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DGpilot

IMDG 7.4

Stauung und Trennung auf Containerschiffen;

52 Abschnitte - Teil 7 - Befoerderungsbetrieb

7.4.1

Einleitung

7.4.1.1

Die Vorschriften dieses Kapitels finden Anwendung auf die Stauung und Trennung von Containern, die

der Begriffsbestimmung eines Containers im Sinne des Internationalen Übereinkommens über sichere Container (CSC) von 1972 in der jeweils geltenden Fassung entsprechen und an Deck und in den Laderäumen von Containerschiffen oder an Deck und in den Laderäumen anderer Arten von Schiffen befördert werden, vorausgesetzt, dass diese Stauplätze so eingerichtet sind, dass für die Container während der Beförderung eine dauerhafte Stauung gewährleistet ist.

7.4.1.2

FürSchiffe,dieContaineranStauplätzenfürkonventionelle Stauung befördern, die nicht so eingerich-

tet sind, dass eine dauerhafte Stauung der Container gewährleistet ist, gelten die Vorschriften des Kapitels 7.6.

7.4.1.3

Für die Stauung von FISCHMEHL, NICHT STABILISIERT (UN 1374), FISCHMEHL, STABILISIERT (UN 2216)

und KRILLMEHL (UN 3497) in Containern gelten auch die Vorschriften in 7.6.2.7.2.2.

7.4.1.4

Für die Stauung von AMMONIUMNITRAT (UN 1942), AMMONIUMNITRATHALTIGES DÜNGEMITTEL

(UN 2067 und 2071) in Containern gelten auch die anwendbaren Vorschriften in 7.6.2.8.4 und 7.6.2.11.1.

7.4.2

Stauvorschriften

7.4.2.1

Vorschriften für offene Containerschiffe

Gefährliche Güter dürfen in oder senkrecht über offenen Containerladeräumen nur befördert werden, wenn:

.1
die gefährlichen Güter gemäß der Gefahrgutliste unter Deck gestaut werden dürfen und
.2
die offenen Containerladeräume den Vorschriften nach Regel II-2/19 des SOLAS-Übereinkommens von 1974 in der jeweils geltenden Fassung bzw. nach Regel II-2/54 des SOLAS-Übereinkommens von1974inderdurchdieEntschließungennachII-2/1.2.1 jeweils geänderten Fassung in vollem Umfang entsprechen.
7.4.2.2

Vorschriften für Schiffe mit teilweise wetterdichten Lukendeckeln

7.4.2.2.1

Vorschriften für teilweise wetterdichte Lukendeckel mit wirksamen Drainagewinkeln

1) 1) Für Begriffsbestimmungen und Einzelheiten siehe MSC/Circ.1087 im Ergänzungsband des englischen IMDG Codes.

7.4.2.2.1

.2

die Entschließungen nach II-2/1.2.1 jeweils geänderten Fassung. Zusätzlich dürfen Container mit unverträglichen gefährlichen Gütern nicht in den entsprechenden gefährdeten vertikalen Reihen 1) 1) Für Begriffsbestimmungen und Einzelheiten siehe MSC/Circ.1087 im Ergänzungsband des englischen IMDG Codes. unter Deck gestaut werden.

7.4.2.2.1.1

Teilweise wetterdichte Lukendeckel, die mit wirksamen Drainagewinkeln

1) ausgerüstet sind, können zum Zweck der Stauung und Trennung von ContainernmitgefährlichenGüternaufmitsolchenLukendeckeln ausgerüsteten Containerschiffen als „gegenFeuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht“ angesehen werden. Des Weiteren muss die Trennung den Vorschriften in Absatz 7.4.3.2 entsprechen.

7.4.2.2.1.2

Wenn „nicht in derselben vertikalen Reihe außer bei Trennung durch ein Deck“ vorgeschrieben ist, dür-

fen Container mit gefährlichen Gütern in keiner Ebene direkt über einem lichten Spalt1) gestaut werden, es sei denn, der Laderaum entspricht den maßgeblichen Vorschriften für die Klasse und den Flammpunkt der gefährlichen Güter nach Regel II-2/19 des SOLAS-Übereinkommens von 1974 in der jeweils geltenden Fassung bzw. nach Regel II-2/54 des SOLAS-Übereinkommens von 1974 in der durch

7.4.2.2.2

Vorschriften für teilweise wetterdichte Lukendeckel ohne wirksame Drainagewinkel

1)

7.4.2.2.2.1

Wenn die Lukendeckel nicht mit wirksamen Drainagewinkeln

1) ausgerüstet sind, dürfen Container mit gefährlichen Gütern nicht auf solchen Lukendeckeln gestaut werden, es sei denn, der Laderaum entspricht den maßgeblichen Vorschriften für die Klasse und den Flammpunkt der gefährlichen Güter nach Regel II-2/19 des SOLAS-Übereinkommens von 1974 in der jeweils geltenden Fassung bzw. nach Regel II-2/54 des SOLAS-Übereinkommens von 1974 in der durch die Entschließungen nach II-2/1.2.1 jeweils geänderten Fassung.

