DG
DGpilot

IMDG 1.2

Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen

26 Abschnitte - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften

Bergungsgroßverpackung:Sonderverpackung,die

.1
füreine mechanische Handhabungausgelegtistund
.2
eine Nettomasse von mehrals 400 kgodereinen Fassungsraum von mehrals 450 Liter,aberein Höchstvolumen von 3 m hat, und in die beschädigte, defekte,undichte odernicht den Vorschriften entsprechende Versandstücke mitgefährlichen Güternodergefährliche Güter,dieverschüttet wurden oderausgetreten sind, eingesetzt werden,um diese zuZwecken derWiedergewinnungoderderEntsorgungzubefördern. Bergungsverpackung:Sonderverpackung, in die beschädigte, defekte,undichte odernicht den Vorschriften entsprechende Versa ndstücke mitgefährlichen Gütern odergefährliche Güter, die verschüttet wurden oderausgetreten sind, eingesetzt werden,um diese zuZwecken derWiedergewinnungoder derEntsorgungzubefördern. BetriebsdauerfürFlaschenund GroßflaschenausVerbundwerkstoffen: Die Anzahl Jahre, fürdie derBetrieb derFlasche oderGroßflasche zugelassen ist. Betriebsdruck:
.1
fürein verdichtetes Gasderentwickelte Druck bei einerBezugstemperaturvon15 °C in einem vollen Druckgefäß;
.2
fürUN1001Acetylen,gelöst, derberechnete entwickelte Druck bei einereinheitlichen Bezugstemperaturvon15 °C in einerAcetylen-Flasche, welche den festgelegten Lösungsmittelgehaltund den Höchstgehaltan Acetylen enthältund
.3
fürUN 3374 Acetylen, lösungsmittelfrei, derfüreinegleichwer tigeFlasche fürUN1001Acetylen, gelöst, berechnete Betriebsdruck. Brennstoffzelle:Eine elektrochemische Vorrichtung, welche die chemische Energie eines Brennstoffs in elektrische Energie, Wärmeund Reaktionsprodukteumwandelt. Brennstoffzellen-Motor:Eine Vorrichtung, die fürden Antrieb von Einrichtungen verwendet wirdund dieaus einerBrennstoffzelleund ihrerBrennstoffversorgungbesteht –unabhän gigdavon, ob diese in die Brennstoffzelle integriert odervon diesergetrennt ist –und diealle Zubehörteileumfasst, die fürihreFunktion notwendigsind. Containerschiff:Ein Schiff, dasunterDeckgeladenen Containerndurch besonders konstruierte Führungsschienen während des Seetransports festen Stau gewährt. Container,diean Deck eines solchen Schiffesgeladen werden, werden in besondererWeiseaufeina ndergestapeltund durch Beschlägegesichert. CTU-Code:Die Verfahrensregeln derIMO/ILO/UNECE fürdasPacken von Güterbeförderungseinheiten (IMO/ILO/UNECE Code of Practice forPackingof CargoTransport Units) (MSC.1/Circ.1497).

26Amdt. 42-24 Druckgefäß:Ein ortsbewegliches Gefäß zurAufnahme von StoffenunterDruck, einschließlich seines Verschlusses/seinerVerschlüsseundandererBedienungsausrüstungen,und ein Sammelbegriff fürFlasche, Großflasche, Druckfass, verschlossenerKryo-Behälter,Metallhydrid-Speichersystem, Flaschenbündelund Bergungsdruckgefäß. Druckgefäßkörper:Eine Flasche, eine Großfl asche, ein Druckfass oderein Bergungsdruckgefäß ohne ihre/seine Verschlüsse odersonstige Bedienungsausrüstung, jedoch einschließlichallerdauerhaftangebrachterEinrichtungen (z. B. Halsring,Fußring).

Bemerkung: Die Begriffe „Flaschenkörper“, „Druckfasskörper“ und „Großflaschenkörper“ werden ebenfalls verwendet. Durch oder in:Durch oderin die Länder, in denen eine Sendungbefördertwird, jedoch werden Länder, „über “ die eine Sendungin derLuft befördertwird,ausdrücklichausgeschlossen, vorausgesetzt, in diesen Ländernerfolgt keineplanmäßige Zwischenlandung. Einschließungssystemfürdie BeförderungradioaktiverStoffe: Die vom Konstrukteurfestgelegteund von derzuständigen Behördeanerkannte Anordnungderspaltbaren Stoffeund derVe rpackungsbauteile, die zurErhaltungderKritikalitätssicherheit vorgesehen ist. Empfänger:Jede Person, Organisation oderRegierung,diezumEmpfangeinerSendungberechtigt ist. Entwickelter Druck:DerDruck des Inhalts eines Druckgefäßes bei Temperatur-und Diffusionsgleichgewicht. Erwärmter Stoff:Ein Stoff, derwie folgt befördert oder zurBeförderungangeboten wird: – im flüssigen Zustand bei einerTemperaturvon100 °C oderdarüber, – im flüssigen Zustand mit einem Flammpunkt von über60 °C,absichtlichauf eine Temperaturoberhalb des Flammpunktes erwärmt oder, – im festen Zustandund bei einerTemperaturvon 240 °C oderdarüber. Fahrzeug:Straßenfah rzeug(einschließlich Sattelfahrzeug,d.h.Zugfahrzeug und Sattelauflieger)oder Schienenfahrzeug.TraileroderAnhängergeltenals eingetrenntes Fahrzeug. Fass:Zylindrische VerpackungenausMetall, Pappe, Kunststoff, Sperrholz oderanderengeeigneten Werkstoffen mit flachen odergewölbten Böden. Unterdiesen Begriff fallen auch Verpackungenanderer Form wie z. B.runde Verpackungen mit kegelförmigem Oberboden odereimerförmigeVerpackungen. Nichtunterdiesen Begriff fallen Holzfass (FassausNaturholz)und Kanister. Fester Stoff:Gefährliche GüteraußerGasen, die nicht derBegriffsbestimmungfürflüssige Stoffe in diesem Kapitel entsprechen. FesteStoffealsSchüttgut:Stoffe,au ßerflüssigen Stoffen oderGasen, dieaus einerKombination von Teilchen, Körnchen odergrößeren Teilen bestehenund in ihrerZusammensetzungim Allgemeinen gleichförmigsindund die ohne irgendeine FormderUmschließungdirekt in die Laderäume eines Schiffesgeladen werden (dies schließt Stoffe ein, die in einem LeichteraufeinTrägerschiffgeladen werden). Festgelegter Decksbereich:DerBereich des Wetterdecks eines Schiffs odereines Fahrzeug decks eines Ro/Ro-Schiffs, derfürdie StauunggefährlicherGütervorgesehen ist. Flammpunkt:Die niedrigste Temperatureines flüssigen Stoffes, bei derseine Dämpfe mit Luft ein entzündbares Gemisch bilden. Flasche:Druckgefäß mit einem mit Wasserausgeliterten Fassungsraum von höchstens150 Liter. Flaschenbündel:Ein Druckgefäß, dasaus einerEinheitausFlaschen oderFlaschenkörpern besteht, die aneinanderbefestigtund untereinandermit einem Sammelrohrverbunden sindund diealsuntrennbare Einheit befördertwerden. Dergesamte mit Wasserausgeliterte Fassungsraumdarf 3 000 Liternicht überschreiten; bei Flaschenbündeln, die fürdie Beförderungvongiftigen Gasen derKlasse 2.3 vorgesehen sind, ist diesermit Wasserausgeliterte Fassu ngsraumauf1000 Literbegrenzt. Flüssiger Stoff:EingefährlicherStoff, derbei 50 °C einen Dampfdruck von höchstens 300 kPa(3 bar) hatund bei 20 °Cund einem Druck von101,3 kPanicht vollständiggasförmigistund derbei einem Druck von101,3 kPaeinen Schmelzpunkt oderSchmelzbeginn von 20 °C oderdarunterhat. Ein viskoserStoff, fürden ein spezifischerSchmelzpunkt nicht bestimmt werden kann, ist dem Prüfverfa hren ASTM D 4359-90 oderderin Abschnitt 2.3.4 des Anhangs A des Übereinkommens überdie internatio-

