DG
DGpilot

RID 2.3

Der Eigentümer muss der zuständigen Behörde Belege zum Nachweis vorlegen, dass das Befüllzentrum die

42 Abschnitte - Teil 2 - Klassifizierung

Vorschriften des Unterabsatzes 2.1 einhält.

2.3.0

Allgemeines

Sofern in Kapitel 2.2 oder in diesem Kapitel nichts anderes vorgeschrieben ist, entsprechen die für die Klassifizierung gefährlicher Güter verwendeten Prüfverfahren denen, die im Handbuch Prüfungen und Kriterien beschrieben sind.

2.3.0

Allgemeines

2-153

2.3.1

Prüfung auf Ausschwitzen für Sprengstoffe des Typs A

2-153

2.3.1

Prüfung auf Ausschwitzen für Sprengstoffe des Typs A

2.3.1.1

UN 0081 Sprengstoffe Typ A müssen, wenn sie einen Gehalt an flüssigem Salpetersäureester von mehr als

40 % aufweisen, zusätzlich zu der im Handbuch Prüfungen und Kriterien erwähnten Prüfung noch der nachstehenden Prüfung auf Ausschwitzen genügen.

2.3.1.2

Der Apparat für die Prüfung der Sprengstoffe auf Ausschwitzen (Abbildungen 1 bis 3) besteht aus einem

hohlen Bronzezylinder. Dieser Zylinder, der an einer Seite durch eine Platte aus dem gleichen Metall verschlossen ist, hat einen inneren Durchmesser von 15,7 mm und eine Tiefe von 40 mm. Er weist an der Wand 20 Löcher von je 0,5 mm Durchmesser (4 Reihen zu 5 Löchern) auf. Ein auf einer Länge von 48 mm zylindrisch gestalteter Bronzekolben, dessen Gesamtlänge 52 mm beträgt, kann in den senkrecht gestellten Zylinder hineingleiten; dieser Kolben, dessen Durchmesser 15,6 mm beträgt, wird mit einer Masse von 2220 g belastet, so dass ein Druck von 120 kPa (1,2 bar) auf den Zylinderboden ausgeübt wird.

2.3.1.3

Man bildet aus 5 Gramm bis 8 Gramm Sprengstoff einen kleinen Wulst von 30 mm Länge und 15 mm Durch-

messer, den man mit ganz feiner Gaze umgibt und in den Zylinder bringt; dann setzt man den Kolben und die Belastungsmasse darauf, damit der Sprengstoff einem Druck von 120 kPa (1,2 bar) ausgesetzt wird. Man notiert die Zeit, die es braucht, bis die ersten öligen Tröpfchen (Nitroglycerin) an der Außenseite der Löcher des Zylinders erscheinen.

2.3.1.4

Wenn bei einem bei 15 °C bis 25 °C durchgeführten Versuch die ersten Tröpfchen erst nach einem Zeitraum

von mehr als fünf Minuten erscheinen, entspricht der Sprengstoff den Bedingungen. 2-154 Prüfung der Sprengstoffe auf Ausschwitzen zu Abbildungen 1 bis 3: (1) 4 Reihen zu 5 Löchern mit einem Durchmesser von 0,5 mm (2) Kupfer (3) Bleiplatte mit zentrischem Konus an der Unterseite (4) 4 Öffnungen, ca. 46 mm x 56 mm, gleichmäßig auf Umfang verteilt

2.3.2

Prüfungen bezüglich der nitrierten Cellulosemischungen der Klasse 1 und der Klasse 4.1

2.3.2

Prüfungen bezüglich der nitrierten Cellulosemischungen der Klasse 1 und der Klasse 4.1

2-154

2.3.2.1

Zur Feststellung der Kriterien der Nitrocellulose muss der Bergmann-Junk-Test oder der Methylviolettpapier-

Test im Handbuch Prüfungen und Kriterien Anhang 10 (siehe Kapitel 3.3 Sondervorschriften 393 und 394) durchgeführt werden. Wenn Zweifel daran bestehen, dass die Entzündungstemperatur der Nitrocellulose im Falle des Bergmann-Junk-Tests deutlich höher als 132 °C oder im Falle des Methylviolettpapier-Tests deutlich höher als 134,5 °C ist, sollte vor der Durchführung dieser Tests der in Abschnitt 2.3.2.5 beschriebene

Test der Entzündungstemperatur durchgeführt werden. Wenn die Entzündungstemperatur von Nitrocellulosemischungen über 180 °CoderdieEntzündungstemperaturvonplastifizierterNitrocelluloseüber170 °C

liegt, kann der Bergmann-Junk-Test oder der Methylviolettpapier-Test sicher durchgeführt werden.