7.4.2.2.2.2

Wenn Lukendeckel nicht mit wirksamen Drainagewinkeln

1) ausgerüstet sind, gilt das Nachfolgende, wenn in 7.4.3.3 für die Stauung „nicht in derselben vertikalen Reihe“ vorgeschrieben ist.

7.4.2.2.2.3

Werden Container mit gefährlichen Gütern an Deck gestaut, dürfen Container mit unverträglichen ge-

fährlichen Gütern nicht in der entsprechenden gefährdeten vertikalen Reihe1) eines lichten Spalts1) beiderseits des Lukendeckels unter Deck gestaut werden.

7.4.2.2.2.4

Werden Container mit gefährlichen Gütern unter Deck in den entsprechenden gefährdeten vertikalen

Reihen eines lichten Spalts gestaut, dürfen Container mit unverträglichen gefährlichen Gütern nicht auf den Luken über dem Laderaum gestaut werden 1) .

7.4.2.3

.3

-- -F-G,S-LH1 SG26 -3121 -- -F-G,S-LH1 SG26 -3121 ---F-A, S-Q Staukategorie C-Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.3122 ---F-A, S-Q Staukategorie C-Siehe Eintrag oben.3122 ---F-G, S-N Staukategorie D SW2 H1 SG26 Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.3123 ---F-G, S-N Staukategorie D SW2 H1 SG26 Siehe Eintrag oben.3123 -T6TP33F-A, S-J Staukategorie D SW2 -Hochgiftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.3124 -T3TP33F-A, S-J Staukategorie D SW2 -Siehe Eintrag oben.3124 -T6TP33 F-G, S-N Staukategorie D SW2 H1 SG26 Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.3125 -T3TP33 F-G, S-N Staukategorie D SW2 H1 SG26 Siehe Eintrag oben.3125 -T3TP33F-A, S-J Staukategorie C--3126

7.2

bis 7.7

-T1TP33F-A, S-J Staukategorie C--3126 -T3TP33F-A, S-J ---3127 -T1TP33F-A, S-J ---3127 -T3TP33F-A, S-J Staukategorie C--3128 -T1TP33F-A, S-J Staukategorie C--3128 -T14 TP2 TP7 TP13 F-G ,S-N StaukategorieD H1 SG26 -3129 -T11 TP2 TP7 F-G, S-N Staukategorie D SW31 H1 SG26 -3129 -T7 TP2 TP7 F-G, S-N Staukategorie D SW31 H1 SG26 -3129 -- -F-G,S-N StaukategorieD H1 SG26 -3130 ---F-G, S-N Staukategorie D SW31 H1 SG26 -3130 ---F-G, S-N Staukategorie D SW31 H1 SG26 -3130 -T9 TP7 TP33 F-G,S-L StaukategorieD H1 SG26 -3131 -T3TP33F-G, S-L Staukategorie E SW5 H1 SG26 -3131 -T1TP33F-G, S-L Staukategorie E SW5 H1 SG26 -3131 -- -F-G,S-N StaukategorieD H1 SG26 -3132 -T3TP33 F-G, S-N Staukategorie E SW5 H1 SG26 -3132 -T1TP33 F-G, S-N Staukategorie E SW5 H1 SG26 -3132

7.2

bis 7.7

-- -F-G,S-LH1 SG26 -3133 -- -F-G,S-LH1 SG26 -3133 -- -F-G,S-N StaukategorieD H1 SG26 -3134 -T3TP33 F-G, S-N Staukategorie E SW5 H1 SG26 -3134 -T1TP33 F-G, S-N Staukategorie E SW5 H1 SG26 -3134 -- -F-G,S-N StaukategorieD H1 SG26 -3135 -T3TP33 F-G, S-N Staukategorie E SW5 H1 SG26 -3135 -T1TP33 F-G, S-N Staukategorie E SW5 H1 SG26 -3135 -T75TP5F-C, S-V Staukategorie D-Verflüssigtes, nicht entzündbares Gas. Viel schwerer als Luft (2,4).3136 -- -F-G,S-QH1 SG25 SG26 -3137 -T75 TP5F-D,S-U StaukategorieD SW2 SG46 Verflüssigtes, entzündbares, farbloses Gasgemisch mit knoblauchartigem Geruch. Explosionsgrenzen: 2,7 % bis 36 %. Leichter als Luft (0,96). ---F-A, S-Q Staukategorie DSG38 SG49 SG60 -3139 ---F-A, S-Q Staukategorie BSG38 SG49 SG60 -3139 ---F-A, S-Q Staukategorie BSG38 SG49 SG60 -3139 ---F-A, S-A Staukategorie A-Ein weiter Bereich giftiger Flüssigkeiten, in der Regel pflanzlichen Ursprungs. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. ---F-A, S-A Staukategorie A-Siehe Eintrag oben.3140

