ADR 6.5
Bau- und Prüfvorschriften für Grosspackmittel (IBC)
113 Abschnitte · Teil 6 — Bau- und Prüfvorschriften
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich
Der Bau, die Ausrüstungen, die Prüfungen, die Kennzeichnung und der Betrieb der IBC unterliegen der
Genehmigung durch die zuständige Behörde des Landes, in dem die IBC zugelassen werden.
Bem. Stellen, die nach der Inbetriebnahme des IBC Inspektionen und Prüfungen in anderen Ländern durchführen, müssen nicht von der zuständigen Behörde des Landes genehmigt sein, in dem der IBC zugelassen wurde, die Inspektionen und Prüfungen müssen jedoch nach den in der Zulassung des IBC festgelegten Regeln durchgeführt werden.
Codierungssystem für die Kennzeichnung von IBC
Der Code besteht aus zwei arabischen Ziffern, wie unter a) beschrieben, gefolgt von einem oder mehreren
Grossbuchstaben, die den Werkstoffen gemäss b) entsprechen, und, sofern dies in einem besonderen Abschnitt vorgesehen ist, gefolgt von einer arabischen Ziffer, die die IBC-Variante bezeichnet.
Für Kombinations-IBC sind an der zweiten Stelle des Codes zwei Grossbuchstaben (lateinische Buchstaben)
zu verwenden, wobei der erste Buchstabe den Werkstoff des Innenbehälters des IBC und der zweite den der Aussenverpackung des IBC bezeichnet.
Die nachstehenden Codes sind den folgenden IBC-Arten zugeordnet:
Werkstoff Variante Code Unterabschnitt metallen 6.5.5.1 A. Stahl für feste Stoffe bei Befüllung oder Entleerung durch Schwerkraft für feste Stoffe bei Befüllung oder Entleerung unter Druck für flüssige Stoffe 11A 21A 31A B. Aluminium für feste Stoffe bei Befüllung oder Entleerung durch Schwerkraft für feste Stoffe bei Befüllung oder Entleerung unter Druck für flüssige Stoffe 11B 21B 31B N. anderes Metall als Stahl oder Aluminium für feste Stoffe bei Befüllung oder Entleerung durch Schwerkraft für feste Stoffe bei Befüllung oder Entleerung unter Druck für flüssige Stoffe 11N 21N 31N flexibel 6.5.5.2 H. Kunststoff Kunststoffgewebe ohne Beschichtung oder Innenauskleidung Kunststoffgewebe, beschichtet Kunststoffgewebe mit Innenauskleidung Kunststoffgewebe, beschichtet und mit Innenauskleidung Kunststofffolie 13H1 13H2 13H3 13H4 13H5 L. Textilgewebe ohne Beschichtung oder Innenauskleidung beschichtet mit Innenauskleidung beschichtet und mit Innenauskleidung 13L1 13L2 13L3 13L4 M. Papier mehrlagig mehrlagig, wasserbeständig 13M1 13M2 H. starrer Kunststoff für feste Stoffe bei Befüllung oder Entleerung durch Schwerkraft, mit baulicher Ausrüstung für feste Stoffe bei Befüllung oder Entleerung durch Schwerkraft, freitragend für feste Stoffe bei Befüllung oder Entleerung unter Druck, mit baulicher Ausrüstung für feste Stoffe bei Befüllung oder Entleerung unter Druck, freitragend für flüssige Stoffe, mit baulicher Ausrüstung für flüssige Stoffe, freitragend 11H1 11H2 21H1 21H2 31H1 31H2 6.5.5.3 HZ. Kombination mit einem Kunststoff-Innenbehälter
Kennzeichnung
Grundkennzeichnung
b), c), d), e) und f) angegeben sind, wobei das Datum gemäss Absatz d) das Datum der Herstellung
des Kunststoff-Innenbehälters ist. Das Verpackungssymbol der Vereinten Nationen darf nicht angebracht werden. Die Kennzeichen müssen in der in Absatz 6.5.2.1.1 angegebenen Reihenfolge angebracht werden. Sie müssen dauerhaft, lesbar und an einer Stelle angebracht sein, die nach dem Einbau des Innenbehälters in die äussere Umhüllung für die Inspektion leicht zugänglich ist. Wenn die Kennzeichen auf dem Innenbehälter wegen der Auslegung der äusseren Umhüllung für die Inspektion nicht leicht zugänglich sind, muss ein Duplikat der auf dem Innenbehälter vorgeschriebenen Kennzeichen auf der äusseren Umhüllung angebracht werden, dem der Wortlaut «Innenbehälter» vorangestellt ist. Dieses Duplikat muss dauerhaft, lesbar und an einer Stelle angebracht sein, die für die Inspektion leicht zugänglich ist. Alternativ darf das Datum der Herstellung des Kunststoff-Innenbehälters auf dem Innenbehälter neben den übrigen Kennzeichen angebracht werden. In diesem Fall darf auf die Angabe des Datums in den übrigen Kennzeichen verzichtet werden. Beispiel für eine geeignete Kennzeichnungsmethode:
Bem. 1. Andere Methoden zur Angabe der erforderlichen Mindestinformationen in dauerhafter, sichtbarer und lesbarer Form sind ebenfalls zulässig. 2. Das Datum der Herstellung des Innenbehälters darf von dem auf dem Kombinations-IBC angebrachten Datum der Herstellung (siehe Unterabschnitt 6.5.2.1), der Reparatur (siehe Absatz 6.5.4.5.3) oder Wiederaufarbeitung (siehe Unterabschnitt 6.5.2.4) abweichen.
