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ADR 9.8

Ergänzende Vorschriften für vollständige oder vervollständigte MEMU

9 Abschnitte · Teil 9Bau und Zulassung von Fahrzeugen

9.8.1

Allgemeine Vorschriften

Ein MEMU besteht – ausser dem eigentlichen Fahrzeug oder dem Achsaggregat – aus einem oder mehreren Tanks und Schüttgut-Containern, deren Ausrüstungsteilen und den Verbindungsteilen zum Fahrzeug oder zum Achsaggregat.

9.8.2

Vorschriften für Tanks und Schüttgut-Container

Tanks, Schüttgut-Container und besondere Ladeabteile für Versandstücke mit explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff von MEMU müssen den Vorschriften des Kapitels 6.12 entsprechen.

9.8.3

Elektrische Verbindung der MEMU

Tanks, Schüttgut-Container und besondere Ladeabteile für Versandstücke mit explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff, die aus Metall oder aus faserverstärkten Kunststoffen hergestellt sind, müssen mindestens eine gute elektrische Verbindung mit dem Fahrgestell des Fahrzeugs aufweisen. Jeder metallische Kontakt, der eine elektrochemische Korrosion hervorrufen oder mit den in den Tanks und Schüttgut-Containern beförderten gefährlichen Gütern reagieren kann, ist zu vermeiden.

9.8.4

Stabilität der MEMU

Die Gesamtbreite der Aufstandsfläche am Boden (Entfernung zwischen den äusseren Berührungspunkten des rechten und des linken Reifens derselben Achse mit dem Boden) der Achse mit der grössten Breite muss mindestens 90 % der Höhe des Schwerpunkts des beladenen Tankfahrzeugs betragen. Bei Sattelmotorfahrzeugen darf die Achslast des Sattelanhängers 60 % der nominalen Gesamtmasse des beladenen Sattelmotorfahrzeugs nicht übersteigen.

9.8.5

Hinterer Schutz der MEMU

Die Rückseite des Fahrzeugs muss über die gesamte Breite des Tanks durch eine ausreichend feste Stossstange gegen Heckaufprall geschützt sein. Der Abstand zwischen der Rückwand des Tanks und der Rückseite der Stossstange muss mindestens 100 mm betragen (wobei dieser Abstand von dem am weitesten nach hinten liegenden Punkt der Tankwand oder von den schützenden Ausrüstungsteilen aus zu messen ist, die mit dem beförderten Stoff in Verbindung stehen). Fahrzeuge mit einem nach hinten entladbaren Kippbehälter müssen nicht mit einer Stossstange versehen sein, wenn die hinteren Ausrüstungen des Behälters eine Schutzvorrichtung haben, welche den Behälter ebenso schützt wie eine Stossstange.

Bem. Diese Vorschrift gilt nicht für MEMU, bei denen die Tanks durch andere Mittel, z. B. Geräte oder Rohre, die keine gefährlichen Güter enthalten, ausreichend gegen Heckaufprall geschützt sind.

9.8.6

Verbrennungsheizgeräte

9.8.7

Zusätzliche Sicherheitsvorschriften

9.8.8

Zusätzliche Vorschriften für die Sicherung

Kapitel 3.3 Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften

Die Herstelleinrichtung und die besonderen Ladeabteile in MEMU müssen mit Schlössern ausgerüstet sein. (unbedruckt)

Tools & Rechner

Rechner

1000-Punkte-RechnerTunnelbeschränkungen

Regelwerke

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