nale BeförderunggefährlicherGüteraufderStraße (ADR) 2) 2) Publikation derVereinten Nationen: ECE/TRANS/300 (Sales No. E.21.VIII.1). beschriebenen PrüfungzurBestimmungdes Fließverhaltens (Penetrometerverfahren) zuunterziehen. Frachtcontainer:Ein Transportgefäß, dasvondauerhafterBeschaffenheitundgenügend widerstandsfähigist, so dass es wiederholt verwendet werden kann, das besondersdafürgebaut ist, die Beförderungvon Güterndurch einen odermeh rereVerkehrsträgerohne Umladungdes Inhalts zuerleichtern, dassogebaut ist, dass esgesichertund/oderleichtumgeschlagen werden kann. Hierfürist es mit Eckbeschlägenausgerüstet. Es muss nach dem Internationalen Übereinkommen übersichereContainer (CSC) von1972 in derjeweilsgeltenden Fassungzug elassen sein. DerBegriff „Frachtcontainer“ schließt wederFahrzeugnoch Verpackungein, jedoch sind Frachtcontainer,dieauf einem Chassis befördert werden, eingeschlossen. Fürdie BeförderungradioaktiverStoffe dürfen Frachtcontainerals Verpackungverwendet werden. Au- ßerdem: Ein kleinerFrachtcontainerist ein Frachtcontainermit einem Fassun gsraum von höchstens 3m .EingroßerFrachtcontainerist ein Frachtcontainermit einem Fassungsraum von mehrals 3 m . Füllfaktor:DasVerhältnis zwischen derMasseanGasund derMasseanWasserbei15 °C, die ein fürdie Verwendungvorbereitetes Druckgefäß vollständigausfüllen würde. Füllungsgrad:DasVerhältnis zwischen dem Volumen des bei15°Cindas Umschließungsmittel eingebrachten flüssigen oderfesten Stoffesund dem Volumen desgebrauchsfertigen Umschließungsmittels, ausgedrückt in %. Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC):Ein multimod ales Beförderungsgerät, dasaus Elementen besteht, die durch ein Sammelrohrmiteinanderverbunden sindund die in einem Rahmen montiert sind. Als Elemente eines MEGCgelten Flaschen, Großflaschen oderFlaschenbündel. DerMEGC ist mit Bedienungsausrüstungenund einerbaulichen Ausrüstungversehen, die fürdie Beförderungvon Gasen erforderlich sind. Gefäß: Behältnis, das Stoffe oderGegenständeaufnehmenund enthalten kann, einschließlichallerVerschlussmittel. Genehmigung/Zulassung: Multilaterale Genehmigung/Zulassungfürdie BeförderungradioaktiverStoffe: Eine je nach Fall durch die jeweils zuständige Behörde des Ursprungslandes derBauartoderderBeförderungund durch die zuständigeBehörde jedes Landes, durch oderin das eine Sendungzubefördern ist, e rteilte Genehmigung/Zulassung. Unilaterale Zulassungfürdie BeförderungradioaktiverStoffe: Eine ZulassungeinerBauart, die nurvon derzuständigen Behörde des Ursprungslandes derBauarterteilt werden muss. Geschlossene Güterbeförderungseinheit:Mit Ausnahme derKlasse1eine Güterbeförderungseinheit, die den Inhalt durch dauerhafte Bau teile mit nicht durchbrochenenund starren Oberflächenumschließt. Güterbeförderungseinheiten mit Seiten- oderDachplanen sind keinegeschlossenen Güterbeförderungseinheiten; bezüglich derBegriffsbestimmungeinergeschlossenen Güterbeförderungseinheit fürKlasse1siehe 7.1.2. Geschlossener Kryobehälter:Siehe VerschlossenerKryobehälter. Geschlossener Ro/Ro-Laderaum:Ro/Ro-Laderaum, derwederein offenerRo/Ro-Laderaumnochein Wetterdeck ist. GHS (G lobally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals):Die neunte überarbeitete Fassungdes von den Vereinten Nationen mit Dokument ST/SG/AC.10/30/Rev.9 veröffentlichten GlobalHarmonisierten Systems zurEinstufungund Kennzeichnungvon Chemikalien. Grenzüberschreitende Beförderung von Abfällen:Beförderungvon Abfällenaus dem Hoheitsgebiet eines Landes in oderdurch das Hoheitsgebiet einesanderen Landes oderin oderdurch ein Gebiet, das nicht Hoheitsgebiet eines derbeiden Länderist, vorausgesetzt, es werden mindestens zwei Ländervon derBeförde rungberührt. Großflasche:Druckgefäß einernahtlosen Bauweise odereinerBauweiseausVerbundwerkstoff mit einem mit Wasserausgeliterten Fassungsraum von mehrals150 Literbis höchstens 3 000 Liter. Großpackmittel (IBC):Starre oderflexible, transportable Verpackung, die nicht im Kapitel 6.1aufgeführtistund:

.1
einen Fassungsraumh at von:

28Amdt. 42-24

.1
höchstens 3,0 m³ (3 000 Liter)fürfesteund flüssigeStoffederVerpackungsgruppen IIund III,
.2
höchstens1,5 m³ fürfeste Stoffe derVerpackungsgruppe I, die in flexiblen IBC, IBCausstarrem Kunststoff, Kombinations-IBC, IBCausPappeund Holz verpackt sind,
.3
höchstens 3,0 m³ fürfeste Stoffe derVerpackungsgruppe I, die in metallenen IBC verpackt sind,
.4
höchstens 3,0 m³ fürradioaktive Stoffe derKlasse 7;
.2
fürmechanische Handhabungausgelegtistund
.3
den Be anspruchungen bei derHandhabungund Beförderungstandhält, wasdurch Prüfungen festgestellt wird. Regelmäßige Wartung eines flexiblen Großpackmittels (IBC):DieroutinemäßigeAusführungvon Arbeitenan flexiblen Kunststoff-IBC oderflexiblen IBCausTextilgewebe, wie:
.1
Reinigungoder
.2
Ersatz nicht integralerBestandteile, wie nicht integrale Auskleidungenund Verschlussver bindungen, durch Bestandteile, die denursprünglichen Spezifikationen des Herstellers entsprechen, vorausgesetzt, diese Arbeiten haben keine negativen Auswirkungenauf die Behältnisfunktion des flexiblen IBCund verändern nicht die Bauart.

Bemerkung: Für starre Großpackmittel (IBC) siehe Regelmäßige Wartung eines starren Großpackmittels (IBC). Regelmäßige Wartung eines starren Großpackmittels (IBC):Die AusführungregelmäßigerArbeiten an metallenen IBC, starren Kunststoff-IBC oderKombinations-IBC wie:

.1
Reinigung;
.2
Entfernenund Wiedera nbringen oderErsetzen derVerschlüsse des Packmittelkörpers (einschließ- lich derdamit verbundenen Dichtungen) oderderBedienungsausrüstungentsprechend denursprünglichen Spezifikationen des Herstellers, vorausgesetzt, die Dichtheit des IBC wird überprüft; oder
.3
Wiederherstellen derbaulichen Ausrüstung, die nicht direkt die Funktion hat, eingefähr liches Gut einzuschließen odereinen Entleerungsdruckaufrechtzuerhalten,um eine Übereinstimmungmit der geprüften Bauartherzustellen (z. B. Richten derStützfüße oderderHebeeinrichtungen), vorausgesetzt, die Behältnisfunktion des IBC wird nicht beeinträchtigt.

Bemerkung: Für flexible Großpackmittel (IBC) siehe Regelmäßige Wartung eines flexiblen Großpackmittels (IBC). Repariertes Großpackmittel (IBC):Ein metallenerIBC, ein starrerKunststoff-IBC oderein KombinationsIBC, derwegen eines Stoßes odereinesanderen Grundes (z. B. Korr osion, Versprödungoderandere Anzeichen einergegenüberdergeprüften Bauartverminderten Festigkeit) so wiederhergestellt wurde, dass erwiederdergeprüften Bauartentsprichtund in derLage ist, den Bauartprüfungen standzuhalten. FürZwecke dieses Codesgilt dasErsetzen des starren Innenbehälters eines Kombinations-IBC durch einen derursprünglichen Bauart desselben Herstelle rsentsprechenden Behälterals Reparatur. DieserBegriff schließt jedoch nicht dieregelmäßigeWartungeines starren IBC (siehe Begriffsbestimmungoben) ein. DerPackmittelkörpereines starren Kunststoff-IBCund derInnenbehältereines Kombinations-IBC sind nichtreparabel. Flexible IBC sind, sofern dies nicht von derzuständigen Behörde zugelassen ist, nichtreparabel. Wiederaufgearbeitetes Großpackmittel (IBC):Ein metallenerIBC, ein starrerKunststoff-IBC oderein Kombinations-IBC:

.1
der sich,ausgehend von einem den Vorschriften nicht entsprechenden Typ,ausderFertigungeines den Vorschriften entsprechenden UN-Typsergibt oder
.2
dersichausderUmwandlungeines den Vorschriften entsprechenden UN-Typs in einenanderen, den Vorschriften entsprechenden UN-Typergibt. Wiederaufgearbeitete IBCunterliegen denselben Vorschriften dieses Codes wie neue IBC desgleichen Typs (siehe Begriffsbestimmungde rBauart in 6.5.6.1.1). Großverpackung:Eineaus einerAußenverpackungbestehende Verpackung, die Gegenstände oderInnenverpackungen enthältund die:
.1
füreine mechanische Handhabungausgelegtistund
.2
eine Nettomasse von mehrals 400 kgodereinen Fassungsraum von mehrals 450 Liter,aberein Höchstvolumen von 3 m hat. Güterbeförderungseinheit:Ein Straßentank- oderStraßengüterfahrzeug, ein Kessel- oderGüterwagen, ein multimodalerFrachtcontainer,einmultimodalerortsbeweglicherTank oderein MEGC. Handbuch Prüfungen und Kriterien:Siebte überarbeitete Ausgabe des „Manual of Testsand Criteria“ herausgegeben von den Vereinten Nationen (ST/SG/AC.10/11/Rev.7und Amend.1). Höchste Nettomasse:Wie in 6.1.4 ve rwendet, die höchste Nettomasse des Inhalts einereinzelnen Verpackungoderdie höchste SummeausdenMassen derInnenverpackungenund ihrem Inhalt,ausgedrückt in Kilogramm. Höchster Fassungsraum:Wie in 6.1.4 verwendet. Das höchste Innenvolumen von Gefäßen oderVerpackungenausgedrückt in Liter. Höchster normaler Betriebsdruckfürdie BeförderungradioaktiverStoffe: Derhöchste Druck überdem Luftdruck bei mittlererMeereshöhe, dersich in derdichten Umschließungim Laufe eines Jahresunter den Temperatur-und Sonneneinstrahlungsbedingungen entwickeln würde, die den Umgebungsbedingungen während derBeförderungohne Entlüftung,äußereKühlungdurch ein Hilfssystem oderbetriebliche Überwachungentsprechen. Holzfass:VerpackungausNat urholz mitrundem Querschnittund bauchiggeformten Wänden, dieaus Daubenund Böden bestehtund mit Reifen versehen ist. IAEA-Regelungen für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe:Eine derfolgenden Ausgaben dieserRegelungen:
.1
fürdie Ausgaben1985,1985 (in derFassung1990): die IAEA Safety Series No. 6;
.2
fürdie Ausgabe1996: die IAEA Safety Series No. ST-1;
.3
fürdie Ausgabe1996 (überarbeitet): die IAEA Safety Series No. TS-R- 1(ST-1,überarbeitet);
.4
fürdie Ausgaben1996 (in derFassung2003), 2005, 2009: die IAEA Safety Standards Series No. TS-R- 1;
.5
fürdie Ausgabe 2012: die IAEA Safety Standards Series No. SSR-6;und
.6
fürdie Ausgabe 2018: die IAEA Safety Standards Series No. SSR-6 (Rev.1). IMO-Tank Typ 4:Ein StraßentankfahrzeugzurBeförderunggefährlicherGüterderKlassen 3 bis 9 einschließlich eines Sattelaufliegers mit einem festverbundenen Tank oderein Tank, dermit mindestens vierVerriegelungszapfengemäß ISO-Normen (d. h. Internationale ISO-Norm1161:1984) mit einem Chassis verbunden ist. IMO-Tank Typ 6:Ein StraßentankfahrzeugzurBeförderungnicht tiefgekühlt verflüssigterGase der Klasse 2 einschließlich eines Sattelaufliegers mit einem festve rbundenen Tank odereines mit einem Chassis verbundenen Tanks, dermit Bedienungsausrüstungenund einerbaulichen Ausrüstungversehen ist, die fürdie Beförderungvon Gasen erforderlich sind. IMO-Tank Typ 8:Ein StraßentankfahrzeugzurBeförderungtiefgekühlt verflüssigterGase derKlasse 2 einschließlich eines Sattel aufliegers mit einem festverbundenen wärmeisolierten Tank, dermit Bedienungsausrüstungenund einerbaulichen Ausrüstungversehen ist, die fürdie Beförderungtiefgekühlt verflüssigterGase erforderlich sind. IMO-Tank Typ 9:Ein Straßen-Gaselemente-Fahrzeugfürdie Beförderungvon verdichteten Gasen der Klasse 2, da saus Elementen besteht, die durch ein Sammelrohrverbundenund fest mit dem Chassis verbunden sind,und das mit Bedienungsausrüstungenund baulicherAusrüstung,diefürdie Beförderungvon Gasen notwendigsind,ausgerüstet ist. Elemente sind Flaschen, Großflaschenund Flaschenbündel, die fürdie Beförderungvon Gasengemäß derBegriffsbestimmun gin 2.2.1.1bestimmt sind. Innenauskleidung:Siehe Auskleidung. Innenbehältereines verschlossenen Kryo-Behälters: DerDruckbehälter,derfürdie Aufnahme des tiefgekühlt verflüssigten Gases bestimmt ist. Innengefäß:Gefäß, daseineAußenverpackungerfordert,um seine Behältnisfunktion zuerfüllen. Innenverpackungen:Verpackungen, fürderen Beförderungeine Außenverpackungerforder lich ist. Kanister:VerpackungenausMetall oderKunststoff mitrechteckigem odermehreckigem Querschnitt.

30Amdt. 42-24 Kiste:Rechteckigeodermehreckige vollwandigeVerpackungausMetall, Holz, Sperrholz, Holzfaserwerkstoff, Pappe, Kunststoff odereinemanderengeeigneten Werkstoff. Sofern die Unversehrtheit der Verpackungwährend derBeförderungdadurch nichtgefährdet wird, dürfen kleine Öffnungenangebracht werden,umdieHa ndhabungoderdas Öffnen zuerleichternoderumdenZuordnungskriterien zuentsprechen. Kombinationsverpackungen:Verpackungen, dieaus einerAußenverpackungund einem Innengefäß bestehenund soausgeführt sind, dass Innengefäßund Außenverpackungeine Einheit bilden. Sind sie einmalzusammengesetzt, bilden sie eine Einheit, dieals solche befüllt,gelagert, beförder tund entleert wird. Kontrolltemperatur:Die höchste Temperatur,beiderbestimmteStoffe(wieorganische Peroxideund selbstzersetzliche Stoffe sowie verwandte Stoffe) übereinen längeren Zeitraum sicherbefördertwerden können. Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI), die einem Versandstück, einer Umverpackung oder einem Container mit spaltbaren Stoffen zugeordnet ist,fürdie BeförderungradioaktiverStoffe: Eine Zahl, anhand dererdie Ansammlungvon Versandstücken, Umverpackungen oderContainernmitspaltbaren Stoffen überwacht wird. Kritische Temperatur:Die Temperatur, oberhalb derein Stoff nicht in flüssigem Zustand existieren kann. Kurze internationale Seereise:Eine internationale Seereise, während derein Schiff höchstens 200 Seemeilen von einem Hafen oderOrt entfernt ist, in dem oderandemFahrgästeund Besatzungin Sicherheitgebracht werden können. Wederdie Entfernungzwischen dem letzten Anlaufhafen in dem Land, in dem die Seereise beginnt,und dem letzten Bestimmungsh afen noch die Rückreise darf 600 Seemeilen überschreiten. Derletzte Bestimmungshafen ist derletzte Anlaufhafen derplanmäßigen Seereise, in dem das Schiff seine Rückreise in dasLand beginnt, in dem die Seereise begonnen hat. Ladeeinheit (unit load):Eine Anzahl von Versandstücken, die:

.1
auf eine Ladeplatte wie z. B. eine Palettegestellt odergestapeltund durch Gurte, Schrumpffolien oderanderegeeignete Mittelauf dieserbefestigtwer den,
.2
in eine äußere Schutzumhüllungwie z. B. eine Boxpalettegestellt werden,
.3
dauerhaft durch Gurte zusammengebundenundgesichert sind. Lange internationale Seereise:Eine internationale Seereise, die keine kurze internationale Seereise ist. Leichterzubringerschiff:Ein fürdie Beförderungvon Trägerschiffsleichternzuodervon einem Trägerschiff besonderskonstruiertesu ndausgerüstetes Schiff. Managementsystemfürdie BeförderungradioaktiverStoffe: Eine Reihe zusammenhängenderoder sichgegenseitigbeeinflussenderElemente (System) fürdie Festlegungvon Strategienund Zielenund die ErmöglichungderErreichungderZiele in einerwirksamenund nachhaltigen Weise. Manual of Tests and Criteria:Siehe Handbuch Prüfungenu nd Kriterien. Metallhydrid-Speichersystem:Ein einzelnes vollständiges Wasserstoff-Speichersystem, das einen Druckgefäßkörper, ein Metallhydrid, eine Druckentlastungseinrichtung, ein Absperrventil, eine Bedienungsausrüstungund innereBestandteile enthältund nurfürdie Beförderungvon Wasserstoff verwendet wird. Mit Wasser reagierende Stoffe:Stoffe, die in Berührungmit Wasserentzündbar eGase entwickeln. Nahrungs- und Futtermittel:Nahrungsmittel, Futtermittel oderandere essbare Stoffe, dieals Nahrung fürMenschen oderTierevorgesehen sind. Nettoexplosivstoffmasse (NEM):Die Gesamtmasse derexplosiven Stoffe ohne Verpackungen, Gehäuse usw. (Die Begriffe „Nettoexplosivstoffmenge“, „Nettoexplosivstoffinhalt“, „Nettoexplosivstoffgewicht“ oder„Nettomasse des explosiven Inhalts“ werden oft mit derselben Bedeutungverwendet.) Neutronenstrahlungsdetektor:Eine Einrichtungzu m Feststellen von Neutronenstrahlung. In einerderartigen Einrichtungkann ein Gas in einem dicht verschlossenen Elektronenröhrenwandler,derNeutronenstrahlungin ein messbares elektrisches Signalumwandelt, enthalten sein. Notfalltemperatur:Die Temperatur, bei derNotfallmaßnahmen zuergreifen sind. Offene Güterbeförderungseinheit:Eine Einheit, die keinegeschlossene Güterbeförderungseinheit ist.