Beispiele für die Kennzeichnung von verschiedenen IBC-Arten nach Absatz 6.5.2.1.1 a) bis h):
11A/Y/0299 NL/Mulder 007/5500/1500 IBC aus Stahl für die Beförderung von festen Stoffen, die durch Schwerkraft entleert werden / für die Verpackungsgruppen II und III / hergestellt im Februar 1999 / zugelassen durch die Niederlande / hergestellt durch die Firma Mulder entsprechend einer Bauart, für welche die zuständige Behörde die Seriennummer 007 zugeteilt hat / verwendete Last bei der Stapeldruckprüfung in kg / höchstzulässige Bruttomasse in kg. 13H3/Z/0301 F/Meunier 1713/0/1500 Flexibler IBC für die Beförderung von festen Stoffen, die z. B. durch Schwerkraft entleert werden, hergestellt aus Kunststoffgewebe mit Innenauskleidung, nicht für die Stapelung ausgelegt. 31H1/Y/0499 GB/9099/10800/1200 IBC aus starrem Kunststoff für die Beförderung von flüssigen Stoffen, hergestellt aus Kunststoff mit einer baulichen Ausrüstung, die der Stapellast standhält. 31HA1/Y/0501 D/Müller/1683/10800/1200 Kombinations-IBC für die Beförderung von flüssigen Stoffen mit starrem Kunststoff-Innenbehälter und äusserer Umhüllung aus Stahl. 11C/X/0102 S/Aurigny/9876/3000/910 IBC aus Naturholz für die Beförderung von festen Stoffen, mit einer Innenauskleidung / zugelassen für feste Stoffe der Verpackungsgruppen I, II und III.
Wenn ein IBC einer oder mehreren geprüften IBC-Bauarten, einschliesslich einer oder mehreren geprüften
Verpackungs- oder Grossverpackungsbauarten, entspricht, darf der IBC mit mehreren Kennzeichen zur Angabe der entsprechenden Prüfanforderungen, die erfüllt wurden, versehen sein. Wenn ein IBC mit mehreren Kennzeichen versehen ist, müssen die Kennzeichen in unmittelbarer Nähe zueinander erscheinen und jedes Kennzeichen muss vollständig abgebildet sein.
Zusätzliche Kennzeichnung
Wenn ein Kombinations-IBC so ausgelegt ist, dass die äussere Umhüllung für die Beförderung in leerem
Zustand abgebaut werden kann (z. B. für die Rücksendung eines IBC an den ursprünglichen Absender zur Wiederverwendung), müssen alle abnehmbaren Teile im abgebauten Zustand mit dem Monat und Jahr der Herstellung und dem Namen oder Symbol des Herstellers oder jeder anderen von der zuständigen Behörde festgelegten Identifizierung des IBC (siehe Absatz 6.5.2.1.1 f)) gekennzeichnet sein.
Übereinstimmung mit der Bauart
Die Kennzeichen geben an, dass die IBC einer erfolgreich geprüften Bauart entsprechen und die im Bauartzulassungszeugnis genannten Bedingungen erfüllt sind.
Kennzeichnung von wiederaufgearbeiteten Kombinations-IBC (31HZ1)
Die in Absatz 6.5.2.1.1 und in Unterabschnitt 6.5.2.2 festgelegten Kennzeichen müssen vom ursprünglichen IBC entfernt oder dauerhaft unlesbar gemacht werden; neue Kennzeichen müssen an einem in Übereinstimmung mit den Vorschriften des ADR wiederaufgearbeiteten IBC angebracht werden.
