RID 2.6
Wenn ein Befüllzentrum in einem anderen RID-Vertragsstaat angesiedelt ist, muss der Eigentümer der zustän-
1 Abschnitte - Teil 2 - Klassifizierung
digen Behörde auf Anforderung zusätzliche Belege zum Nachweis vorlegen, dass das Befüllzentrum von der
| zuständigen | Behörde | dieses | RID-Vertragsstaates entsprechend | beaufsichtigt | wird. | Siehe | auch | Unterabsatz |
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1.2. 3. Vorschriften für die Qualifizierung und die wiederkehrende Prüfung