2.3.2.2

Vor den Prüfungen nach Unterabschnitt 2.3.2.5 müssen die Proben während mindestens 15 Stunden in ei-

nem mit geschmolzenem und gekörntem Chlorcalcium beschickten Vakuum-Exsikkator bei Raumtemperatur getrocknet werden, wobei die Probe in dünner Schicht ausgelegt wird; zu diesem Zwecke müssen die Proben, die weder pulverförmig noch faserig sind, entweder zu Stücken mit kleinen Abmessungen zerbrochen, geraspelt oder geschnitten werden. Der Druck muss im Exsikkator unter 6,5 kPa (0,065 bar) gehalten werden.

2.3.2.3

zu unterwerfen; die Trocknung wird durch einen Aufenthalt von mindestens 15 Stunden in einem mit

konzentrierter Schwefelsäure beschickten Exsikkator abgeschlossen. Abb. 1: Belastungskörper, glockenförmig; Masse 2220 g; aufhängbar auf Bronzekolben Abb. 2: Zylindrischer Bronzekolben; Maße in mm Abb. 3: Hohler Bronzezylinder, einseitig verschlossen Aufriss und Grundriss; Maße in mm 2-155

2.3.2.3

Vor der unter den Bedingungen des Unterabschnitts 2.3.2.2 vorzunehmenden Trocknung muss plastifizierte

Nitrocellulose einer Vortrocknung in einem Trockenschrank mit guter Durchlüftung, dessen Temperatur auf 70 °C eingestellt ist, so lange unterworfen werden, bis der Masseverlust innerhalb von 15 Minuten weniger als 0,3 % der Einwaage beträgt.

2.3.2.4

Schwach nitrierte Nitrocellulose ist zunächst einer Vortrocknung nach den Bedingungen des Unterabschnitts

2.3.2.5

Entzündungstemperatur (siehe Unterabschnitt 2.3.2.1)

a)
Zur Bestimmung der Entzündungstemperatur werden 0,2 g des Stoffes in einem Probierglas erhitzt, das in ein Wood'sches Metallbad eingetaucht ist. Das Probierglas wird in das Bad eingesetzt, nachdem dieses 100 °C erreicht hat. Die Temperatur wird dann um 5 °C je Minute erhöht.
b)
Die Probiergläser müssen eine Länge von 125 mm, einen inneren Durchmesser von 15 mm, eine Wanddicke von 0,5 mm haben und 20 mm tief eingetaucht sein.
c)
Bei dem dreimal zu wiederholenden Versuch ist jedes Mal festzustellen, bei welcher Temperatur eine
EntzündungdesStoffeseintritt,obunterlangsameroderschnellerVerbrennung, ob unter Verpuffung

oder Explosion.

d)
Die bei den drei Versuchen festgestellte niedrigste Temperatur ist die Entzündungstemperatur.
2.3.3

Prüfungen der entzündbaren flüssigen Stoffe der Klassen 3, 6.1 und 8

2-155

2.3.3

Prüfungen der entzündbaren flüssigen Stoffe der Klassen 3, 6.1 und 8

2.3.3.1

Bestimmung des Flammpunktes

2-155

2.3.3.1

Bestimmung des Flammpunktes

2.3.3.1.1

Für die Bestimmung des Flammpunktes von entzündbaren flüssigen Stoffen dürfen folgende Methoden ver-

wendet werden: Internationale Normen: ISO 1516 (Flammpunktbestimmung – Ja/Nein-Verfahren – Gleichgewichtsverfahren mit geschlossenem Tiegel) ISO 1523 (Bestimmung des Flammpunktes – Gleichgewichtsverfahren mit geschlossenem Tiegel) ISO 2719 (Bestimmung des Flammpunktes – Verfahren nach Pensky-Martens mit geschlossenem Tiegel) ISO 13736 (Bestimmung des Flammpunktes – Verfahren mit geschlossenem Tiegel nach Abel) ISO 3679 (Bestimmung des Flammpunktes – Schnelles Gleichgewichtsverfahren mit geschlossenem Tiegel)

ISO3680(BestimmungdesFlammpunktesJa/Nein-Verfahren –Schnelles Gleichgewichtsverfahren mit

geschlossenem Tiegel) Nationale Normen:

AmericanSocietyforTestingMaterialsInternational,100BarrHarborDrive,POBoxC700,WestConshohocken, Pennsylvania, USA 19428-2959:
ASTMD3828-07a,StandardTestMethodsforFlashPointbySmallScaleClosed-CupTester(StandardPrüfmethoden zur Bestimmung des Flammpunktes mit einem Kleinprüfgerät mit geschlossenem Tiegel)

ASTM D56-05, Standard Test Method for Flash Point by Tag Closed-Cup Tester (Standard-Prüfmethode zur Bestimmung des Flammpunktes mit einem Tag-Prüfgerät mit geschlossenem Tiegel)

ASTM D3278-96(2004)e1,StandardTestMethodsforFlashPointofLiquidsbySmallScaleClosed-Cup

Apparatus (Standard-Prüfmethoden zur Bestimmung des Flammpunktes von flüssigen Stoffen mit einem Kleinprüfgerät mit geschlossenem Tiegel)

ASTM D93-08, Standard Test Methods for Flash Point by Pensky-Martens Closed-Cup Tester (StandardPrüfmethodenzurBestimmungdesFlammpunktesdurchPensky-Martens-Prüfgerätemitgeschlossenem Tiegel)

Association française de normalisation, AFNOR, 11, rue de Pressensé, F-93571 La Plaine Saint-Denis Cedex: Französische Norm NF M 07 - 019 Französische Normen NF M 07 - 011 / NF T 30 - 050 / NF T 66 - 009 Französische Norm NF M 07 - 036 Deutsches Institut für Normung, Burggrafenstraße 6, D-10787 Berlin: Norm DIN 51755 (Flammpunkte unter 65 °C) Staatskomittee des Ministerrates für Normung, RUS-113813, GSP, Moskau, M-49 Leninsky Prospect, 9: GOST 12.1.044-84.

2.3.3.1.2

Für die Flammpunktbestimmung von Anstrichstoffen, Klebstoffen und ähnlichen viskosen lösungsmittelhalti-

gen Produkten dürfen nur Apparate und Prüfmethoden verwendet werden, die für die Flammpunktbestimmung viskoser Flüssigkeiten geeignet sind und den folgenden Normen entsprechen:

a)
Internationale Norm ISO 3679:1983
b)
Internationale Norm ISO 3680:1983
c)
Internationale Norm ISO 1523:1983 2-156
d)
Internationale Normen EN ISO 13736 und EN ISO 2719 Methode B.
2.3.3.1.3

Die in Absatz 2.3.3.1.1 aufgeführten Normen sind nur für die darin angegebenen Flammpunktbereiche an-

zuwenden. Die Möglichkeit einer chemischen Reaktion zwischen dem Stoff und dem Probenhalter ist bei der Auswahl der anzuwendenden Norm zu beachten. Der Apparat ist, soweit dies mit der Sicherheit vereinbar ist, an einem zugfreien Ort aufzustellen. Aus Sicherheitsgründen dürfen für organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe (auch als «energetische» Stoffe bekannt) oder für giftige Stoffe nur Prüfverfahren angewendet werden, bei denen kleine Probengrößen von ca. 2 ml verwendet werden.

2.3.3.1.4

Wenn nach einer Ungleichgewichtsmethode ein Flammpunkt von 23 °C ± 2 °C oder von 60 °C ± 2 °C fest-

gestellt wird, ist dieses Ergebnis für jeden Temperaturbereich mit einer Gleichgewichtsmethode zu bestätigen.

2.3.3.1.5

Ist die Zuordnung eines entzündbaren flüssigen Stoffes umstritten, so gilt die vom Absender vorgeschlagene

Zuordnung, wenn sich bei der Nachprüfung des Flammpunktes ein Wert ergibt, der um nicht mehr als 2 °C von den in Unterabschnitt 2.2.3.1 festgelegten Grenzwerten (23 °C bzw. 60 °C) abweicht. Ist die Abweichung größer als 2 °C, so ist eine zweite Nachprüfung vorzunehmen, und es gilt der niedrigste der bei den Nachprüfungen festgestellten Werte.