Bauvorschriften
Allgemeine Vorschriften
Prüfungen, Bauartgenehmigung und Inspektion
Qualitätssicherung: Um sicherzustellen, dass jeder hergestellte, wiederaufgearbeitete oder reparierte IBC
die Vorschriften dieses Kapitels erfüllt, müssen die IBC nach einem Qualitätssicherungsprogramm hergestellt, wiederaufgearbeitet oder repariert und geprüft werden, das den Anforderungen der zuständigen Behörde genügt.
Bem. Die Norm ISO 16106:2020 «Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter – Gefahrgutverpackungen, Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen – Leitfaden für die Anwendung der ISO 9001» enthält zufrieden stellende Leitlinien für Verfahren, die angewendet werden dürfen.
Bauartgenehmigung: Für jede IBC-Bauart ist ein Bauartgenehmigungszeugnis und ein Kennzeichen (nach
den Vorschriften des Abschnitts 6.5.2) zu erteilen, wodurch bestätigt wird, dass die Bauart einschliesslich ihrer Ausrüstung den Prüfvorschriften entspricht.
Inspektion und Prüfung
Bem. Für Prüfungen und Inspektionen von reparierten IBC siehe auch Unterabschnitt 6.5.4.5.
Alle metallenen IBC, alle starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC für feste Stoffe, die unter Druck
eingefüllt oder entleert werden, oder für flüssige Stoffe müssen einer geeigneten Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Diese Prüfung ist Teil des in Unterabschnitt 6.5.4.1 festgelegten Qualitätssicherungsprogramms, mit dem nachgewiesen wird, dass der IBC in der Lage ist, die entsprechenden in Absatz 6.5.6.7.3 angegebenen Prüfanforderungen zu erfüllen:
Ein Bericht über jede Inspektion und Prüfung ist mindestens bis zur nächsten Inspektion oder Prüfung vom
Eigentümer des IBC aufzubewahren. Der Bericht muss die Ergebnisse der Inspektion und Prüfung enthalten und die Stelle angeben, welche die Inspektion und Prüfung durchgeführt hat (siehe auch die Kennzeichnungsvorschriften in Absatz 6.5.2.2.1).
Die zuständige Behörde kann jederzeit durch Prüfungen nach diesem Kapitel den Nachweis verlangen, dass
die IBC den Vorschriften der Bauartprüfung genügen.
Reparierte IBC
Besondere Vorschriften für IBC
Besondere Vorschriften für metallene IBC
XI
Diese Vorschriften gelten für metallene IBC zur Beförderung von festen oder flüssigen Stoffen. Es gibt drei
Arten von metallenen IBC:
Mindestwanddicke
Metallene IBC mit einem Fassungsraum von mehr als 1500 Litern müssen den folgenden Anforderungen an die Mindestwanddicke genügen:
Besondere Vorschriften für flexible IBC
Diese Vorschriften gelten für flexible IBC der folgenden Arten:
13H1 Kunststoffgewebe ohne Beschichtung oder Innenauskleidung 13H2 Kunststoffgewebe, beschichtet 13H3 Kunststoffgewebe mit Innenauskleidung 13H4 Kunststoffgewebe, beschichtet und mit Innenauskleidung 13H5 Kunststofffolie 13L1 Textilgewebe ohne Beschichtung oder Innenauskleidung 13L2 Textilgewebe, beschichtet 13L3 Textilgewebe mit Innenauskleidung 13L4 Textilgewebe, beschichtet und mit Innenauskleidung 13M1 Papier, mehrlagig 13M2 Papier, mehrlagig, wasserbeständig. Flexible IBC sind ausschliesslich für die Beförderung fester Stoffe bestimmt.
Besondere Vorschriften für starre Kunststoff-IBC
Diese Vorschriften gelten für starre Kunststoff-IBC zur Beförderung von festen oder flüssigen Stoffen. Es
gibt folgende Arten von starren Kunststoff-IBC: 11H1 für feste Stoffe, die durch Schwerkraft gefüllt oder entleert werden, versehen mit einer baulichen Ausrüstung, die so ausgelegt ist, dass sie der bei Stapelung der IBC auftretenden Gesamtbelastung standhält; 11H2 für feste Stoffe, die durch Schwerkraft gefüllt oder entleert werden, freitragend; 21H1 für feste Stoffe, die unter Druck gefüllt oder entleert werden, versehen mit einer baulichen Ausrüstung, die so ausgelegt ist, dass sie der bei Stapelung der IBC auftretenden Gesamtbelastung standhält; 21H2 für feste Stoffe, die unter Druck gefüllt oder entleert werden, freitragend; 31H1 für flüssige Stoffe, versehen mit einer baulichen Ausrüstung, die so ausgelegt ist, dass sie der bei Stapelung der IBC auftretenden Gesamtbelastung standhält; 31H2 für flüssige Stoffe, freitragend.
