IMDG 2.1
Klasse 1
41 Abschnitte - Teil 2 - Klassifizierung
Einleitende Bemerkungen(diese Bemerkungen sind völkerrechtlich nicht verbindlich)
Bemerkung 1: Klasse 1 ist eine Nur-Klasse, das heißt, dass nur solche explosiven Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, die in der Gefahrgutliste im Kapitel3.2 aufgeführt sind, zur Beförderung angenommen werden dürfen. Jedoch behalten sich die zuständigen Behörden im Wege gegenseitiger Vereinbarung das Recht vor, die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff für besondere Zwecke unter besonderen Bedingungen zuzulassen. Daher sind Eintragungen für „Explosive Stoffe, nicht anderweitig genannt“ und „Gegenstände mit Explosivstoff, nicht anderweitig genannt“ in die Gefahrgutliste aufgenommen worden. Diese sollen aber nur dann verwendet werden, wenn keine andere Möglichkeit der Beförderung besteht.
Bemerkung 2: Allgemeine Eintragungen wie z. B. „Sprengstoff, Typ A“ werden verwendet, um die Beförderung neuer Stoffe zu ermöglichen. Bei der Abfassung dieser Vorschriften sind militärische Munition und militärische Explosivstoffe berücksichtigt worden, da sie möglicherweise von gewerblichen Transportunternehmen befördert werden.
Bemerkung 3: Eine Reihe von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 werden im Anhang B beschrieben. Diese Beschreibungen wurden aufgenommen, weil eine Bezeichnung möglicherweise nicht sehr bekannt ist oder nicht mit der für den Erlass von Vorschriften gebräuchlichen Bezeichnung übereinstimmt.
Bemerkung 4: Die Klasse 1 ist insofern nicht mit anderen Klassen vergleichbar, als die Art der Verpackung häufig einen entscheidenden Einfluss auf die Gefährlichkeit und damit auf die Zuordnung zu einer bestimmten Unterklasse hat. Die richtige Unterklasse wird durch die Anwendung der in diesem Kapitel beschriebenen Verfahren ermittelt.
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Die Klasse1umfasst:
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Die BeförderungexplosiverStoffe, die eineunzulässighohe Empfindlichkeitaufweisen oderzueiner spontanen Reaktion fähigsind, ist verboten.
Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften
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Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Codesgelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
Unterklassen
Die sechs Unterklassen derKlasse1sind: Unterklasse1.1Stoffeund Gegenstände, die massenexplosionsfähigsind Unterklasse1.2 Stoffeund Gegenstände, die die GefahrderBildungvon Splittern, Spreng-und Wurfstückenaufweisen, dieabernicht massenexplosionsfähigsind Unterklasse1.3 Stoffeund Gegenstände, von denen eine Brandgefahrsowie einegering e Gefahr durch Luftstoß oderSplitter,Spreng-und Wurfstücke oderbeidesausgeht, dieaber nicht massenexplosionsfähigsind Diese Unterklasseumfasst Stoffeund Gegenstände:
Bemerkung: Zur Verträglichkeitsgruppe S gehören Stoffe und Gegenstände dieser Unterklasse, die so verpackt oder beschaffen sind, dass jede infolge unbeabsichtigter Auslösung eintretende gefährliche Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt, es sei denn, dass die Verpackung durch Feuer zerstört wurde. In diesem Fall müssen die Wirkungen in Form von Luftstoß oder Splittern, Spreng- oder Wurfstücken so begrenzt sein, dass sie die Feuerbekämpfung oder andere Notfallmaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung des Versandstückes nicht in erheblichem Maße behindern. Unterklasse1.5 Sehrunempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe Diese Unterklasseumfasst massenexplosionsfähige Stoffe, die jedoch sounempfindlich sind, da ss die Wahrscheinlichkeit einerZündungoderdes Übergangs eines Brandes in eine Detonationunternormalen Beförderungsbedingungen sehrgeringist.