7.2

bis 7.7

---F-A, S-A Staukategorie A-Siehe Eintrag oben.3140 ---F-A, S-A Staukategorie A-Ein weiter Bereich giftiger Flüssigkeiten. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. ---F-A, S-A Staukategorie A SW2 -Ein weiter Bereich giftiger Flüssigkeiten. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. ---F-A, S-A Staukategorie A SW2 -Siehe Eintrag oben.3142 ---F-A, S-A Staukategorie A SW2 -Siehe Eintrag oben.3142 -T6TP33 F-A, S-A Staukategorie A-Ein weiter Bereich giftiger fester Stoffe. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. -T3TP33 F-A, S-A Staukategorie A-Siehe Eintrag oben.3143 -T1TP33 F-A, S-A Staukategorie A-Siehe Eintrag oben.3143 ---F-A, S-A Staukategorie B SW2 -Ein weiter Bereich giftiger Flüssigkeiten. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. ---F-A, S-A Staukategorie B SW2 -Siehe Eintrag oben.3144 ---F-A, S-A Staukategorie B SW2 -Siehe Eintrag oben.3144 -T14TP2F-A, S-B Staukategorie B-Ein weiter Bereich farbloser bis hellstrohfarbener Flüssigkeiten mit durchdringendem Geruch (manchmal campherartig). Flüssigkeiten in geringem Maße mischbar mit Wasser. Verursachen Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute. UN 2430 -T11 TP2 TP27 F-A, S-B Staukategorie B-Siehe Eintrag oben.3145 -T7 TP1 TP28 F-A, S-B Staukategorie A-Siehe Eintrag oben.3145 -T6TP33 F-A, S-AStaukategorie B SW2 -Ein weiter Bereich giftiger, fester Stoffe. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. -T3TP33 F-A, S-AStaukategorie A SW2 -Siehe Eintrag oben.3146

7.2

bis 7.7

-T1TP33 F-A, S-AStaukategorie A SW2 -Siehe Eintrag oben.3146 -T6TP33F-A, S-B Staukategorie A-Ein weiter Bereich ätzender, fester Stoffe oder Pasten. Verursachen Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute. -T3TP33F-A, S-B Staukategorie A-Siehe Eintrag oben.3147 -T1TP33F-A, S-B Staukategorie A-Siehe Eintrag oben.3147 -T13 TP2 TP7 F-G,S-N StaukategorieD SW2 SW31 H1 SG26 -3148 -T7 TP2 TP7 F-G, S-N Staukategorie D SW2 SW31 H1 SG26 -3148 -T7 TP2 TP7 F-G, S-N Staukategorie D SW2 SW31 H1 SG26 -3148 -T7 TP2 TP6 TP24 F-H, S-Q Staukategorie D SW1 SGG16 SG16 SG59 SG72 Farblose Flüssigkeit. Wird als wässerige Lösung befördert. Zersetzt sich langsam unter Bildung von Sauerstoff. Die Zersetzungsgeschwindigkeit erhöht sich in Berührung mit den meisten Metallen. Kann in Berührung mit brennbaren Stoffen Feuer verursachen. Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute. Auch stabilisierte Lösungen können Sauerstoff abgeben. ---F-D, S-U Staukategorie B SW2 -Verschiedene kleine Geräte für Kosmetik- und sonstige Zwecke und deren Nachfüllpackungen. 2.6.3 ---F-A, S-AStaukategorie ASG50 Viskose Flüssigkeiten mit wahrnehmbarem Geruch. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder bei Berührung mit der Haut. Mit dieser Eintragung sind auch Geräte wie Transformatoren und Kondensatoren erfasst, die freie flüssige Polyhalogenierte Biphenyle oder Polyhalogenierte Terphenyle enthalten. UN 3432 -T3TP33 F-A, S-AStaukategorie ASG50 Fester Stoff mit wahrnehmbarem Geruch. Schmelzpunkt der festen Stoffe variiert von 2 °C bis 164 °C. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder bei Berührung mit der Haut. Mit dieser Eintragung sind auch Stoffe wie Lappen, Baumwollabfälle, Kleidung, Sägespäne usw. erfasst, die POLYHALOGENIERTE BIPHENYLE oder POLYHALOGENIERTE TERPHENYLE enthalten und bei denen keine freie sichtbare Flüssigkeit vorhanden ist. UN 3432 -T50-F-D, S-U Staukategorie E SW2 -Explosionsgrenzen: 7 % bis 73 %. Viel schwerer als Luft (4,8). Siedepunkt: –27 °C.3153 ---F-D, S-U Staukategorie E SW2 -Explosionsgrenzen: 7 % bis 73 %. Viel schwerer als Luft (6,4). Siedepunkt: 12 °C.3154

7.2

bis 7.7

-T3TP33 F-A, S-AStaukategorie A-Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen von Staub. -- -F-C,S-W StaukategorieD--3156 -- -F-C,S-W StaukategorieD--3157 -T75TP5F-C, S-V Staukategorie D--3158 -T50-F-C, S-V Staukategorie A-Nicht entzündbares Gas mit leichtem etherartigem Geruch. Viel schwerer als Luft (3,5). -- -F-D,S-U StaukategorieD SW2 --3160 -T50-F-D, S-U Staukategorie D SW2 --3161 ---F-C, S-U Staukategorie D SW2 --3162 -T50-F-C, S-V Staukategorie A--3163 ---F-C, S-V Staukategorie A-Gegenstände, die nicht entzündbares, nicht giftiges Gas enthalten, das zu ihrer Funktion benötigt wird. ---F-E, S-C Staukategorie D SW2 SG5 SG8 SG13 Das Gemisch ist mit Wasser mischbar und kann mit entzündend (oxidierend) wirkenden Stoffen gefährlich reagieren. Das Gemisch ist sehr giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute. 2.6.1