2.3.3.2

Bestimmung des Siedebeginns

2-156

2.3.3.2

Bestimmung des Siedebeginns

Für die Bestimmung des Siedebeginns von entzündbaren flüssigen Stoffen dürfen folgende Methoden verwendet werden: Internationale Normen:

ISO3924(MineralölerzeugnisseBestimmungderSiedebereichsverteilungGaschromatographisches

Verfahren) ISO 4626 (Flüchtige organische Flüssigkeiten – Bestimmung des Siedebereiches von organischen Lösemitteln, die als Rohstoffe verwendet werden) ISO 3405 (Mineralölerzeugnisse – Bestimmung des Destillationsverlaufes bei Atmosphärendruck) Nationale Normen:

AmericanSocietyforTestingMaterialsInternational,100BarrHarborDrive,POBoxC700,WestConshohocken, Pennsylvania, USA 19428-2959:
ASTMD86-07a,StandardTestMethodforDistillationofPetroleumProductsatAtmosphericPressure

(Standard-Prüfmethode für die Destillation von Erdölprodukten bei Atmosphärendruck) ASTM D1078-05, Standard Test Method for Distillation Range of Volatile Organic Liquids (Standard-Prüfmethode für den Destillationsbereich flüchtiger organischer flüssiger Stoffe) Weitere anwendbare Methoden: Die in Teil A des Anhangs zur Verordnung (EG) Nr. 440/200820) der Kommission beschriebene Methode A.2.

2.3.3.3

Prüfung zur Bestimmung des Gehalts an Peroxid

Der Gehalt an Peroxid eines flüssigen Stoffes wird wie folgt bestimmt:

Man gießt eine Menge p (ungefähr 5 g,auf0,01 g genau gewogen) der zu prüfenden Flüssigkeit in einen

Erlenmeyerkolben, fügt 20 cm Essigsäureanhydrid und ungefähr 1 g festes pulverisiertes Kaliumiodid bei und rührt um. Nach 10 Minuten wird die Flüssigkeit während 3 Minuten bis auf 60 °C erwärmt, dann lässt man sie 5 Minuten abkühlen und gibt 25 cm

Wasserbei.Dasfrei gewordene Iod wird nach einer halben
StundemiteinerzehntelnormalenNatriumthiosulfatlösungohneBeigabeeinesIndikatorstitriert.Dievollständige Entfärbung zeigt das Ende der Reaktion an. Werden die erforderlichen cm

der Thiosulfatlösung mit n bezeichnet, so ergibt sich der prozentuale Peroxidgehalt der Probe (in H O berechnet) durch die Formel 17n 100p . 20)

Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der Kommission vom 30. Mai 2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung,Bewertung,ZulassungundBeschränkungchemischerStoffe(REACH)(AmtsblattderEuropäischen Union Nr. L 142 vom 31. Mai 2008, Seiten 1 – 739).

2-157

2.3.3.3

Prüfung zur Bestimmung des Gehalts an Peroxid

2-156

2.3.4

beschriebenen Prüfung zur Bestimmung des Fließverhaltens (Penetrometerverfahren) zu unterzie-

hen.

2.3.4

Prüfung zur Bestimmung des Fließverhaltens

ZurBestimmungdesFließverhaltensflüssiger,dickflüssiger oder pastenförmiger Stoffe und Gemische ist

folgendes Verfahren anzuwenden:

2.3.4

Prüfung zur Bestimmung des Fließverhaltens

2-157

2.3.4.1

Prüfgerät

Handelsübliches Penetrometer nach ISO-Norm 2137:1985 mit einer Führungsstange von 47,5 g ± 0,05 g; Siebscheibe aus Duraluminium mit konischen Bohrungen und einer Masse von 102,5 g ± 0,05 g (siehe Abbildung 1); Penetrationsgefäß mit einem Innendurchmesser von 72 mm bis 80 mm zur Aufnahme der Probe.

2.3.4.2

Prüfverfahren

Die Probe wird mindestens eine halbe Stunde vor der Messung in das Penetrationsgefäß gefüllt. Das Gefäß wird dicht verschlossen und bis zur Messung ruhig gelagert. Die Probe wird in dem dicht verschlossenen Penetrationsgefäß auf 35 °C ± 0,5 °C erwärmt und erst unmittelbar (höchstens 2 Minuten) vor der Messung auf den Tisch des Penetrometers gebracht. Nun wird die Spitze S der Siebscheibe auf die Flüssigkeitsoberfläche aufgesetzt und die Eindringtiefe in Abhängigkeit von der Zeit gemessen.

2.3.4.3

Beurteilung der Prüfergebnisse

EinStoffistpastenförmig,wennnachAufsetzenderSpitzeSaufdieOberflächederProbedieaufdem

Messgerät abgelesene Penetration

a)
nach einer Belastungszeit von 5 s ± 0,1 s weniger als 15 mm ± 0,3 mm oder
b)
nach einer Belastungszeit von 5 s ± 0,1 s mehr als 15 mm ± 0,3 mm, jedoch die zusätzliche Penetration nach weiteren 55 s ± 0,5 s weniger als 5,0 mm ± 0,5 mm beträgt.