Bemerkung: Die Wahrscheinlichkeit des Übergangs eines Brandes in eine Detonation ist größer, wenn große Mengen mit einem Schiff befördert werden. Daher gelten für explosive Stoffe der Unterklasse 1.1 und der Unterklasse 1.5 die gleichen Stauvorschriften. Unterklasse1.6 Extremunempfindliche, nicht massenexplosionsfähigeGegenstände Diese Unterklasseumfasst Gegenstände, die überwiegend extremunempfindliche Stoffe enthaltenund einegering fügigeWahrscheinlichkeit einerunbeabsichtigten ZündungoderAusbreitungaufweisen.
Bemerkung: Die von Gegenständen der Unterklasse 1.6 ausgehende Gefahr ist auf die Explosion eines einzigen Gegenstandes beschränkt.
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JederStoff oderGegenstand, derexplosionsfähigist oderbei dem vermutet wird, dass erexplosionsfä-
higist, muss zunächstgemäß den in 2.1.3 beschriebenen Verfahren fürdie ZuordnungzurKlasse1in Betrachtgezogen werden. Güterwerden nicht derKlasse1zugeordnet, wenn:
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Beschreibung des zu klassifizierenden Stoffes oder Gegenstandes Verträglichkeitsgruppe Klassifizierungscode Gegenstand, dersowohl explosiven Stoffalsauch entzündbare Flüssigkeit oderentzündbares Gel enthält J1.1J
J
J
Gegenstand, dersowohl explosiven Stoffalsauchgiftigen chemischen Wirkstoff enthält K1.2K
K
ExplosiverStoff oderGegenstand mit explosivem Stoff, dereine besondereGefahrdarstellt (z. B. wegen seinerAktivierungbei Zutritt von Wasseroderwegen derAnwesenheit von Hypergolen, Phosphiden odereinespyrophoren Stoffes)und eine Trennungjeder einzelnen Arterfordert (siehe 7.2.7.1.4, Bemerkung2) L1.1L
L
L
Gegenstände, die überwiegend extremunempfindliche Stoffe enthalten N1.6N Stoff oderGegenstand, derso verpackt odergestaltet ist, dass jede durch nicht beabsichtigte Reaktionauftretendegefährliche WirkungaufdasVersandstück beschränkt bleibt,außerdasVersandstück wurde durch Brand beschädigt; in diesem Falle müssen die Luftdruck-und SplitterwirkungaufeinMaß beschränkt bleiben, dass Feuerbekämpfu ngs- oderandere Notmaßnahmen in derunmittelbaren Nähe des Versandstückes wederwesentlich eingeschränkt noch verhindertwerden S1.4S
Bemerkung 1: Gegenstände der Verträglichkeitsgruppen D und E dürfen mit ihren eigenen Zündmitteln versehen oder mit ihnen zusammengepackt werden, vorausgesetzt, das Zündmittel enthält zumindest zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen, um die Auslösung einer Explosion im Falle einer nicht beabsichtigten Reaktion des Zündmittels zu verhindern. Solche Gegenstände und Versandstücke sind der Verträglichkeitsgruppe D oder E zuzuordnen.
Bemerkung 2: Gegenstände der Verträglichkeitsgruppen D und E dürfen mit ihren eigenen Zündmitteln, die nicht zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen enthalten, zusammengepackt werden, wenn nach Ansicht der zuständigen Behörde des Ursprungslandes eine nicht beabsichtigte Reaktion des Zündmittels unter normalen Beförderungsbedingungen nicht zur Explosion eines Gegenstandes führt. Solche Versandstü- cke sind der Verträglichkeitsgruppe D oder E zuzuordnen.
Verträglichkeitsgruppen und Klassifizierungscode
GüterderKlasse1geltenals „miteinanderverträglich“, wenn sie sicherzusammengestaut oderbeför-
dertwerden können, ohne dass die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls oderbei einerbestimmten Menge dasAusmaßderAuswirkungen eines solchen Unfalls dadurch wesentlich erhöht wird. Nach diesem Kriterium sind die GüterdieserKlasse in eine Reihe von Verträg lichkeitsgruppen eingeteilt, von denen jede mit einem Buchstaben von A bis L (ausgenommen I), N oderSgekennzeichnet ist. Diese sind in
und 2.1.2.3 beschrieben.