7.4.2.3

.3

---F-F, S-R Staukategorie D SW1 SW3 SG1 SG35 SG36 SG72 Kann bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung explodieren. Brennt heftig. Nicht mischbar mit Wasser. Berührung mit der Haut und den Augen ist zu vermeiden. Die Kontroll- und Notfalltemperaturen für jede Zubereitung sind in 2.5.3.2.4 angegeben. Die Temperatur muss regelmäßig überprüft werden. Kann reizende oder giftige Gase oder Dämpfe bilden.

7.4.2.3

.3

---F-F, S-R Staukategorie D SW1 SW3 SG35 SG36 SG72 Kann sich bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung heftig zersetzen. Brennt heftig. Nicht mischbar mit Wasser. Berührung mit der Haut und den Augen ist zu vermeiden. Die Kontroll- und Notfalltemperaturen für jede Zubereitung sind in 2.5.3.2.4 angegeben. Die Temperatur muss regelmäßig überprüft werden. Kann reizende oder giftige Gase oder Dämpfe bilden.

7.4.2.3

.3

---F-F, S-R Staukategorie D SW1 SW3 SG35 SG36 SG72 Kann sich bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung heftig zersetzen. Brennt heftig. Nicht löslich in Wasser. Berührung mit der Haut und den Augen ist zu vermeiden. Die Kontroll- und Notfalltemperaturen für jede Zubereitung sind in 2.5.3.2.4 angegeben. Die Temperatur muss regelmäßig überprüft werden. Kann reizende oder giftige Gase oder Dämpfe bilden.

7.4.2.3

.3

---F-F, S-R Staukategorie D SW1 SW3 SG35 SG36 SG72 Zersetzt sich bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung. Brennt heftig. Nicht mischbar mit Wasser. Berührung mit der Haut und den Augen ist zu vermeiden. Die Kontroll- und Notfalltemperaturen für jede Zubereitung sind in 2.5.3.2.4 angegeben. Die Temperatur muss regelmäßig überprüft werden. Kann reizende oder giftige Gase oder Dämpfe bilden.

7.4.2.3

.3

---F-F, S-R Staukategorie D SW1 SW3 SG35 SG36 SG72 Zersetzt sich bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung. Brennt heftig. Nicht löslich in Wasser, ausgenommen Diperoxyazelainsäure. Berührung mit der Haut und den Augen ist zu vermeiden. Die Kontroll- und Notfalltemperaturen für jede Zubereitung sind in 2.5.3.2.4 angegeben. Die Temperatur muss regelmäßig überprüft werden. Kann reizende oder giftige Gase oder Dämpfe bilden.

7.4.2.3

.3

7.2

bis 7.7

---F-F, S-R Staukategorie D SW1 SW3 SG35 SG36 SG72 Zersetzt sich bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung. Brennt heftig. Nicht mischbar mit Wasser. Berührung mit der Haut und den Augen ist zu vermeiden. Die Kontroll- und Notfalltemperaturen für jede Zubereitung sind in 2.5.3.2.4 angegeben. Die Temperatur muss regelmäßig überprüft werden. Kann reizende oder giftige Gase oder Dämpfe bilden.

7.4.2.3

.3

---F-F, S-R Staukategorie D SW1 SW3 SG35 SG36 SG72 Zersetzt sich bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung. Brennt heftig. Nicht löslich in Wasser, ausgenommen Di-(2-Ethylhexyl)-peroxydicarbonat. Berührung mit der Haut und den Augen ist zu vermeiden. Die Kontrollund Notfalltemperaturen für jede Zubereitung sind in 2.5.3.2.4 angegeben. Die Temperatur muss regelmäßig überprüft werden. Kann reizende oder giftige Gase oder Dämpfe bilden.

7.4.2.3

.3

-T23-F-F, S-R Staukategorie D SW1 SW3 SG35 SG36 SG72 Zersetzt sich bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung. Brennt heftig. Nicht mischbar mit Wasser, ausgenommen Di-(4-tert-Butylcyclohexyl)-peroxydicarbonat; Dicetylperoxydicarbonat und Dimyristylperoxydicarbonat. Berührung mit der Haut und den Augen ist zu vermeiden. Die Kontroll- und Notfalltemperaturen für jede Zubereitung sindin 2.5.3.2.4 angegeben. Die Temperatur muss regelmäßig überprüft werden. Kann reizende oder giftige Gase oder Dämpfe bilden.