Besondere Vorschriften für Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter
Diese Vorschriften gelten für Kombinations-IBC zur Beförderung von festen oder flüssigen Stoffen folgender
Arten: 11HZ1 Kombinations-IBC mit starrem Kunststoff-Innenbehälter für feste Stoffe, die durch Schwerkraft gefüllt oder entleert werden; 11HZ2 Kombinations-IBC mit flexiblem Kunststoff-Innenbehälter für feste Stoffe, die durch Schwerkraft gefüllt oder entleert werden; 21HZ1 Kombinations-IBC mit starrem Kunststoff-Innenbehälter für feste Stoffe, die unter Druck gefüllt oder entleert werden; 21HZ2 Kombinations-IBC mit flexiblem Kunststoff-Innenbehälter für feste Stoffe, die unter Druck gefüllt oder entleert werden; 31HZ1 Kombinations-IBC mit starrem Kunststoff-Innenbehälter für flüssige Stoffe; 31HZ2 Kombinations-IBC mit flexiblem Kunststoff-Innenbehälter für flüssige Stoffe. Dieser Code muss durch Ersetzen des Buchstabens Z durch einen Grossbuchstaben gemäss Absatz
Äussere Umhüllungen aus Metall sind aus einem geeigneten Metall ausreichender Dicke herzustellen.
Besteht die äussere Umhüllung aus Kunststoff, so gelten die entsprechenden Vorschriften der Absätze
Der Innenbehälter ist ohne seine äussere Umhüllung nicht dafür vorgesehen, eine Umschliessungsfunktion
auszuüben. Ein «starrer» Innenbehälter ist ein Behälter, der seine Form in leerem Zustand im Grossen und Ganzen beibehält, ohne dass die Verschlüsse eingesetzt sind und ohne dass er durch die äussere Umhüllung gestützt wird. Innenbehälter, die nicht «starr» sind, gelten als «flexibel». 6.5-1 1
Die äussere Umhüllung besteht in der Regel aus einem starren Werkstoff, der so geformt ist, dass er den
Innenbehälter vor physischen Beschädigungen bei der Handhabung und der Beförderung schützt, ist aber nicht dafür ausgelegt, eine Umschliessungsfunktion auszuüben. Sie umfasst gegebenenfalls die Grundpalette.
bis 6.5.5.4.8, wobei in diesem Fall die für die Innenbehälter anzuwendenden Vorschriften für die
äussere Umhüllung der Kombinations-IBC gelten.
Besondere Vorschriften für IBC aus Pappe
Diese Vorschriften gelten für IBC aus Pappe zur Beförderung von festen Stoffen, die durch Schwerkraft
gefüllt oder entleert werden. Die Art der IBC aus Pappe ist 11G.
Besondere Vorschriften für IBC aus Holz
Diese Vorschriften gelten für IBC aus Holz zur Beförderung von festen Stoffen, die durch Schwerkraft gefüllt
oder entleert werden. Es gibt folgende Arten von IBC aus Holz: 11C Naturholz mit Innenauskleidung 11D Sperrholz mit Innenauskleidung 11F Holzfaserwerkstoff mit Innenauskleidung.
Prüfvorschriften für IBC
Durchführung und Häufigkeit der Prüfungen
Weiterreissprüfung
Anwendungsbereich
Für alle Arten flexibler IBC als Bauartprüfung.
Vorbereitung des IBC für die Prüfung
Der IBC muss bis mindestens 95 % seines Fassungsraums und bis zu seiner höchstzulässigen Bruttomasse gefüllt werden, wobei der Inhalt gleichmässig zu verteilen ist.
Prüfverfahren
Wenn sich der IBC auf dem Boden befindet, wird mit einem Messer die Breitseite in einer Länge von 100 mm in einem Winkel von 45° zur Hauptachse des IBC in halber Höhe zwischen dem Boden des IBC und dem oberen Füllgutspiegel vollständig durchschnitten. Der IBC ist dann einer gleichmässig verteilten überlagerten Last auszusetzen, die dem Zweifachen der höchstzulässigen Bruttomasse entspricht. Die Last muss mindestens fünf Minuten wirken. IBC, die für Heben von oben oder von der Seite ausgelegt sind, müssen nach Entfernen der überlagerten Last hochgehoben werden, bis sie sich frei über dem Boden befinden, und fünf Minuten in dieser Stellung gehalten werden.