Verträglichkeitsgruppen und Klassifizierungscode
Beschreibung des zu klassifizierenden Stoffes oder Gegenstandes Verträglichkeitsgruppe Klassifizierungscode ZündstoffA1.1A Gegenstand mit Zündstoffund wenigerals zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen. Eingeschlossen sind einigeGegenstände, wie Sprengkapseln, Zündeinrichtungen fürSprengungenund Anzündhütchen, selbst wenn diese keinen Zündstoff enthalten B1.1B
B
B
Treibstoff oderandererdeflagrierenderexplosiverStoff oderGegenstand mit solchem explosiven Stoff C1.1C
C
C
C
DetonierenderexplosiverStoff oderSchwarzpulveroderGegenstand mit detonierendem explosivem Stoff, jeweils ohne Zündmittelund ohne treibende Ladung,oderGegenstand mit Zündstoff mit mindestens zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen D1.1D
D
D
D
Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff ohne Zündmittel mit treibenderLadung(andereals solche, dieaus entzündbarer Flüssigkeit oderentzündbarem Gel oderHypergolen bestehen) E1.1E
E
E
Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff mit seinem eigenen Zündmittel, mit treibenderLadung(andereals solche, dieaus entzündbarerFlüssigkeit oderentzündbarem Gel oderHypergolen bestehen) oderohne treibende Ladung F1.1F
F
F
F
PyrotechnischerStoff oderGegenstand mitpyrotechnischem Stoff oderGegenstand mit sowohl explosivem Stoffalsauch Leucht-, Brand-, Augenreiz- oderNebelstoff (außerGegenständen, die durch Wasseraktiviertwerden oderdie weißen Phosphor, Phosphide, einenpyrophoren Stoff, eine entzündbare Flüssigkeit oderein entzündbares Gel oderHypergole enthalten) G1.1G
G
G
G
Gegenstand, dersowohl explosiven Stoffalsauch weißen Phosphor enthält H1.2H
H
Schema der Klassifizierung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, der
Kombination von Unterklasse und Verträglichkeitsgruppe Verträglichkeitsgruppe Y A–S Unterklasse A B C D E F G H J K LNS
Die Begriffsbestimmungen fürdie Verträglichkeitsgruppen in 2.1.2.2 sollen sichgegenseitigausschlie-
ßenaußerbei einem Stoff oderGegenstand, derfürdie VerträglichkeitsgruppeSinBetracht kommt. Da dasKriteriumfürdie VerträglichkeitsgruppeS empirischabgeleitet ist, ist die Zuordnungzudieser Gruppe notwendigerweise mit den Prüfung en fürdie ZuordnungzurUnterklasse1.4 verknüpft.
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Klassifizierungsverfahren
JederStoff oderGegenstand, derexplosionsfähigist oderbei dem vermutet wird, dass erexplosionsfä-
higist, muss fürdie ZuordnungzurKlasse1in Betrachtgezogen werden. DerKlasse1zugeordnete Stoffeund Gegenstände müssen derzutreffenden Unterklasseund Verträglichkeitsgruppezugeordnet werden. Güter derKlasse1müssen nach dem Handbuch Prüfungenund Kriterieninderjeweilsgeltenden Fassungklassifiziertwerden.
Die Klassifizierungallerexplosiven Stoffeund Gegenstände mit Explosivstoff muss zusammen mit der
ZuordnungzurVerträglichkeitsgruppeund demrichtigen technischen Namen,unterdem derStoff oderGegenstand befördertwerden soll, vorderBeförderungvon derzuständigen Behörde des Herstellungslandes zugelassen we rden. Eine erneute Zulassungist erforderlich für:
Die FestlegungderUnterklasse erfolgtgewöhnlichaufderGrundlage von Prüfergebnissen. Ein Stoff
oderGegenstand muss derUnterklasse zugeordnet werden, die den Ergebnissen derPrüfungen entspricht, denen derStoff oderGegenstand in versandfertigem Zustandunterzogen wurde. Es können auchanderePrüfergebnisse und Daten, dieaus Unfällen, die sich ereignet haben, zusammengetragen wurden, berücksichtigtwerden.
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geordneten konstanten Lichtquelle befindet. Dieallgemeinen Leitlinien derNorm ISO 5659-1zur Prüfungderoptischen Dichteund dieallgemeinen Leitlinien des Abschnitts 7.5 derNorm ISO 5659- 2zumphotometrischen Verfahren oderähnliche Verfahren zurMessungderoptischen Dichte, die dengleichen Zweck verfolgen, dürfenangewendet werden. Es muss einepassende Abdeckhaube, die den hinteren Teilund die Seiten des Belichtungsmesse rsumschließt, verwendet werden,umdie Effekte nicht direktausderLichtquelleausgestrahlten Lichts oderStreulichts zuminimieren.
Bemerkung 1: Wenn bei den Prüfungen zu den Kriterien in 2.1.3.4.2.1, 2.1.3.4.2.2, 2.1.3.4.2.3 und 2.1.3.4.2.4 keine oder nur eine sehr geringe Rauchentwicklung festgestellt wird, darf auf die in 2.1.3.4.2.5 genannte Prüfung verzichtet werden.
Bemerkung 2: Die zuständige Behörde kann eine Prüfung des Gegenstandes in seiner Verpackung anordnen, wenn festgestellt wird, dass der für die Beförderung verpackte Gegenstand eine größere Gefahr darstellen kann.
Ausschluss aus der Klasse 1
Die zuständige Behörde darf einen Stoff oderGegenstandaufderGrundlagevonPrüfergebnissenund
derBegriffsbestimmungderKlasse1ausderKlasse1ausschließen.
Ein Gegenstand darf von derzuständigen BehördeausderKlasse1ausgeschlossen werden, wenn drei
unverpackte Gegenstände, die fürdie vorgesehene Funktion durch ihreeigenen Zünd- oderAnzündmittel oderdurch externe Mittel einzelnaktiviertwerden, folgende Prüfkriterien erfüllen:
Bemerkung: Wenn die Unversehrtheit des Gegenstandes im Falle eines externen Brands beeinträchtigt werden kann, müssen diese Kriterien anhand einer Brandprüfung geprüft werden. Eine solche Methode ist in der Norm ISO 14451-2 mit einer Aufheizrate von 80 K/min beschrieben.
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Typ einschließlich: / Synonyme: BegriffsbestimmungSpezifikation Klassifizierung Knallkörper (engl. banger) Salut-Knallkörper, Blitz-Knallkörper, Kracher,Lady Cracker, Böllernicht metallene Hülse, die einen Knallsatz für die Erzeugungeines akustischen Effekts enthält Blitzknallsatz je Einheit > 2g1.1G Blitzknallsatz je Einheit-2gund je Innenverpackung-10g
G
Blitzknallsatz je Einheit-1gund je Innenverpackung-10goder Schwarzpulverje Einheit-10g
G
Zuordnung von Feuerwerkskörpern zu Unterklassen
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Typ einschließlich: / Synonyme: BegriffsbestimmungSpezifikation Klassifizierung Gegenstand ohne Ausstoßladungund mit Verzögerungszünder und Zerlegerladung, derSterneffektbomben -70 mmund/oderpyrotechnische Einheiten enthält, mit-25 % Blitzknallsatzund -60 %pyrotechnischem Stoff,und der fürden Abschussaus einem Mörserausgelegt ist > 200 mmund-300 mm1.3G Gegenstand mit Ausstoßladungund mit Verzögerungszünder und Zerlegerladung, derSterneffektbomben -70 mmund/oderpyrotechnische Einheiten enthält, mit-25 % Blitzknallsatzund -60 %pyrotechnischem Stoff,und der fürden Abschussaus einem Mörserausgelegt ist -200 mm1.3G Batterie/ Kombination Kombinationsfeuerwerk, Feuerwerksbatterie, Cake, Battery Anordnung, die mehrere Elemente desselben TypsoderverschiedenerTypen enthält, wobei jederTyp einem derin dieserTabelleaufgeführten Feuerwerkstypen entspricht, mit einem oderzwei Anzündstellen Dergefährlichste Feuerwerkstypbestimmt die Klassifizierung. Römisches Licht (engl. Romancandle) Rohr,das eine SeriepyrotechnischerEinheiten enthält, dieabwechselndaus einem pyrotechnischen Stoff, einerAusstoßladung und einerÜberzündungbestehen Innendurchmesser.50 mm mit Blitzknallsatz oder Innendurchmesser< 50 mm mit > 25 % Blitzknallsatz