Offener Kryo-Behälter:Ortsbewegliches wärmeisoliertes Gefäß fürtiefgekühlt verflüssigte Gase, das durch ständiges Entlüften des tiefgekühlt verflüssigten GasesaufUmgebungsdruckgehalten wird. Offener Ro/Ro-Laderaum:Ein Ro/Ro-Laderaum, derentwederan beiden Enden offen ist oderderan einem Ende offen istund entsprechend den Anforderungen derVerwaltungdurch bleibende Öffnungen in den Seitenbeplattungen oder derDecke mit einerüberseineganze Längewirkendenangemessenen natürlichen Belüftungversehen ist. Offshore-Schüttgut-Container:Ein Schüttgut-Container,derbesondersfürdie wiederholte Verwendungfürdie Beförderungvongefährlichen Güternvon,zuund zwischen Offshore-Einrichtungenausgelegt ist. Ein Offshore-Schüttgut-Containerwirdnach den „Richtlinien fürdie Zulassun gvonaufhoher See eingesetzten Offshore-Containern“, die von derInternationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) im Dokument MSC/Circ.860 festgelegtwurden,ausgelegtundgebaut. Prüfdruck:Druck, derbei einerDruckprüfungfürdie erstmaligeoderwiederkehrende Prüfunganzuwenden ist (fürortsbewegliche Tanks siehe 6.7.2.1 ). Prüfstelle:Eine von derzuständigen Behörde zugelasseneunabhängigePrüfstelle. Qualitätssicherung:Ein systematisches Überwachungs-und Kontrollprogramm, das von jederOrganisation oderStelle mit dem Zielangewendet wird, dass die in diesem Code vorgeschriebenen Sicherheitsnormen in derPraxis eingehalten werden. Radioaktiver Inhaltfürdie BeförderungradioaktiverStoffe: Dieradioaktiven Stoffe mit allen kontaminierten oderaktivierten festen Stoffen, flüssigen Stoffenund Gasen innerhalb derVerpackung. Recycling-Kunststoffe:Werkstoffe, dieausgebrauchten Industrieverpackungen oderausanderen Kunststoffen wiedergewonnen, vorsortiertund fürdie Verarbeitungzuneuen Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC), vorbereitet wurden. Die besonderen Eigensch aften derfürdie HerstellungneuerVerpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC), verwendeten Recycling-Kunststoffe müssengarantiertundregelmäßigals Teil eines von derzuständigen Behördeanerkannten Qualitätssicherungsprogramms dokumentiertwerden. DasQualitätssicherungsprogramm muss Aufzeichnungen übereine zweckmäßig eVorsortierungsowie den Nachweisumfassen, dass jede Charge RecyclingKunststoff, die eine homogene Zusammensetzungaufweist, den Werkstoffspezifikationen (Schmelzindex, Dichteund Zugeigenschaften) deraus einem solchen Recycling-Werkstoff hergestellten Bauart entspricht. Zuden Qualitätssicherheitsangabengehören notwendigerweise Angaben überdie Kunststoffe,aus denen die Recycling-Kunststoffegewonnen wurden, ebenso wie die Kenntnis derfrühe ren Verwendung, einschließlich derfrüheren Füllgüter,derKunststoffe, sofern diese möglicherweise die Eignungneuer,unterVerwendungdieserWerkstoffe hergestellterVerpackungen, einschließlich Groß- packmittel (IBC), beeinträchtigen könnten. Darüberhinausmuss das vom HerstellerderVerpackung oderdes Großpackmittels (IBC)a ngewandte Qualitätssicherungsprogramm nach 6.1.1.3 oder6.5.4.1die Durchführungderentsprechenden mechanischen BauartprüfungenanVerpackungen oderGroßpackmitteln (IBC)aus jederCharge Recycling-Kunststoff nach 6.1.5 oder6.5.6umfassen. Bei diesen Prüfungen darf die Stapelfestigkeit durch einegeeignete dynamische D ruckprüfunganstelle einerstatischen Lastprüfungnachgewiesen werden.

Bemerkung: Die Norm EN ISO 16103:2005 „Verpackung – Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Gü- ter – Recycling-Kunststoffe“ enthält zusätzliche Leitlinien für Verfahren, die bei der Zulassung der Verwendung von Recycling-Kunststoffen in Betracht kommen können. Diese Leitlinien wurden auf der Grundlage der Erfahrungen bei der Herstellung von Fässern und Kanistern aus Recycling-Kunststoffen entwickelt und sind als solche möglicherweise für andere Arten von Verpackungen, IBC und Großverpackungen aus Recycling-Kunststoff anzupassen. Regelmäßige Wartung eines flexiblen Großpackmittels (IBC):siehe Großpackmittel (IBC). Regelmäßige Wartung eines starren Großpackmittels (IBC):siehe Großpackmittel (IBC). Rekonditionierte Verpackung:Verpackung, insbesondere:

.1
ein Metallfass:
.1
dassogereinigtwurde, dass die Konstruktionswerkstoffe wiederihrursprüngliches Aussehen erhaltenund dabeialle Reste des fr üheren Inhalts, ebenso wie innereund äußereKorrosion sowie äußere Beschichtungenund Bezettelungen entfernt wurden,
.2
das wiederin seineursprüngliche Formund seinursprüngliches Profilgebracht wurde, wobei die Verbindungen zwischen Bodenund Mantel (soweit vorhanden)gerichtetundabgedichtet undalle Dichtungen, die nicht integrierter Teil derVerpackungsind,ausgetauscht wurden,und

32Amdt. 42-24

.3
dasnach derReinigung,abervordem erneuten Anstrichuntersucht wurde, wobei Verpackungen, die sichtbarepunktförmigeVertiefungen (Pitting), eine wesentliche Verminderungder Materialstärke, eine Ermüdungdes Metalls, beschädigte Gewinde oderVerschlüsse oderandere bedeutende Mängelaufweisen, zurückgewiesen werden müssen;
.2
ein Fass oderKanisterausKunststoff:
.1
das/dersogereinigtwurde, dass die Konstruktionswerkstoffe wiederihrursprüngliches Aussehen erhaltenund dabeialle Reste des früheren Inhalts sowie äußere Beschichtungenund Bezettelungen entfernt wurden,
.2
dessen Dichtungen, die nicht integrierterTeil derVerpackungsind,ausget auscht wurdenund
.3
das/dernach derReinigunguntersucht wurde, wobei Verpackungen, die sichtbare Schäden wie Risse, Falten oderBruchstellen, beschädigte Gewinde oderVerschlüsse oderandere bedeutende Mängelaufweisen, zurückgewiesen werden müssen. Repariertes Großpackmittel (IBC):siehe Großpackmittel (IBC). Ro/Ro-Laderäume:Räume, die normalerweise in keinerWeiseunterteilt sindund die sich entweder übereinen erheblichen Teil derLänge oderüberdie Ges amtlänge des Schiffes erstreckenund bei denen Güter(verpackt oderals Massengut, in oderauf Schienen- oderStraßenfahrzeugen (einschließlich Straßentankwagen oderEisenbahnkesselwagen), Trailern, Containern, Paletten,abnehmbaren Tanks (Aufsetztanks) oderin oderauf ähnlichen Beförderungs- oderLadeeinheiten oderanderen Behältern) normalerweise in horizontalerRichtu ngge- oderentladen werden können. Ro/Ro-Schiff (Roll-on/Roll-off-Schiff):Ein Schiff mit einem odermehrerengeschlossenen oderoffenen Decks, die normalerweise in keinerWeiseunterteilt sindund sich im Allgemeinen überdiegesamte Länge des Schiffs erstrecken; es befördert Güter, die normalerweise in horizontalerRichtunggeladen und entladen werden. Sack:Flexible VerpackungausPapier,Kunststofffolien, Textilien,gewebten oderanderen geeigneten Werkstoffen. SADT (s elf-accelerating decomposition temperature):Die niedrigste Temperatur,beiderin einem Stoff in den zurBeförderungaufgegebenen Verpackungen, IBC oderTanks eine selbstbeschleunigende Zersetzungauftreten kann. Die SADT ist nach den im Handbuch Prüfungenund Kriterien Teil II Abschnitt 28 enthaltenden Prüfverfahren zubestimmen. SAPT (s elf-accelerating polymerization temperature):Die niedrigste Temperatur, bei derdie selbstbeschleunigende Polymerisation eines Stoffes in den zurBeförderungaufgegebenen Verpackungen, Großpackmitteln (IBC) oderTanksauftreten kann. Die SAPT ist nach den fürdie Temperaturderselbstbeschleunigenden Zersetzungvon selbstzersetzlichen Stoffen im Handbuch Prüfungenund Kriterien Teil II Abschnitt 28 festgeleg ten Prüfverfahren zubestimmen. Sattelanhänger:JederAnhänger,derdazubestimmt ist, mit einem Kraftfahrzeugso verbunden zu werden, dass erteilweiseauf diesemaufliegtund dass ein wesentlicherTeil seinerMasseund derMasse seinerLadungvon diesemgetragen wird. Schüttgut-Container:Ein Behältnissystem (einschließlich eventuellerAuskleidungen oderBeschichtungen), da sfürdie BeförderungfesterStoffe in direktem Kontakt mit dem Behältnissystem vorgesehen ist. Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungenund ortsbewegliche Tanks sind nicht eingeschlossen. Ein Schüttgut-Container: – ist von dauerhafterBeschaffenheitundgenügend widerstandsfähig,um wiederholt verwendet werden zukönnen, – ist besondersdafürgebaut,um die Beförderu ngvon Güterndurch ein odermehrere Beförderungsmittel ohne VeränderungderLadungzuerleichtern, – ist mit Vorrichtungen versehen, welche die Handhabungerleichtern,und –hat einen Fassungsraum von mindestens1,0 m . Beispiele fürSchüttgut-Containersind Frachtcontainer, Offshore-Schüttgut-Container,Mulden, Silos für Güterin loserSchüttung, Wechselaufbauten (Wechselbehälter), trichterförmigeContainer, Rollcontainer,Ladeabteile von Fahrzeugen oderflexible Schüttgut-Container.

