RID 2.4
Wenn ein Befüllzentrum in einem anderen RID-Vertragsstaat angesiedelt ist, muss der Eigentümer zusätzliche
3 Abschnitte - Teil 2 - Klassifizierung
Belege zum Nachweis vorlegen, dass das Befüllzentrum von der zuständigen Behörde dieses RID-Vertragsstaates entsprechend beaufsichtigt wird.