Bem. Bei Proben mit einer Fließgrenze ist es häufig nicht möglich, im Penetrationsgefäß eine stabile Oberfläche zu erreichen und somit beim Aufsetzen der Spitze S eindeutige Anfangsbedingungen der Messung zu schaffen. Darüber hinaus kann bei manchen Proben eine elastische Verformung der Oberfläche beim Auftreffen der Siebscheibe auftreten und in den ersten Sekunden eine größere Penetration vortäuschen. In all diesen Fällen kann eine Beurteilung der Ergebnisse nach Absatz b) zweckmäßig sein. 2-158 Abbildung 1 Penetrometer Presspassung ∅3,2±0,02 ∅7,4±0,02 ∅9±0,5 2-159

2.3.5

Zuordnung metallorganischer Stoffe zu den Klassen 4.2 und 4.3

Abhängig von ihren gemäß den Prüfungen N.1 bis N.5 des Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil III Abschnitt 33 festgestellten Eigenschaften können metallorganische Stoffe in Übereinstimmung mit dem in Abbildung 2.3.5 dargestellten Flussdiagramm je nach Fall der Klasse 4.2 oder 4.3 zugeordnet werden.

Bem. 1. Abhängig von ihren übrigen Eigenschaften und der Tabelle der überwiegenden Gefahr (siehe Unterabschnitt 2.1.3.10) können Stoffe anderen Klassen zugeordnet werden.

2.Entzündbare Lösungen mit metallorganischen Verbindungen in Konzentrationen, die nicht selbstentzündlichsindoderdieinBerührungmitWasserkeineentzündbarenGaseingefährlichen

Mengen entwickeln, sind Stoffe der Klasse 3. Abbildung 2.3.5: Flussdiagramm für die Zuordnung metallorganischer Stoffe zu den Klassen 4.2 und 4.3

a)
,b)
a)
Die Prüfverfahren N.1 bis N.5 sind im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Abschnitt 33 enthalten.
b)
Sofern anwendbar und sofern eine Prüfung unter Berücksichtigung der Reaktionseigenschaften angebracht ist, sind die Eigenschaften der Klassen 6.1 und 8 gemäß der Tabelle der überwiegenden Gefahr in Unterabschnitt 2.1.3.10 zu bestimmen. 2-160 Metallorganischer Stoff / Zubereitung / Lösung Ist es ein pyrophorer Stoff? Test N.2 (fest) Test N.3 (flüssig) Ist es ein mit Wasser reagierender Stoff? Test N.5 Pyrophorer metallorganischer fester Stoff UN-Nummer 3391 Pyrophorer metallorganischer flüssiger Stoff UN-Nummer 3392 Pyrophorer metallorganischer fester Stoff, mit Wasser reagierend UN-Nummer 3393 Pyrophorer metallorganischer flüssiger Stoff, mit Wasser reagierend UN-Nummer 3394 Ist es ein entzündbarer fester Stoff? Test N.1 Mit Wasser reagierender metallorganischer fester Stoff UN-Nummer 3395 Mit Wasser reagierender metallorganischer fester Stoff, entzündbar UN-Nummer 3396 Ist es ein selbsterhitzungsfähiger Stoff? Test N.4 Mit Wasser reagierender metallorganischer fester Stoff, selbsterhitzungsfähig UN-Nummer 3397 Klasse 4.3, VG I, II oder III. Ist es ein fester Stoff? Ist es ein mit Wasser reagierender Stoff? Test N.5 Enthält der Stoffein Lösungsmittel mit einem Flammpunkt ≤ 60 °C? Mit Wasser reagierender metallorganischer flüssiger Stoff UN-Nummer 3398 Mit Wasser reagierender metallorganischer flüssiger Stoff, entzündbar UN-Nummer 3399 Ist es ein selbsterhitzungsfähiger fester Stoff? Test N.4 Selbsterhitzungsfähiger metallorganischer fester Stoff UN-Nummer 3400 Der Stoff fällt
ihttdi

festflüssig flüssigfest nein ja ja ja ja nein nein nein nein nein nein ja ja ja nein ja Der Stoff fällt nicht unter die Klasse

2.3.5

Zuordnung metallorganischer Stoffe zu den Klassen 4.2 und 4.3

2-159

Teil 3Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen

Tools & Rechner

Rechner

1000-Punkte-RechnerTunnelbeschränkungen

Regelwerke

ADR 2025RID 2025ADN 2025IMDG Code