G
Innendurchmesser.50 mm ohne Blitzknallsatz
G
Innendurchmesser<50mmund mit-25 % Blitzknallsatz
G
Innendurchmesser-30 mm, jede pyrotechnische Einheit-25g, mit-5%Blitzknallsatz
G
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Typ einschließlich: / Synonyme: BegriffsbestimmungSpezifikation Klassifizierung Wirbel (engl. spinner) Luftkreisel, Hubschrauber, Schwärmer, Bodenkreisel nicht metallene Hülse(n), die einen Gas oderFunken erzeugendenpyrotechnischen Stoff enthält (enthalten), mit oderohne Geräusch erzeugendem Satz, mit oderohneangebaute Flügel pyrotechnischerStoff je Einheit >20g,die-3 % Blitzknallsatzals Knalleffekte enthält, ode rPfeifsatz-5g
G
pyrotechnischerStoff je Einheit -20g, die-3 % Blitzknallsatzals Knalleffekte enthält, oderPfeifsatz-5g
G
Räder (engl. wheels) SonnenAnordnungmit Treiberhülsen, die einen pyrotechnischen Stoff enthältund die mit Hilfsmitteln zurBefestigungan einerHalterungausgerüstet ist, um eine Rotation zu ermöglichen gesamterpyrotechnischerStoff
G
gesamterpyrotechnischerStoff <1kg, kein Knalleffekt, jeder Heuler(sofernvorhanden)-5g und je Rad-10gPfeifsatz
G
Steigende Krone (engl. aerialwheel) UFO,aufsteigende Krone Hülsen, die Ausstoßladungenund Funken, Flammenund/oder Geräusch erzeugende pyrotechnische Stoffe enthalten, wobei die Hülsenan einem Trägerringbefestigt sind gesamterpyrotechnischerStoff > 200gundpyrotechnischer Stoff je Antrieb > 60g, Blitzknallsatz als Knalleffekte-3 %, jeder Heuler(sofernvorhanden)-25g und je Rad-50gPfeifsatz
G
gesamterpyrotechnischerStoff -200gundpyrotechnischer Stoff je Antrieb-60g, Blitzknallsatzals Knalleffekte-3 %, jeder Heuler(sofernvorhanden)-5g und je Rad-10gPfeifsatz
G
Sortimente (engl. selection pack) Sortimentspackung eine Packungmit mehrals einem Feuerwerkstyp, wobei jeder Typeinem derin dieserTabelleaufgeführten Typen entspricht Dergefährlichste Feuerwerkstypbestimmt die Klassifizierung. Knallkörperbatterie ChinaCracker, Celebration Cracker Anordnungvon Rohren (ausPapieroder Pappe), die durch eine pyrotechnische Zündschnurverbunden sind, wobei jedes Rohr fürdie Erzeugung einesakustischen Effekts vorgesehen ist jedes Rohr-140 mgBlitzknallsatz oder-1gSchwarzpulver
G
82Amdt. 42-24
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Typ einschließlich: / Synonyme: BegriffsbestimmungSpezifikation Klassifizierung Feuerwerksrohr Römisches Lichtmit Einzelschuss (engl. single shot Romancandle), kleinervorgeladenerMörser (engl. smallpreloaded mortar) Rohr,das einepyrotechnische Einheit enthält, die wiederumaus einempyrotechnischen Stoff, einerAusstoßladungund mit oderohne Überzündungbesteht Innendurchmesser-30 mmund pyrotechnische Einheit > 25g oder>5%und-25 % Blitzknallsatz
G