7.4.2.3

.3

-T23TP33F-F, S-R Staukategorie D SW1 SW3 SG35 SG36 SG72 Zersetzt sich bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung. Brennt heftig. Nicht löslich in Wasser. Berührung mit der Haut und den Augen ist zu vermeiden. Die Kontroll- und Notfalltemperaturen für jede Zubereitung sind in 2.5.3.2.4 angegeben. Die Temperatur muss regelmäßig überprüft werden. Kann reizende oder giftige Gase oder Dämpfe bilden.

7.4.2.3

.3

---F-F, S-K Staukategorie D SW1 SW3 SG1 SG35 SG36 Kann bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung explodieren. Brennt heftig. Nicht löslich in Wasser. Kontakt mit Alkalien oder Säuren kann eine gefährliche Zersetzung auslösen. Die Produkte der Verbrennung oder der Selbstzersetzung können beim Einatmen giftig sein. Die Kontrolltemperatur und die Notfalltemperatur für jede Zubereitung sind in 2.4.2.3.2.3 angegeben. Die Temperaturen müssen regelmäßig kontrolliert werden.

7.4.2.3

.3

---F-F, S-K Staukategorie D SW1 SW3 SG35 SG36 Kann bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung explodieren. Brennt heftig. Nicht mischbar mit Wasser. Kontakt mit Alkalien oder Säuren kann eine gefährliche Zersetzung auslösen. Die Produkte der Verbrennung oder der Selbstzersetzung können beim Einatmen giftig sein. Die Kontrolltemperatur und die Notfalltemperatur für jede Zubereitung sind in 2.4.2.3.2.3 angegeben. Die Temperaturen müssen regelmäßig kontrolliert werden.

7.4.2.3

.3

---F-F, S-K Staukategorie D SW1 SW3 SG35 SG36 Kann bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung explodieren. Brennt heftig. Nicht löslich in Wasser, ausgenommen: 3-METHYL-4-(PYRROLIDIN-1-YL)BENZENDIAZONIUM; TETRAFLUORBORAT; TETRAMINPALLADIUM(II)NITRAT. Kontakt mit Alkalien oder Säuren kann eine gefährliche Zersetzung auslösen. Die Produkte der Verbrennung oder der Selbstzersetzung können beim Einatmen giftig sein. Die Kontrolltemperatur und die Notfalltemperatur für jede Zubereitung sind in

7.2

bis 7.7

---F-F, S-K Staukategorie D SW1 SW3 SG35 SG36 Zersetzt sich bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung. Brennt heftig. Löslich in Wasser, ausgenommen: AZOCARBONAMID-ZUBEREITUNG TYP D; 2,2’-AZODI(2,4-DIMETHYL-4-METHOXYVALERONITRIL); 2,2’-AZODI(2,4-DIMETHYLVALERONITRIL); 2,2’-AZODI(2-METHYLBUTYRONITRIL); N-FORMYL-2-(NITROMETHYLEN)-1,3-PERHYDROTHIAZIN; 4-NITROSOPHENOL. Kontakt mit Alkalien oder Säuren kann eine gefährliche Zersetzung auslösen. Die Produkte der Verbrennung oder der Selbstzersetzung können beim Einatmen giftig sein.

7.4.2.3

.3

---F-F, S-K Staukategorie D SW1 SW3 SG35 SG36 Zersetzt sich bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung. Brennt heftig. Nicht mischbar mit Wasser. Kontakt mit Alkalien oder Säuren kann eine gefährliche Zersetzung auslösen. Die Produkte der Verbrennung oder der Selbstzersetzung können beim Einatmen giftig sein. Die Kontrolltemperatur und die Notfalltemperatur für jede Zubereitung sind in 2.4.2.3.2.3 angegeben. Die Temperaturen müssen regelmäßig kontrolliert werden.

7.4.2.3

.3

---F-F, S-K Staukategorie D SW1 SW3 SG35 SG36 Zersetzt sich bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung. Brennt heftig. Nicht löslich in Wasser. Kontakt mit Alkalien oder Säuren kann eine gefährliche Zersetzung auslösen. Die Produkte der Verbrennung oder der Selbstzersetzung können beim Einatmen giftig sein. Die Kontrolltemperatur und die Notfalltemperatur für jede Zubereitung sind in 2.4.2.3.2.3 angegeben. Die Temperaturen müssen regelmäßig kontrolliert werden.

7.4.2.3

.3

-T23-F-F, S-K Staukategorie D SW1 SW3 SG35 SG36 Zersetzt sich bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung. Brennt heftig. Nicht mischbar mit Wasser. Kontakt mit Alkalien oder Säuren kann eine gefährliche Zersetzung auslösen. Die Produkte der Verbrennung oder der Selbstzersetzung können beim Einatmen giftig sein. Die Kontrolltemperatur und die Notfalltemperatur für jede Zubereitung sind in 2.4.2.3.2.3 angegeben. Die Temperaturen müssen regelmäßig kontrolliert werden.

7.4.2.3

.3

-T23-F-F, S-K Staukategorie D SW1 SW3 SG35 SG36 Zersetzt sich bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung. Brennt heftig. Nicht löslich in Wasser. Kontakt mit Alkalien oder Säuren kann eine gefährliche Zersetzung auslösen. Die Produkte der Verbrennung oder der Selbstzersetzung können beim Einatmen giftig sein. Die Kontrolltemperatur und die Notfalltemperatur für jede Zubereitung sind in 2.4.2.3.2.3 angegeben. Die Temperaturen müssen regelmäßig kontrolliert werden.