Sendung:Ein einzelnes Versandstück odermehrereVersandstücke odereine LadunggefährlicherGü- ter, die ein VersenderzurBeförderungaufgibt. Sonderräume:Geschlossene Räume überoderunterdem Schottendeck, die fürdie Beförderungvon Kraftfahrzeugen, welche im Tank flüssigen Treibstoff fürihren Eigenantrieb mitführen, vorgesehen sind und in dieundaus denen diese Fahr zeugegefahren werden könnenund zudem Fahrgäste Zutritt haben. Staubdichte Verpackungen:Verpackungen, die fürtrockenen Inhalt, insbesonderefürwährend derBeförderungentstandene feinstaubige feste Stoffe,undurchlässigsind. Strahlungsdetektionssystem:Ein Gerät, dasals Bestandteile Strahlungsdetektoren enthält. Straßentankfahrzeug:Ein Fahrzeug,das mit einem Tank mit einem Fassun gsraum von mehrals 450 Literausgerüstet ist; derTank ist mit Druckentlastungseinrichtungenausgestattet. Tank:OrtsbeweglicherTank (insbesondere ein Tankcontainer), ein Straßentankfahrzeug, ein Eisenbahnkesselwagen oderein Gefäß zurAufnahme festerund flüssigerStoffe sowie verflüssigterGase mit einem Fassungsraum von mindestens 450 Lite r, wenn sie fürden Transport von Gasen entsprechend derBegriffsbestimmungin 2.2.1.1verwendet werden. Tierische Stoffe:Tierkörper,Tierkörperteile oderausTierengewonnene Nahrungsmittel oderFuttermittel. Trägerschiff:Ein fürdie Beförderungvon Trägerschiffsleichtern besonders konstruiertesundausgerüstetes Schiff. Trägerschiffsleichter oder Leichter:Einun abhängiges Schiff ohne Eigenantrieb, das besondersdafür konstruiertundausgerüstet ist, in beladenem Zustandauf ein Trägerschiff oderein Leichterzubringerschiffgehobenund dortgestautzuwerden. Transportkennzahl (TI), die einem Versandstück, einer Umverpackung oder einem Container oder unverpackten LSA-I-Stoffen oder SCO-I- oder SCO-III-Gegenständen zugeordnet istfürdie BeförderungradioaktiverStoffe: Eine Zahl,anhand dererdie Strahlenexp osition überwacht wird. Überstaut:Dass Versandstücke oderContainerdirektaufeinandergestautwerden. Überwachung der Einhaltung von Vorschriften:Ein systematisches Programm von Maßnahmen, das von einerzuständigen Behörde mit dem Ziel festgelegtwird, die EinhaltungderVorschriften dieses Codes in derPraxis zugewährleisten. Umverpackung:Eine Umschließung, die von einem einzigen Versenderfürdie Aufnahme von einem odermehreren Versandstückenund fürdie BildungeinerEinheit zurleichteren Handhabungund Stauungwährend derBeförderungverwendet wird. Beispiele fürUmverpackungen sind:

.1
eine Ladeplatte, wie eine Palette,auf die mehrereVersandstückegestellt odergestapelt werden und die durch Kunststoffband, Schru mpf- oderDehnfolie oderanderegeeignete Mittelgesichert werden, oder
.2
eine äußere Schutzverpackungwie eine Kiste oderein Verschlag. Verpackung:Ein odermehrere Gefäßeundalleanderen Bestandteileund Werkstoffe, die notwendig sind, damit die Gefäße ihre Behältnis-undandere Sicherheitsfunktionen erfüllen können. Versandstück:DasversandfertigeEndprodukt des Verpackung svorganges, bestehendausderVerpackungund ihrem Inhalt. Verschlag:Eine Außenverpackung, die eine durchbrochene Oberflächeaufweist. Verschlossener Kryo-Behälter:Wärmeisoliertes Druckgefäß fürtiefgekühlt verflüssigte Gase mit einem mit Wasserausgeliterten Fassungsraum von höchstens1000 Litern. Verschluss:Eine Einrichtung, die dazudient, die Öffnungeines Gefäßes zuverschließen.

Bemerkung: Verschlüsse von Druckgefäßen sind zum Beispiel Ventile, Druckentlastungseinrichtungen, Druckmessgeräte oder Füllstandsanzeiger. Versender:Jede Person, Organisation oderRegierung, die eine Sendungfürdie Beförderungvorbereitet. Wetterdeck:Ein Deck, das dem Wettervon obenund von mindestens zwei Seiten vollständigausgesetzt ist.

34Amdt. 42-24 Wiederaufgearbeitete Großverpackung:Eine Großverpackungaus Metall oderausstarrem Kunststoff:

.1
die sichausgehend von einem den Vorschriften nicht entsprechenden Typ,ausderFertigungeines den Vorschriften entsprechenden UN-Typsergibt oder
.2
die sichausderUmwandlungeines den Vorschriften entsprechenden UN-Typs in einenanderen, den Vorschriften entsprechenden UN-Typergibt. Wiederaufgearbeitete Großverpacku ngenunterliegen denselben Vorschriften dieses Codes wie eine neueGroßverpackungdesselben Typs (sieheauch Definition derBauart in 6.6.5.1.2). Wiederaufgearbeitetes Großpackmittel (IBC):siehe Großpackmittel (IBC). Wiederaufgearbeitete Verpackung:Verpackung, insbesondere:
.1
ein Metallfass:
.1
das sich,ausgehend von einem den Vorschriften des Kapitels 6.1nicht entsprechenden Typ,aus derFertigungeines UN-Verpackungstypsergibt, derdiesen Vo rschriften entspricht;
.2
das sichausderUmwandlungeines UN-Verpackungstyps, derden Vorschriften des Kapitels 6.1 entspricht, in einenanderen Typ,derdenselben Vorschriften entspricht, ergibt oder
.3
bei dem fest eingebaute Konstruktionsbestandteile(wienichtabnehmbareDeckel)ausgetauscht wurden; oder
.2
ein FassausKunststoff:
.1
das sichausderUmwandlungeines UN-Ve rpackungstyps in einenanderen UN-Verpackungstyp ergibt (z. B.1H1in1H2) oder
.2
bei dem fest eingebaute Konstruktionsbestandteileausgetauscht wurden. Wiederaufgearbeitete Fässerunterliegen dengleichen Vorschriften dieses Codes, die fürneue Fässer derselben Artgelten. Wiederverwendete Großverpackung:Eine zurWiederbefüllungvorgesehene Großverpackung, die nach einer Untersuchungals frei von solchen Mängeln befunden wurde, die daserfolgreiche Bestehen derFunktionsprüfungen beeinträchtigen könnten;unterdiese Begriffsbestimmungfallen insbesondere solche Großverpackungen, die mitgleichen oderähnlichen verträglichen Gütern wiederbefülltund innerhalb von Vertriebsnetzen, die vom Versenderdes Produktes überwacht werden, beför dertwerden. Wiederverwendete Verpackung:Eine VerpackungzurWiederbefüllung,dienach einerUntersuchung als frei von solchen Mängeln befunden wurde, die daserfolgreiche Bestehen derFunktionsprüfungen beeinträchtigen könnten;unterdiesen Begriff fallen insbesondere solche Verpackungen, die mitgleichen oderähnlichen verträglichen Gütern wiederbefülltund innerhalb von Ver triebsnetzen, die vom Versenderdes Produktes überwacht werden, befördertwerden. Zusammengesetzte Verpackung:Fürdie Beförderungzusammengesetzte Verpackung, bestehendaus einerodermehreren Innenverpackungen, die nach 4.1.1.5 in eine Außenverpackungeingesetzt sein müssen. Zuständige Behörde:Die Behörde(n) odersonstige Stelle(n), die fürirgendeinen Zweck in Verbindung mit diesem Codeals solche bestimmt odera nderweitiganerkannt wird(werden). Zwischenverpackung:Eine Verpackung, die sich zwischen Innenverpackungen oderGegenständen und einerAußenverpackungbefindet.