Innendurchmesser-30 mm,pyrotechnische Einheit-25gund -5%Blitzknallsatz
G
Rakete (engl. rocket) Signalrakete, Pfeifrakete Hülse, die einenpyrotechnischen Stoffund/ oderpyrotechnische Einheiten enthält, mit Leitstab (Leitstäben) oderanderen Mitteln zurFlugstabilisierung ausgerüstet,und die füreinen Aufstiegin die Luftausgelegtist nurEffekte von Blitzknallsätzen1.1G Blitzknallsatz > 25 % despyrotechnischen Stoffes
G
pyrotechnischerStoff > 20gund Blitzknallsatz-25 %
G
pyrotechnischerStoff-20g, Schwarzpulver-Zerlegerladung und Blitzknallsatz-0,13gje Knallund-1ginsgesamt
G
Feuertopf (engl. mine) Feuertopf, Bodenfeuertopf, Feuertopf ohne Mörser Rohr,das eine Ausstoßladungundpyrotechnische Einheiten enthältund fürein Abstellenauf dem Boden oderein Fixieren im Bodenausgelegtist. DerHaupteffekt besteht darin,allepyrotechnischen Einheiten mit einem Malauszustoßenund dabei in derLuft einengroß- räumigverteilten visuellenund/oderakustischen Effekt zuerzeugen oderStoff- oder Papiertüte oderStoffoderPapierzylinder, die/dereine Ausstoßladungundpyrotechnische Einheiten enthält und fürein Einsetzen in einen Mörserund füreine Funktionals Feuertopfausgelegt ist. > 25 % Blitzknalls atz,als loses Pulverund/oderals Knalleffekte
G
G
<180 mmund-25 % Blitzknallsatz,als loses Pulverund/oder als Knalleffekte
G
-150gpyrotechnischerStoff mit -5 % Blitzknallsatz,als loses Pulverund/oderals Knalleffekte. Jedepyrotechnische Einheit-25g, jederKnalleffekt < 2g;jeder Heuler(sofernvorhanden)-3g
G
80Amdt. 42-24
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Typ einschließlich: / Synonyme: BegriffsbestimmungSpezifikation Klassifizierung vorgeladener Mörser,Großfeuerwerksbombe in einem Mörser (engl. shell in mortar) Anordnungaus einer kugelförmigen oder zylindrischen Großfeuerwerksbombe in einem Mörser,diefür einen Abschussaus diesem Mörserausgelegt ist alle Blitzknallbomben1.1G Sterneffektbombe:.180 mm1.1G Sterneffektbombe: > 25 % Blitzknallsatz,als loses Pulverund/ oderKnalleffekte
G
Sterneffektbombe: > 50 mmund <180 mm
G
Sterneffektbombe:-50 mm oder -60gpyrotechnischerStoff mit -25 % Blitzknallsatz,als loses Pulverund/oderKnalleffekte
G
Kugelbombeaus Kugelbomben (engl. shell of shells (spherical)) (dieangegebenen Prozentsätze von KugelbombenausKugelbomben beziehen sichaufdie Bruttomasse von Feuerwerksartikeln) Gegenstand ohne Ausstoßladungund mit Verzögerungszünder und Zerlegerladung, derBlitzknallbomben und inertes M aterial enthältund fürden Abschussaus einem Mörserausgelegtist >120 mm1.1G Gegenstand ohne Ausstoßladungund mit Verzögerungszünder und Zerlegerladung, derBlitzknallbomben mit-25gBlitzknallsatzproKnalleinheit enthält, mit-33 % Blitzknallsatzund
78Amdt. 42-24
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Typ einschließlich: / Synonyme: BegriffsbestimmungSpezifikation Klassifizierung Fontäne Vulkane, Lanzen, Bengalisches Feuer, zylindrische Fontänen, Kegelfontänen, Leuchtfackeln nicht metallenerBehälter,dereinengepressten oderverdichteten pyrotechnischen Stoff enthält, derFunken und Flammen erzeugt
Bemerkung: Fontänen, die dazu bestimmt sind,eine senkrechte Kaskade oder einen Funkenvorhang zu erzeugen, gelten als Wasserfälle (siehe nachfolgende Zeile).