7.4.2.3

.3

---F-J, S-G Staukategorie C SW1 SW2 H2 H3 -Weiße Kristalle. Löslich in Wasser. Zersetzung beim Erhitzen unter Entwicklung giftiger Gase. Empfindlich gegenüber starkem Detonationsstoß. Dieser Stoff ist nach der Verpackungsmethode OP6 (siehe anwendbare Verpackungsanweisung) zu verpacken. -T3TP33F-J, S-G Staukategorie DSG17 SG35 SG36 Gelbes oder orangefarbenes Pulver. Nicht löslich in Wasser. Hitze kann exotherme Zersetzung auslösen, bei der Kohlenmonoxid (giftiges und brennbares Gas) und Stickstoff gebildet werden. Kann bei Feuereinwirkung und Verdämmung explodieren. Die Zugabe von Aktivatoren (z. B. Zinkverbindungen) kann zu einer Verringerung der thermischen Stabilität und/oder zur Veränderung der explosiven Eigenschaften führen. -T3 BK2 TP33 F-A, S-A Staukategorie B SW2 -Gemische von nicht gefährlichen festen Stoffen (wie Erde, Sand, Produktionsmaterialien usw.) und giftigen flüssigen Stoffen. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. -T3 BK2 TP33F-A, S-B Staukategorie B SW2 -Gemische aus nicht gefährlichen festen Stoffen (wie Erde, Sand, Produktionsmaterialien usw.) und ätzenden Flüssigkeiten. Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute. ---F-A, S-T - SW7 SG50 -3245 -T20 TP2 TP13 F-A, S-B Staukategorie D SW2 SGG1 SG36 SG49 Hellgelbe Flüssigkeit. Hochgiftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.

7.2

bis 7.7

-T3TP33 F-A, S-Q Staukategorie A SW1 H1 -Gelbliche geruchlose Kristalle. Löslich in Wasser. Gemische mit brennbaren Stoffen sind leicht entzündbar und können sehr heftig brennen. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. ---F-E, S-D Staukategorie B SW2 -Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.3248 ---F-E, S-D Staukategorie A-Siehe Eintrag oben.3248 -T3TP33 F-A, S-A Staukategorie C SW2 -Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen von Staub. -T1TP33 F-A, S-A Staukategorie C SW2 -Siehe Eintrag oben.3249 -T7 TP3 TP28 F-A, S-B Staukategorie C SW2 SGG1 SG36 SG49 Schmelze. Schmelzpunkt kann bei 50 °C liegen. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute. ---F-F, S-G Staukategorie D SW1 SW2 H2 H3 -Kann bei Feuereinwirkung und Verdämmung explodieren. Empfindlich gegenüber starkem Detonationsstoß. -T50-F-D, S-U Staukategorie D SW2 -Entzündbares, farbloses Gas. Schwerer als Luft (1,8).3252 -T1TP33F-A, S-B Staukategorie ASGG18 SG35 Farbloser hygroskopischer fester Stoff. Gefährliche Reaktion mit entzündend (oxidierend) wirkenden Stoffen. Reagiert beim Vorhandensein von Feuchtigkeit mit Aluminium, Zink, Zinn und deren Verbindungen unter Bildung von Wasserstoff, einem entzündbaren Gas. Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute. Reagiert heftig mit Säuren.

7.4.2.3

Vorschriften für Container mit entzündbaren Gasen und leicht entzündbaren flüssigen Stoffen

7.4.2.3.1

In Frachtschiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder darüber und vor dem 1. September 1984 ge-

bauten Fahrgastschiffen und in vor dem 1. Februar 1992 gebauten Frachtschiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500 dürfen Container mit entzündbaren Gasen oder mit entzündbaren flüssigen Stoffen mit einem Flammpunkt unter 23 °C c.c. nur an Deck gestaut werden, sofern von der Verwaltung nichts anderes genehmigt wurde.

7.4.2.3.2

Ein an Deck beförderter Container mit entzündbaren Gasen oder entzündbaren flüssigen Stoffen mit

einem Flammpunkt unter 23 °C c.c. muss in einem horizontalen Abstand von mindestens 2,4 m, auch bei vertikaler Projektion, von möglichen Zündquellen gestaut werden.

7.4.2.3.3

Ein Container unter Temperaturkontrolle, der nicht vom Typ „bescheinigte Sicherheit“ ist, darf nicht un-

terDeckzusammenmitContainern,dieentzündbareGaseenthalten,odermitflüssigenStoffenmit einem Flammpunkt von unter 23 °C c.c. gestaut werden.

7.4.2.4

.1

– gefährliche Güter der Klasse 6.1 mit einer Zusatzgefahr der Klasse 3, – gefährliche Güter der Klasse 8 mit einer Zusatzgefahr der Klasse 3 und – gefährliche Güter, denen in Spalte 16a der Gefahrgutliste eine besondere Stauvorschrift, die eine mechanische Lüftung vorschreibt, zugewiesen ist. Andernfalls dürfen Container nur an Deck gestaut werden.

7.4.2.4

Vorschriften über die Lüftung

7.4.2.4.1

In Frachtschiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder darüber und vor dem 1. September 1984 ge-

bauten Fahrgastschiffen und in vor dem 1. Februar 1992 gebauten Frachtschiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500 dürfen Container mit den folgenden gefährlichen Gütern nur unter Deck gestaut werden, wenn der Laderaum mit einer mechanischen Lüftung ausgestattet ist und die Stauung unter Deck gemäß der Gefahrgutliste zulässig ist: – gefährliche Güter der Klasse 2.1, – gefährliche Güter der Klasse 3 mit einem Flammpunkt unter 23 °C c.c., – gefährliche Güter der Klasse 4.3,

1110Amdt. 42-24

7.4.2.4.2

Die Leistungsfähigkeit der mechanischen Lüftung (Anzahl der Luftwechsel je Stunde) muss den Anfor-

derungen der Verwaltung entsprechen.

7.4.3

.2

1112Amdt. 42-24

7.4.3

.3

Kapitel 7.5 Stauung und Trennung auf Ro/Ro-Schiffen

Bemerkung: Zur Erleichterung der Einarbeitung in diese Vorschriften und zur Unterstützung der Unterweisung des betroffenen Personals sind in MSC.1/Circ.1440 bildliche Darstellungen der Vorschriften für die Trennung auf Ro/Ro-Schiffen enthalten.

7.4.3

Trennvorschriften

7.4.3.1

Begriffsbestimmungen und Anwendung

7.4.3.1.1

Unter Container-Stellplatz ist ein Abstand von mindestens 6 m in Längsrichtung oder von mindestens

2,4 m in Querrichtung zu verstehen.

7.4.3.1.2

Die Vorschriften für die Trennung zwischen Containern auf Containerschiffen mit geschlossenen Lade-

räumen und auf offenen Containerschiffen finden sich in den Tabellen in 7.4.3.2 bzw. 7.4.3.3.

7.4.3.2

Trenntabelle für Container an Bord von Co

ntainerschiffen mit geschlossenen Laderäumen TRENNANFORDERUNG VERTIKAL HORIZONTAL GESCHLOSSENGEGEN GE-SCHLOSSEN GESCHLOSSENGEGEN OFFEN OFFEN GEGENOFFEN GESCHLOSSEN GEGEN GESCHLOSSEN GESCHLOSSEN GEGEN OFFEN OFFEN GEGEN OFFEN AN DECK UNTER DECK AN DECK UNTER DECK AN DECK UNTER DECK „ENTFERNT VON“

.1
ÜBEREINANDERERLAUBT OFFEN AUF GE-SCHLOSSEN ER-LAUBT;SONST WIE„OFFEN GEGENOFFEN“ NICHT IN DERSELBEN VERTIKALEN REIHE AUSSER BEI TRENNUNG DURCH EIN DECK LÄNGSSCHIFFS KEINE TRENNUNG KEINE TREN-NUNG KEINE TREN-NUNG KEINE TREN-NUNG EIN CONTAINERSTELLPLATZ EIN CONTAINERSTELLPLATZODER EINSCHOTT QUERSCHIFFS KEINE TRENNUNG KEINE TREN-NUNG KEINE TREN-NUNG KEINE TREN-NUNG EIN CONTAINERSTELLPLATZ EIN CONTAINERSTELLPLATZ „GETRENNT VON“
.2
NICHT IN DERSELBEN VERTI-KALEN REIHEAUSSER BEI TRENNUNGDURCH EINDECK WIE „OFFEN GE-GEN OFFEN“ LÄNGSSCHIFFS EIN CONTAINERSTELLPLATZ EIN CONTAINERSTELLPLATZODER EINSCHOTT EIN CONTAINERSTELLPLATZ EIN CONTAINERSTELLPLATZODER EINSCHOTT EIN CONTAINERSTELLPLATZ EIN SCHOTT QUERSCHIFFS EIN CONTAINERSTELLPLATZ EIN CONTAINERSTELLPLATZ EIN CONTAINERSTELLPLATZ ZWEI CONTAINERSTELLPLÄT-ZE ZWEI CONTAINERSTELLPLÄT-ZE EIN SCHOTT „GETRENNT DURCH EINE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN LADERAUM VON“
.3
LÄNGSSCHIFFS EIN CONTAINERSTELLPLATZ EIN SCHOTT EIN CONTAINERSTELLPLATZ EIN SCHOTT ZWEI CONTAINERSTELLPLÄT-ZE ZWEI SCHOTTE QUERSCHIFFS ZWEI CONTAINERSTELLPLÄTZE EIN SCHOTT ZWEI CONTAINERSTELLPLÄT-ZE EIN SCHOTT DREI CONTAINERSTELLPLÄT-ZE ZWEI SCHOTTE „IN LÄNGSRICHTUNG GETRENNT DURCH EINE DAZWISCHENLIEGENDE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN DAZWISCHENLIEGENDEN LADERAUM VON“
.4
VERBOTEN LÄNGSSCHIFFS HORIZONTALMINDESTENS 24METER ABSTAND EIN SCHOTT UND HORIZONTAL MINDES-TENS 24 METERABSTAND * HORIZONTALMINDESTENS 24METER AB-STAND ZWEI SCHOTTE HORIZONTALMINDESTENS 24METER AB-STAND ZWEI SCHOTTE QUERSCHIFFS VERBOTEN VERBOTEN VERBOTEN VERBOTEN VERBOTEN VERBOTEN * Container müssen mindestens einen Abstand von 6 Metern zum dazwischenliegenden Schott haben.Bemerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.
7.4.3.3

