ADR 9.4
Herstellungsjahr:
2 Abschnitte · Teil 9 — Bau und Zulassung von Fahrzeugen
9.4.3
Ergänzende Vorschriften für die Herstellung der Aufbauten von Fahrzeugen zur Beförderung bestimmter
gefährlicher Güter oder besonderer Verpackungen können für einen bestimmten Stoff je nach den Angaben in Kapitel 3.2 der Tabelle A Spalte (16) in Teil 7 Kapitel 7.2 aufgeführt sein. (unbedruckt) Kapitel 9.5 Ergänzende Vorschriften für die Herstellung der Aufbauten vollständiger oder vervollständigter Fahrzeuge zur Beförderung fester gefährlicher Gü- ter in loser Schüttung