1) 1) Weiterepraktische Hinweiseund Hintergrundinformationen zum CTU-Code sindals Informationsmaterial (MSC.1/Circ.1498) verfügbar.DerCTU-Codeund dasInformationsmaterial könnenunterwww.unece.org/trans/wp24/ guidelinespackingctus/intro.htmlabgerufen werden. Dichte Umschließungfürdie BeförderungradioaktiverStoffe: Die vom Konstrukteurfestgelegte AnordnungderVerpackungsbauteile, die ein Entweichen derradioaktiven Stoffe während derBeförderung verhindern sollen. Dosisleistung:Die Umgebungsäquivalentdosis bzw. die Richtungsäquivalentdosis je Zeiteinheit, die amfraglichen Punktgemessen wird. Druckfass:Geschweißtes Druckgefäß mit einem mit Wasserausgeliterten F assungsraum von mehrals 150 Literund höchstens1000 Liter(z. B. zylindrisches Gefäß mit Rollreifen, kugelförmige Gefäßeauf Gleiteinrichtungen). Druckgaspackung (Aerosol):Ein Gegenstand, deraus einem nicht wiederbefüllbaren Gefäß besteht, das den Vorschriften von 6.2.4 entspricht,aus Metall, GlasoderKunststoff hergestellt ist, ein verdichtetes, verflüssigtes oderunterDruckgelöstes Gas mit oderohne einem flüssigen,pastösen oderpulverförmig en Stoff enthältund das mit einerEntnahmeeinrichtungausgerüstet ist, die ein Ausstoßen des Inhalts in Form einerSuspension von festen oderflüssigen Teilchen in einem Gas, in Form eines Schaums, einerPaste odereines Pulvers oderin flüssigem odergasförmigem Zustand ermöglicht.

1.2.1

.1

gefäß“, dader„innere Teil“ normalerweise nicht zurErfüllungeinerBehältnisfunktion ohne seine „Au- ßenverpackung“ausgelegt ist; erist daherkeine „Innenverpackung“.

1.2.1

Begriffsbestimmungen

Es folgt eine ListeallgemeinanwendbarerBegriffsbestimmungen, die imgesamten Code verwendet werden. WeitereBegriffsbestimmungen spezifischerArt sind in den einzelnen Kapiteln enthalten. Im Sinne dieses Codes bedeuten: Abfälle:Stoffe, Lösungen, Gemischeund Gegenstände, die ein odermehrereBestandteile enthalten odermit diesem/diesen verunreinigt sind, die diesem Codeunterliegen,und fürdie keineunmittelbare Verwendungvorg esehen ist, dieaberbefördertwerden zurAufarbeitung,zurDeponie oderzurBeseitigungdurch Verbrennungoderdurch sonstige Entsorgungsverfahren. Aerosol:Siehe Druckgaspackung Alternative Vereinbarung:Eine Zulassung, die von derzuständigen Behörde füreinen ortsbeweglichen Tank odereinen MEGCaus gestellt wird, dernach technischen Vorschriften oderPrüfmethoden ausgelegt,gebautundgeprüft ist, die von den in diesem Code festgelegtenabweichen (siehe z. B.

1.2.1

angegebenen Kriterien nicht erfüllt werden.

4) 60 Liter für Kanister. Zusätzliche Vorschriften: 1 Verpackungen aus Metall, einschließlich Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen und Außenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen oder Kombinationsverpackungen dürfen nur für die Verpackungsmethoden OP7 und OP8 verwendet werden. 2 In zusammengesetzten Verpackungen dürfen Gefäße aus Glas nur mit einer höchstzulässigen Menge je Gefäß von 0,5 kg für feste Stoffe oder 0,5 Liter für flüssige Stoffe als Innenverpackungen verwendet werden. 3 In zusammengesetzten Verpackungen darf das Polstermaterial nicht leicht entzündbar sein. 4 Die Verpackung für ein organisches Peroxid oder einen selbstzersetzlichen Stoff, für die der Zusatzgefahrzettel „EXPLOSIV“ (Muster 1, siehe 5.2.2.2.2) erforderlich ist, muss auch den Vorschriften nach 4.1.5.10 und 4.1.5.11 entsprechen. Sondervorschriften für die Verpackung: PP21Für bestimmte selbstzersetzliche Stoffe des Typs B oder C, UN-Nummern 3221, 3222, 3223, 3224, 3231, 3232, 3233 und 3234 muss eine kleinere Verpackung, als in der Verpackungsmethode OP5 bzw. OP6 zugelassen, verwendet werden (siehe 4.1.7 und 2.4.2.3.2.3). PP22UN 3241, 2-Brom-2-nitropropan-1,3-diol, muss in Übereinstimmung mit der Verpackungsmethode OP6 verpackt werden.

1.2.1.1

Beispiele zur Erläuterung einiger Begriffsbestimmungen

Die folgenden Erklärungenund Beispiele sollen die Verwendungeinigerderin diesem Kapitel definierten Verpackungsbegriffe erläutern. Die Begriffsbestimmungen dieses Kapitels stehen im Einklangmit derVerwendungderdefinierten Begriffe imgesamten Code. Einigederdefinierten Begriffe werden jedoch häufiginandererWeise verwendet. Dies wird besonde rsdeutlich bei dem Begriff „Innengefäß“, deroft zurBeschreibungdes „inneren Teils“ einerzusammengesetzten Verpackungverwendet wurde. Der„innere Teil“ von „zusammengesetzten Verpackungen“ wird immerals „Innenverpackung“und nichtals „Innengefäß“ bezeichnet. Eine FlascheausGlas ist ein Beispiel füreine solche „Innenverpackung“. Der„innere Teil“ von „Kombinationsverpackun gen“ wirdnormalerweiseals „Innengefäß“ bezeichnet. Zum Beispiel ist der„innere Teil“ einerKombinationsverpackung6HA1(Kunststoff) ein solches „Innen-

1.2.2

.1

KraftMechanische Spannung 1kg=9,807N1kg/mm =9,807 N/mm 1N=0,102 kg1N/mm =0,102 kg/mm Druck 1Pa=1N/m =10 -5 bar=1,02 ×10 -5 kg/cm =0,75×10 -2 torr 1bar=10 Pa=1,02 kg/cm = 750 torr 1kg/cm =9,807×10 Pa= 0,9807 bar= 736 torr 1torr=1,33 ×10 Pa=1,33 ×10 -3 bar=1,36 ×10 -3 kg/cm Energie, Arbeit, Wärmemenge 1J=1N·m= 0,278 ×10 -6 kWh= 0,102 kg·m= 0,239 ×10 -3 kcal 1kWh = 3,6 ×10 J= 367 ×10 kg·m= 860 kcal 1kg·m = 9,807 J= 2,72 ×10 -6 kWh= 2,34 ×10 -3 kcal 1kcal=4,19×10 J=1,16×10 -3 kWh= 427 kg·m LeistungKinematische Viskosität 1W=0,102 kg·m/s= 0,86 kcal/h1m²/s =10 St (Stokes) 1kg·m/s = 9,807 W= 8,43 kcal/h1St =10 -4 m /s 1kcal/h =1,16W=0,119kg·m/s Dynamische Viskosität 1Pa·s =1N·s/m =10 P (Poise)= 0,102 kg·s/m 1P=0,1Pa·s= 0,1N·s/m =1,02 ×10 -2 kg·s/m 1kg·s/m = 9,807 Pa·s= 9,807 N·s/m = 98,07 P Dezimale Vielfacheund Teile einerEinheit können durch Vorsetzen dernachfolgenden Vorsätze bzw. Vorsatzzeichen vorden Namen bzw. das Zeichen derEinheitgebildet werden: FaktorVorsatzVorsatzzeichen 1000 000 000 000 000 000 =10 TrillionenfachExaE 1000 000 000 000 000 =10 BilliardenfachPetaP 1000 000 000 000 =10 BillionenfachTeraT 1000 000 000 =10 Milliardenfach GigaG 1000 000 =10 MillionenfachMegaM 1000 =10 TausendfachKilok 100 =10 HundertfachHektoh 10=10 ZehnfachDekada 0,1=10 -1 ZehntelDezid 0,01=10 -2 HundertstelZentic 0,001=10 -3 TausendstelMillim 0,000 001=10 -6 MillionstelMikroT 0,000 000 001=10 -9 MilliardstelNanon 0,000 000 000 001=10 -12 BillionstelPikop 0,000 000 000 000 001=10 -15 BilliardstelFemtof 0,000 000 000 000 000 001=10 -18 TrillionstelAttoa

Bemerkung: (Die Bemerkung ist für die deutsche Übersetzung ohne Bedeutung.)

1.2.2

.2

(bleibt offen)

1.2.2

.3

Ist die Masse eines Versandstücksangegeben, ist darunter, sofern nichtsanderes bestimmt ist, die Bruttomasse zuverstehen. Die Masse derfürdie BeförderungderGüterbenutzten Containerund Tanks ist in derBruttomasse nicht enthalten.