Feuerwerkskörpermüssen normalerweiseaufderGrundlagedervon derPrüfreihe 6 des Handbuchs
Prüfungenund Kriterien erzielten Prüfdaten den Unterklassen1.1,1.2,1.3und1.4 zugeordnet werden. Jedochgilt Folgendes:
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) einen Blitzknallsatz
G
enthält keinen Blitzknallsatz1.3G Wunderkerze (engl. sparkler) Wunderkerzen, die in derHand gehalten werden, Wunderkerzen, die nicht in der Handgehalten werden, DrahtWunderkerzen starrerDraht, derteilweise (an einem Ende) mit langsamabbrennendempyrotechnischen Stoff beschichtet ist, mit oderohne Anzündkopf WunderkerzenaufPerchlorat-Basis: > 5gje Einheit oder>10 Einheiten je Packung
G
WunderkerzenaufPerchlorat-Basis:-5gje Einheitund-10Einheiten je Packung; WunderkerzenaufNitrat-Basis: -30gje Einheit
G
Bengalholz (engl. Bengalstick) nicht metallenerStock, derteilweise (an einem Ende) mit langsamabbrennendem pyrotechnischen Stoff beschichtetund für dasHalten in derHand ausgelegtist EinheitenaufPerchlorat-Basis: >5gje Einheit oder>10 Einheiten je Packung
G
EinheitenaufPerchlorat-Basis: -5gje Einheitund-10 Einheiten je Packung; Einheitenauf Nitrat-Basis:-30g je Einheit
G
Partyund Tischfeuerwerk Tischbomben, Knallerbsen, Knatterartikel, Rauchkörper, Schlangenmasse, Knaller,Partyknaller, Novelties, Party Poppers Vorrichtung, die fürdie Erzeugungsehrbeschränktervisueller und/oderakustischer Effekteausgelegt ist undge ringe Mengen einespyrotechnischen und/odereines explosiven Stoffes enthält Knallerbsenund Knallerdürfen bis zu1,6 mgSilberfulminat enthalten; Knallerund Partyknallerdürfen bis zu16mgeines Gemisches ausKaliumchloratundrotem Phosphorenthalten; andereArtikel dürfen bis zu5g pyrotechnischen Stoff, jedoch keinen Blitzknallsa tz enthalten
G
erfolgen.
2.1.3.5.2Die Zuordnungvon FeuerwerkskörpernzurUN-Nummer0333, 0334, 0335 oder0336, sowie die Zuordnungvon Gegenständen zurUN-Nummer0431, sofern diese fürbühnenpyrotechnische Effekte verwendet werden, die derBegriffsbestimmungfürden Typdes Gegenstandsund derSpezifikation1.4G in derTabelle fürdie vorgegebene Klassifizierung von Feuerwerkskörpernin2.1.3.5.5 entsprechen, darf ohne Prüfunggemäß Prüfreihe 6aufderGrundlage eines Analogieschlussesgemäß derTabelle fürdie vorgegebene Klassifizierungvon Feuerwerkskörpernin2.1.3.5.5 erfolgen. Eine solche Zuordnungmuss mit Zustimmungderzuständigen Behör de erfolgen. Gegenstände, die in derTabelle nichtaufgeführt sind, müssenaufderGrundlagedervon derPrüfreihe 6 des Handbuchs Prüfungenund Kriterien erzielten Prüfdaten klassifiziertwerden.
Bemerkung: Die Aufnahme anderer Typen von Feuerwerkskörpern in die Spalte 1 der Tabelle in 2.1.3.5.5 darf nur auf der Grundlage vollständiger Prüfdaten, die dem UN-Expertenunterausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter zur Prüfung unterbreitet werden, erfolgen. 2.1.3.5.3Wenn Feuerwerkskörper, die mehrals einerUnterklasse zugeordnet sind, in einem Versandstück zusammengepackt werden, müssen sieaufderGrundlagederUnterklasse mit derhöchsten Gefahrklassifiziertwerden, es sei denn, die von derPrüfreihe 6 des Handbuchs Prüfungenund Kriterien erzielten Prüfdaten lieferneinanderes Erg ebnis.
Die in derTabelle in 2.1.3.5.5angegebene Klassifizierunggilt nurfürGegenstände, die in Kistenaus
Pappe (4G) verpackt sind.
