DG
DGpilot

ADR 9.4

Herstellungsjahr:

2 Abschnitte · Teil 9Bau und Zulassung von Fahrzeugen

9.4.3

Ergänzende Vorschriften für die Herstellung der Aufbauten von Fahrzeugen zur Beförderung bestimmter

gefährlicher Güter oder besonderer Verpackungen können für einen bestimmten Stoff je nach den Angaben in Kapitel 3.2 der Tabelle A Spalte (16) in Teil 7 Kapitel 7.2 aufgeführt sein. (unbedruckt) Kapitel 9.5 Ergänzende Vorschriften für die Herstellung der Aufbauten vollständiger oder vervollständigter Fahrzeuge zur Beförderung fester gefährlicher Gü- ter in loser Schüttung

Tools & Rechner

Rechner

1000-Punkte-RechnerTunnelbeschränkungen

Regelwerke

ADR 2025RID 2025ADN 2025IMDG Code