1.2.2

.4

Sofern nichtausdrücklich etwasanderes bestimmt ist, bedeutet das Zeichen „%“ Prozentsatz:

.1
bei Mischungen von festen oderflüssigen Stoffenundauch bei Lösungen oderbei festen, von einer Flüssigkeitgetränkten Stoffen bezieht sich derProzentsatz derMasseauf die Gesamtmasse derMischung,derLösungoderdesgetränkten Stoffes;
.2
bei verdichteten Gasmischungen, dieunterDruck eing efüllt werden, den in Prozentangegebenen Volumenanteil, bezogenaufdasGesamtvolumen derGasmischung,oder,wennsienach Masse eingefüllt werden, den in Prozentangegebenen Massenanteil, bezogenauf die Gesamtmasse derMischung;
1.2.2

.4

.3
bei verflüssigten Gasmischungen sowieunterDruckgelösten Gasen bezieht sich derProzentsatz derMasseauf den in Prozentangegebenen Massenanteil, bezogenauf die Gesamtmasse derMischung.
1.2.2

Maßeinheiten

1.2.2.1

In diesem Codegelten folgende Maßeinheiten

*) : GrößeSI-Einheit **) Zusätzlich zugelassene Einheit Beziehung zwischen den Einheiten Längem(Meter)–– Flächem (Quadratmeter)–– Volumenm (Kubikmeter)L ***) (Liter)1L=10 -3 m Zeits(Sekunde)min(Minute)1min= 60 s h(Stunde)1h= 3 600 s d(Tag)1d= 86 400 s Massekg(Kilogramm)g(Gramm)1g=10 -3 kg t(Tonne)1t=10³ kg Dichtekg/m kg/L1kg/L=10³ kg/m TemperaturK(Kelvin)°C(Grad Celsius)0 °C= 273,15K TemperaturdifferenzK(Kelvin)°C(Grad Celsius)1°C=1K KraftN(Newton)–1N=1kg·m/s DruckPa(Pascal)bar(Bar)1bar=10 Pa 1Pa=1N/m Mechanische SpannungN/m N/mm 1N/mm =1MPa Arbeit Energie Wärmemenge } J(Joule)kWh eV (Kilowattstunde) (Elektronenvolt) 1kWh 1J 1eV =3,6MJ =1N·m =1W·s =0,1602 ×10 -18 J LeistungW(Watt)–1W=1J/s =1N·m/s ElektrischerWiderstandA(Ohm)–1A=1kg·m ·s -3 ·A -2 Kinematische Viskositätm /smm /s1mm /s =10 -6 m /s Dynamische ViskositätPa·smPa·s1mPa·s =10 -3 Pa·s AktivitätBq(Becquerel)–– ÄquivalentdosisSv(Sievert)–– LeitfähigkeitS/m (Siemens/Meter)–– * Fürdie Umrechnungderbishergebräuchlichen Einheiten in SI-Einheitengelten die folgendengerundeten Werte. ** Dasinternationale Einheitensystem (SI) ist dasErgebnis von Beschlüssen derAllgemeinen Konferenz überMaßeund Gewichte (Adresse: Pavillion de Breteuil, Parc de St-Cloud, F-92310S`evres). *** Wenn bei VerwendungderSchreibmaschine oderderTextverarbeitungdie Zahl „1“und derBuchstabe „l“gleichaussehen, ist fürLiterneben dem Zeichen „l“auch das Zeichen „L“ zulässig.

36Amdt. 42-24

1.2.2.5

FürGefäße werden Drücke jederArt(z.B.Prüfdruck, innererDruck, Öffnungsdruck von Sicherheitsven-

tilen) immerals Überdruck (überdematmosphärischen Druck liegenderDruck)angegeben; derDampfdruck von Stoffen wirddagegen immeralsabsoluterDruckangegeben.

1.2.2.6

.3

°C°F°C °F 45113235,4 45,6114237,2 46,1115239 46,7116240,8 47,2117242,6 47,8118244,4 48,3119246,2 48,9120248 49,4121249,8 50122251,6 50,6123253,4 51,1124255,2 51,7125257 52,2126258,8 °C°F°C °F 52,8127260,6 53,3128262,4 53,9129264,2 54,4130266 55131267,8 55,6132269,6 56,1133271,4 56,7134273,2 57,2135275 57,8136276,8 58,3137278,6 58,9138280,4 59,4139282,2 °C°F°C °F 65,6150302 71,1160320 76,7170338 82,2180356 87,8190374 93,3200392 98,9210410 104,4220428 115,6240464 121,1250482

1.2.2.6

.3

°C°F°C °F -73,3-100-148 -67,8-90-130 -62,2-80-112 -56,7-70-94 -51,1-60-76 -45,6-50-58 -40-40-40 -39,4-39-38,2 -38,9-38-36,4 -38,3-37-34,6 -37,8-36-32,8 -37,2-35-31 -36,7-34-29,2 -36,1-33-27,4 -35,6-32-25,6 -35-31-23,8 -34,4-30-22 -33,9-29-20,2 -33,3-28-18,4 -32,8-27-16,6 -32,2-26-14,8 -31,7-25-13 -31,1-24-11,2 -30,6-23-9,4 -30-22-7,6 -29,4-21-5,8 -28,9-20-4 -28,3-19-2,2 -27,8-18-0,4 -27,2-171,4 -26,7-163,2 -26,1-155 -25,6-146,8 -25-138,6 -24,4-1210,4 -23,9-1112,2 -23,3-1014 -22,8-915,8 -22,2-817,6 -21,7-719,4 -21,1-621,2 -20,6-523 -20-424,8 -19,4-326,6 -18,9-228,4 -18,3-130,2 -17,8032 -17,2133,8 -16,7235,6 -16,1337,4 -15,6439,2 -15541 -14,4642,8 °C°F°C °F -13,9744,6 -13,3846,4 -12,8948,2 -12,21050 -11,71151,8 -11,11253,6 -10,61355,4 -101457,2 -9,41559 -8,91660,8 -8,31762,6 -7,81864,4 -7,21966,2 -6,72068 -6,12169,8 -5,62271,6 -52373,4 -4,42475,2 -3,92577 -3,32678,8 -2,82780,6 -2,22882,4 -1,72984,2 -1,13086 -0,63187,8 03289,6 0,63391,4 1,13493,2 1,73595 2,23696,8 2,83798,6 3,338100,4 3,939102,2 4,440104 541105,8 5,642107,6 6,143109,4 6,744111,2 7,245113 7,846114,8 8,347116,6 8,948118,4 9,449120,2 10,651123,8 11,152125,6 11,753127,4 12,254129,2 12,855131 13,356132,8 13,957134,6 14,458136,4 1559138,2 °C°F°C °F 15,660140 16,161141,8 16,762143,6 17,263145,4 17,864147,2 18,365149 18,966150,8 19,467152,6 2068154,4 20,669156,2 21,270158 21,771159,8 22,272161,6 22,873163,4 23,374165,2 23,975167 24,476168,8 2577170,6 25,678172,4 26,179174,2 26,780176 27,281177,8 27,882179,6 28,383181,4 28,984183,2 29,485185 3086186,8 30,687188,6 31,188190,4 31,789192,2 32,290194 32,891195,8 33,392197,6 33,993199,4 34,494201,2 35,696204,8 36,197206,6 36,798208,4 37,299210,2 37,8100212 38,3101213,8 38,9102215,6 39,4103217,4 40104219,2 40,6105221 41,1106222,8 41,7107224,6 42,2108226,4 42,8109228,2 43,3110230 43,9111231,8 44,4112233,6

1.2.2.6

Umrechnungstabellen

1.2.2.6.1

Umrechnungstabellen für Masseeinheiten

1.2.2.6.1

.2

kglbkg lb kglbkg lb kglbkg lb 45410002 205

1.2.2.6.1.1

Umrechnungsfaktoren

multipliziertmitergibt Gramm0,03527Ounces Gramm0,002205Pounds Kilogramm35,2736Ounces Kilogramm2,2046Pounds Ounces28,3495Gramm Pounds16Ounces Pounds453,59Gramm Pounds0,45359Kilogramm Hundredweight112Pounds Hundredweight50,802Kilogramm

1.2.2.6.1.2

„Pounds“ in Kilogramm und umgekehrt

Wenn es sich bei dem Zahlenwertindermittleren Spalte derfolgenden Umrechnungstabelleum „pounds“ handelt, ist derentsprechende Wert in Kilogrammaufderlinken Seiteabzulesen; wenn es sich bei dem Zahlenwertum Kilogramm handelt, ist derentsprechende Wertin„pounds“aufderrechten Seiteabzulesen. kg lbkg lb 0,2270,51,10 0,45412,20 0,90724,41 1,3636,61 1,8148,82 2,27511,0 2,72613,2 3,18715,4 3,63817,6 4,08919,8 4,541022,0 4,991124,3 5,441226,5 5,901328,7 6,351430,9 6,801533,1 7,261635,3 7,711737,5 8,161839,7 8,621941,9 kglbkg lb 9,072044,1 11,32555,1 13,63066,1 15,93577,2 18,14088,2 20,44599,2 22,750110 24,955121 27,260132 29,565143 31,870154 34,075165 36,380176 38,685187 40,890198 43,195209 45,4100220 47,6105231 49,9110243 52,2115254 kglbkg lb 54,4120265 56,7125276 59,0130287 61,2135298 63,5140309 65,8145320 68,0150331 72,6160353 77,1170375 79,4175386 81,6180397 86,2190419 90,7200441 95,3210463 99,8220485

38Amdt. 42-24

1.2.2.6.2

Umrechnungstabellen für Volumen

1.2.2.6.2.1

Umrechnungsfaktoren

multipliziertmitergibt Liter0,2199Imperialgallons Liter1,759Imperialpints Liter0,2643USgallons Liter2,113USpints Gallons8Pints Imperialgallons4,546Liter Imperialgallons pints } 1,20095 { USgallons pints Imperialpints0,568Liter USgallons3,7853Liter USgallons pints } 0,83268 { Imperialgallons pints USpints0,473Liter