Tabelle für die vorgegebene Klassifizierung von Feuerwerkskörpern
Bemerkung 1: Die in der Tabelle angegebenen Prozentsätze beziehen sich, sofern nichts anderes angegeben ist, auf die Masse aller pyrotechnischen Stoffe (z. B. Raketenmotoren, Treibladung, Zerlegerladung und Effektladung).
Bemerkung 2: Der in dieser Tabelle verwendete Ausdruck „Blitzknallsatz“ bezieht sich auf pyrotechnische Stoffe in Pulverform oder als pyrotechnische Einheiten, wie sie in Feuerwerkskörpern vorhanden sind, die in Wasserfällen verwendet werden, oder für die Erzeugung eines akustischen Effekts oder als Zerlegerladung oder Treibladung verwendet werden, es sei denn,
Bemerkung 3: Angabeninmmbeziehensich: –bei kugelförmigen Großfeuerwerksbomben und Mehrfachkugelbomben auf den Kugeldurchmesser der Großfeuerwerksbombe; –bei zylindrischen Großfeuerwerksbomben auf die Länge der Großfeuerwerksbombe; –bei einer Großfeuerwerksbombe in einem Mörser, einem Römischen Licht, einem Feuerwerkskörper in einem geschlossenen Rohr oder einem Feuerwerkstopf auf den Innendurchmesser des Rohres, das den Feuerwerkskörper einschließt oder enthält; –bei einem Feuertopf ohne Mörser oder einem zylindrischen Feuertopf auf den Innendurchmesser des Mörsers, der für die Aufnahme des Feuertopfes vorgesehen ist. Typ einschließlich: / Synonyme: BegriffsbestimmungSpezifikation Klassifizierung Großfeuerwerksbombe, kugelförmig oder zylindrisch Sternbombe, Kugelbombe, Blitzknallbombe, Tageslichtbombe, Wasserbombe, Mehrschlagbombe, DisplayShell Gegenstand mit oder ohne Ausstoßladung, mit Verzögerungszünderund Zerlegerladung,pyrotechnischer Einheit (pyrotechnischen Einheiten) oder losempyrotechnischen Stoff, fürden Abschussaus einem Mörserausgelegt alle Blitzknallbomben1.1G Sterneffektbombe:.180 mm1.1G Sterneffektbombe: <180 mm mit > 25 % Blitzknallsatz,als loses Pulverund/oderKnalleffekte
G
Sterneffektbombe: <180 mm mit -25 % Blitzknallsatz,als loses Pulverund/oderKnalleffekte
G
Sterneffektbombe:-50 mm oder -60gpyrotechnischerStoff mit -2 % Blitzknallsatz,als loses Pulverund/oderKnalleffekte
G
Mehrfachkugelbombe (engl. peanutshell) Gegenstand mit zweiodermehreren Kugelbomben in einergemeinsamen Hülle, die von derselben Ausstoßladungangetrieben werden, mitgetrennten externen Verzögerungszündern Diegefährlichste Kugelbombe bestimmt die Klassifizierung.
1) 1) Diese Tabelle enthält ein Verzeichnis von Klassifizierungen fürFeuerwerkskörper, die bei fehlenden Prüfdaten derPrüfreihe 6 des Handbuchs Prüfungenund Kriterien (siehe 2.1.3.5.2) verwendet werden dürfen.
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84Amdt. 42-24 Kapitel 2.2 Klasse 2 – Gase
Klassifizierungsdokumentation
Die zuständigeBehörde, die einen Stoff oderGegenstand derKlasse1zuordnet, sollte dem Antragstel-
lerdiese Klassifizierungschriftlich bestätigen.
DasKlassifizierungsdokument derzuständigen Behörde kann formlos seinund darfausmehrals einer
Seite bestehen, vorausgesetzt, die Seiten sind fortlaufend nummeriert. DasDokument sollte eine einmalvergebene Referenznummerhaben.
Die in diesem Dokument zurVerfügunggestellten Informationen müssen leicht erkennbar, lesbar und
dauerhaft sein.