Trenntabelle für Container an Bord von offenen Containerschiffen

TRENNANFORDERUNG VERTIKAL HORIZONTAL GESCHLOSSEN GEGEN GESCHLOSSEN GESCHLOSSEN GEGEN OFFEN OFFEN GEGEN OFFEN GESCHLOSSEN GEGEN GESCHLOSSEN GESCHLOSSEN GEGEN OFFEN OFFEN GEGEN OFFEN AN DECK UNTER DECK AN DECK UNTER DECK AN DECK UNTER DECK „ENTFERNT VON“

.1
ÜBEREINANDER ERLAUBT OFFEN AUF GESCHLOSSEN ERLAUBT; SONST WIE „OFFEN GEGEN OFFEN“ NICHT IN DERSELBEN VERTIKALEN REIHE LÄNGSSCHIFFS KEINE TRENNUNG KEINE TRENNUNG KEINE TRENNUNG KEINE TRENNUNG EIN CONTAINERSTELLPLATZ EIN CONTAINERSTELLPLATZ ODER EIN SCHOTT QUERSCHIFFS KEINE TRENNUNG KEINE TRENNUNG KEINE TRENNUNG KEINE TRENNUNG EIN CONTAINERSTELLPLATZ EIN CONTAINERSTELLPLATZ „GETRENNT VON“
.2
NICHT IN DERSELBEN VERTIKALEN REIHE WIE „OFFEN GEGEN OFFEN“ LÄNGSSCHIFFS EIN CONTAINERSTELLPLATZ EIN CONTAINERSTELLPLATZ ODER EIN SCHOTT EIN CONTAINERSTELLPLATZ EIN CONTAINERSTELLPLATZ ODER EIN SCHOTT EIN CONTAINERSTELLPLATZ UND NICHT IN ODER ÜBER DEMSELBEN LADERAUM EIN SCHOTT QUERSCHIFFS EIN CONTAINERSTELLPLATZ EIN CONTAINERSTELLPLATZ ZWEI CONTAINERSTELLPLÄTZE ZWEI CONTAINERSTELLPLÄTZE ZWEI CONTAINERSTELLPLÄTZE UND NICHT IN ODER ÜBER DEMSELBEN LADERAUM EIN SCHOTT „GETRENNT DURCH EINE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN LADERAUM VON“
.3
LÄNGSSCHIFFS EIN CONTAINERSTELLPLATZ UND NICHT IN ODER ÜBER DEMSELBEN LADERAUM EIN SCHOTT EIN CONTAINERSTELLPLATZ UND NICHT IN ODER ÜBER DEMSELBEN LADERAUM EIN SCHOTT ZWEI CONTAINERSTELLPLÄTZE UND NICHT IN ODER ÜBER DEMSELBEN LADERAUM ZWEI SCHOTTE QUERSCHIFFS ZWEI CONTAINERSTELLPLÄTZE UND NICHT IN ODER ÜBER DEMSELBEN LADERAUM EIN SCHOTT ZWEI CONTAINERSTELLPLÄTZE UND NICHT IN ODER ÜBER DEMSELBEN LADERAUM EIN SCHOTT DREI CONTAINERSTELLPLÄTZE UND NICHT IN ODER ÜBER DEMSELBEN LADERAUM ZWEI SCHOTTE „IN LÄNGSRICHTUNG GETRENNT DURCH EINE DAZWISCHENLIEGENDE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN DAZWISCHENLIEGENDEN LADERAUM VON“
.4
VERBOTEN LÄNGSSCHIFFS HORIZONTAL MINDESTENS 24 METER ABSTAND UND NICHT IN ODER ÜBER DEMSELBEN LADERAUM EIN SCHOTT UND HORIZONTAL MINDESTENS 24 METER ABSTAND * HORIZONTAL MINDESTENS 24 METER ABSTAND UND NICHT IN ODER ÜBER DEMSELBEN LADERAUM ZWEI SCHOTTE HORIZONTAL MINDESTENS 24 METER ABSTAND UND NICHT IN ODER ÜBER DEMSELBEN LADERAUM ZWEI SCHOTTE QUERSCHIFFS VERBOTEN VERBOTEN VERBOTEN VERBOTEN VERBOTEN VERBOTEN * Container müssen mindestens einen Abstand von 6 Metern zum dazwischenliegenden Schott haben.Bemerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer wid erstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

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