1.2.2.6.2.2

„Imperial pints“ in Liter und umgekehrt

Wenn es sich bei dem Zahlenwertindermittleren Spalte derfolgenden Umrechnungstabelleum„pints“ handelt, ist derentsprechende WertinLiteraufderlinken Seiteabzulesen; wenn es sich bei dem Zahlenwertum Literhandelt, ist derentsprechende Wertin„pints“aufderrechten Seiteabzulesen. LptLpt 0,280,50,88 0,5711,76 0,851,52,64 1,1423,52 1,422,54,40 1,7035,28 1,993,56,16 2,2747,04 2,564,57,92 2,8458,80 3,125,59,68 3,41610,56 3,696,511,44 3,98712,32 4,267,513,20 4,55814,08

1.2.2.6.2.3

„Imperial gallons“ in Liter und umgekehrt

Wenn es sich bei dem Zahlenwertindermittleren Spalte derfolgenden Umrechnungstabelleum„Gallons“ handelt, ist derentsprechende Wert in Literaufderlinken Seiteabzulesen; wenn es sich bei dem Zahlenwertum Literhandelt, ist derentsprechende Wertin„Gallons“aufderrechten Seiteabzulesen. L galLgal 2,270,50,11 4,5510,22 9,0920,44 13,6430,66 18,1840,88 22,7351,10 27,2861,32 31,8271,54 36,3781,76 40,9191,98 45,46102,20 50,01112,42 54,55122,64 59,10132,86 63,64143,08 68,19153,30 72,74163,52 77,28173,74 81,83183,96 86,37194,18 90,92204,40 95,47214,62 100,01224,84 104,56235,06 109,10245,28 113,65255,50 118,19265,72 122,74275,94 127,29286,16 131,83296,38 136,38306,60 140,92316,82 145,47327,04 150,02337,26 154,56347,48 LgalLgal 159,11357,70 163,65367,92 168,20378,14 172,75388,36 177,29398,58 181,84408,80 186,38419,02 190,93429,24 195,48439,46 200,02449,68 204,57459,90 209,114610,12 213,664710,34 218,214810,56 222,754910,78 227,305011,00 250,035512,09 272,766013,20 295,496514,29 318,227015,40 340,957516,49 363,688017,60 386,418518,69 409,149019,80 431,879520,89 454,6010022,00 613,7113529,69 681,9015032,98 909,2020043,99 1022,8522549,48 1136,5025054,97 1363,8030065,99 1591,1035076,96 1818,4040087,99 2 045,7045098,95

1.2.2.6.3

Umrechnungstabelle für Temperaturen

Grad Fahrenheit in Grad Celsius und umgekehrt Wenn es sich bei dem Zahlenwertindermittleren Spalte derfolgenden Umrechnungstabelleum°F handelt, ist derentsprechende Wertin°Caufderlinken Seiteabzulesen; wenn es sich bei dem Zahlenwertum°Chandelt, ist derentsprechende Wertin°Faufderrechten Seiteabzulesen. Allgemeine Formel: °F = (°C × / ) + 32; °C = (°F – 32) × /

40Amdt. 42-24

1.2.3

Abkürzungsverzeichnis

ASTMAmerican Society forTestingand Materials (Amerikanische Gesellschaft fürMaterialprü- fung) (ASTM International,100 BarrHarborDrive, P.O. Box C700, West Conshohocken, PA,19428-2959, Vereinigte Staaten von Amerika) CCCIMO Sub-Committee on CarriageofCargoesand Containers (IMO-Unterausschuss „Beförderungvon Ladungenund Conta inern“) CGACompressed Gas Association (Verband fürverdichtete Gase) (CGA,14501GeorgeCarter Way, Suite103, Chantilly, VA 20151,Vereinigte Staaten von Amerika) CSCInternational Convention forSafe Containers (Internationales Übereinkommen übersichere Container),1972, in derjeweilsgeltenden Fassung ECOSOCEcononomicand SocialCou ncil (Wirtschafts-und Sozialrat) (UN) EmSThe EmS Guide: Revised Emergency Response Procedures forShipsCarryingDangerous Goods (EmS-Leitfaden fürüberarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen fürSchiffe, die gefährliche Güterbefördern) EN(-Norm) Vom Europäischen Kommittee fürNormung(Comit ́eEurop ́een de Normalisation (CEN), 36ruedeStrass art, B-1050 Brüssel, Belgien) veröffentlichte europäische Norm FAOFoodand AgricultureOrganization (Ernährungs-und Landwirtschaftsorganisation) (UN) (FAO, Viale delle Terme di Caracalla,I-00100 Rom, Italien) HNSInternational Convention on Liabilityand Compensation forDamage in Connection with the TransportofHazardousand NoxiousSu bstances (Internationales Übereinkommen überHaftungund EntschädigungfürSchäden bei derBeförderunggefährlicherund schädlicherStoffeauf See) (IMO)aufSee IAEAInternational Atomic EnergyAgency (Internationale Atomenergie-Organisation) (IAEA, Postfach100, A-1400 Wien, Österreich) ICAOInternational Civil Aviation Organization (Internationale Zivilluftfahr t-Organisation) (ICAO, 999 University Street, Montreal, Quebec H3C 5H7, Kanada) IECInternational Electrotechnical Commission (Internationale Elektrotechnische Kommission) (IEC, 3ruedeVaremb ́e, P.O. Box131, CH-1211Genf 20, Schweiz) ILOInternationalLabourOrganization (Internationale Arbeitsorganisation) (ILO, 4route de Morillons, CH-1211Genf 22, Schweiz) itime Dangerous Goods Code IMGSInternational MedicalGuide forShips IMOInternationalMaritime Organization (Internationale Seeschifffahrtsorganisation) (IMO, 4 AlbertEmbankment, London SE17SR, Vereinigtes Königreich)

42Amdt. 42-24 1.2.3 IMSBC-Code InternationalMaritime Solid Bulk Cargoes Code (InternationalerCode fürdie Beförderungvon SchüttgutüberSee) INF-CodeInternational Code forthe Safe CarriageofPackaged Irradiated NuclearFuel, Plutonium and High-Level Radioactive Wastes on board Ships (Code fürdie sichere Beförderung von verpackten bestrahlten Kernbrennstoffen, Plutoniu mund hochradioaktiven Abfällen mit Seeschiffen) ISO(-Norm) Von derInternationalOrganization forStandardization (Internationale Organisation für Normung) (ISO,1, ch. de laVoie-Creuse, CH-1211Genf 20, Schweiz) veröffentlichte internationale Norm MARPOLInternational Convention forthe Prevention of Pollution from Ships,1973,asamended by the1978and1 997 Protocolsrelatingthereto (Internationales Übereinkommen von 1973/78 zurVerhütungderMeeresverschmutzungdurch Schiffe), in derjeweilsgeltenden Fassung MAWPMaximumallowable workingpressure (HöchstzulässigerBetriebsdruck) MEPCMarine Environment Protection Committee (Ausschuss fürden Schutz derMeeresumwelt) (IMO) MFAGMedic alFirst Aid Guide foruse in Accidents InvolvingDangerous Goods (Leitfaden für medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mitgefährlichen Gütern) MSCMaritime Safety Committee (Schiffssicherheitsausschuss) (IMO) N.A.G.Nichtanderweitiggenannt (engl.: N.O.S. - not otherwise specified) SADTSelf-acceleratingdecomposition temperature (Temperaturderselbstbeschleunigenden Zersetzung) SAPTSelf-acceleratingpolyme rization temperature (Temperaturderselbstbeschleunigenden Polymerisation) SOLAS 74International Convention forthe Safety of LifeatSea,1974 (Internationales Übereinkommen von1974 zumSchutz des menschlichen Lebensauf See), in derjeweilsgeltenden Fassung UNECEUnited Nations Economic Commission forEurope (Wirtschaftskommission derVereinten Nationen fürEuropa) (UNECE, Palais des N ations, 8-14avenuedelaPaix, CH-1211Genf 10, Schweiz) UNEPUnited Nations Environment Programme (Umweltprogramm derVereinten Nationen) (United Nations Avenue, Gigiri, P.O. Box 30552, 00100 Nairobi, Kenia) UNESCO/IOC UN Educational, Scientificand CulturalOrganization/IntergovernmentalOceanographic Commission (Organisation derVereinten Nationen fürErziehung, Wissenscha ftund Kultur/Zwischenstaatliche Kommission fürOzeanographie) (UNESCO/IOC,1rue de Miollis, F-75732 Paris Cedex15, Frankreich) UN-NummerVierstellige UN-Nummer, die denamhäufigsten befördertengefährlichenund schädlichen Stoffenund Gegenständen zugeordnet wird WHOWorld Health Organization (Weltgesundheitsorganisation) (AvenueAppia20, CH-1211 Genf 27, Schweiz) WMOWorld MeteologicalO rganization (Weltorganisation fürMeteorologie) (WMO, 7bisavenuedelaPaix, Casepostale No. 2300, CH-1211Genf 2, Schweiz)

Kapitel 1.3 Unterweisung

Tools & Rechner

Rechner

1000-Punkte-RechnerTunnelbeschränkungen

Regelwerke

ADR 2025RID 2025ADN 2025IMDG Code