ADR 7.4
Vorschriften für die Beförderung in Tanks
2 Abschnitte · Teil 7 — Beförderungsvorschriften
7.4.2
Die gemäss Unterabschnitt 9.1.1.2 durch den Code EX/III, FL oder AT bezeichneten Fahrzeuge sind wie
folgt zu verwenden: – wenn ein Fahrzeug EX/III vorgeschrieben ist, darf nur ein Fahrzeug EX/III verwendet werden; – wenn ein Fahrzeug FL vorgeschrieben ist, darf nur ein Fahrzeug FL verwendet werden; – wenn ein Fahrzeug AT vorgeschrieben ist, dürfen Fahrzeuge AT und FL verwendet werden. (unbedruckt) Kapitel 7.5 Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung