist nur zulässig, wenn die auf beiden Seiten der Wand (des Schubkolbens) befindlichen Stoffe nicht gefährlich miteinander reagieren können (siehe Absatz 4.3.2.3.6).
Es ist sicherzustellen, dass ein vorhandener Saugausleger unter normalen Beförderungsbedingungen
keine Veränderung der Ruhelage erfährt.
ergänzt.
Wenn für das Befüllen mit oder Entleeren von entzündbaren flüssigen Stoffen eine Druck-Vakuumpumpe
| verwendet | wird, | die | eine | Zündquelle | darstellen | kann, | müssen | Vorsichtsmaßnahmen | ergriffen | werden, | um | |
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| eine | Entzündung | des | Stoffes | oder | die | Ausbreitung | der | Auswirkungen | der | Entzündung | außerhalb | des |
Tanks zu vermeiden. Teil 5 Vorschriften für den Versand 5-1 Kapitel 5.1 Allgemeine Vorschriften