Kriterium für das Bestehen der Prüfung
Der Schnitt darf sich nicht um mehr als 25 % seiner ursprünglichen Länge vergrössern.
Kippfallprüfung
Anwendungsbereich
Für alle Arten flexibler IBC als Bauartprüfung.
Vorbereitung des IBC für die Prüfung
Der IBC muss bis mindestens 95 % seines Fassungsraums und bis zu seiner höchstzulässigen Bruttomasse gefüllt werden, wobei der Inhalt gleichmässig zu verteilen ist.
Prüfverfahren
Der IBC muss so gekippt werden, dass eine beliebige Stelle seines Oberteils auf eine starre, nicht federnde, glatte, flache und horizontale Fläche fällt.
Kippfallhöhe
Verpackungsgruppe I Verpackungsgruppe II Verpackungsgruppe III 1,8 m 1,2 m 0,8 m
Kriterien für das Bestehen der Prüfung
Kein Austreten von Füllgut. Ein geringfügiges Austreten aus Verschlüssen oder Nahtstellen beim Aufprall gilt nicht als Versagen des IBC, vorausgesetzt, es kommt nicht zu weiterer Undichtheit.
Aufrichtprüfung
Anwendungsbereich
Für alle flexiblen IBC, die für das Heben von oben oder von der Seite ausgelegt sind, als Bauartprüfung.
Vorbereitung des IBC für die Prüfung
Der IBC muss bis mindestens 95 % seines Fassungsraums und bis zu seiner höchstzulässigen Bruttomasse gefüllt werden, wobei der Inhalt gleichmässig zu verteilen ist.
Prüfverfahren
Der auf der Seite liegende IBC muss an einer Hebeeinrichtung oder zwei Hebeeinrichtungen, wenn vier vorhanden sind, mit einer Geschwindigkeit von mindestens 0,1 m/s angehoben werden, bis er aufrecht frei über dem Boden hängt.
Kriterium für das Bestehen der Prüfung
Keine Beschädigung des IBC oder seiner Hebeeinrichtungen, durch die der IBC für die Beförderung oder Handhabung ungeeignet wird.
Vibrationsprüfung
Anwendungsbereich
Für alle IBC, die für flüssige Stoffe verwendet werden, als Bauartprüfung.
Bem. Diese Prüfung gilt für alle IBC-Bauarten, die nach dem 31. Dezember 2010 hergestellt werden (siehe auch Unterabschnitt 1.6.1.14).
Vorbereitung des IBC für die Prüfung
Ein IBC-Prüfmuster muss nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden und für die Beförderung ausgerüstet und verschlossen werden. Der IBC muss bis mindestens 98 % seines höchsten Fassungsraums mit Wasser gefüllt werden.
Prüfverfahren und -dauer
Die Prüfung ist für die Dauer von einer Stunde bei einer Frequenz durchzuführen, die dazu führt, dass ein
Teil des IBC-Bodens vorübergehend für einen Teil jeder Periode so stark von der Vibrationsauflagefläche angehoben wird, dass ein Distanzplättchen aus Metall zeitweise an mindestens einem Punkt vollständig zwischen dem IBC-Boden und der Prüfauflagefläche eingeschoben werden kann. Nach der ersten Einstellung kann es notwendig werden, die Frequenz anzupassen, um Resonanzschwingungen der Verpackung zu verhindern. Dennoch muss die Prüffrequenz das in diesem Absatz beschriebene Einbringen des Distanzplättchens aus Metall unter dem IBC weiterhin zulassen. Die ständige Möglichkeit des Einschiebens des Distanzplättchens aus Metall ist für das Bestehen der Prüfung unbedingt erforderlich. Das für diese Prüfung verwendete Distanzplättchen aus Metall muss eine Dicke von mindestens 1,6 mm, eine Breite von mindestens 50 mm und eine ausreichende Länge haben, damit es für die Durchführung der Prüfung mindestens 100 mm zwischen dem IBC und der Auflagefläche eingeschoben werden kann.
Kriterien für das Bestehen der Prüfung
Es darf keine Undichtheit und kein Bruch festgestellt werden. Darüber hinaus darf kein Zubruchgehen oder Versagen der baulichen Ausrüstungsteile wie Brechen von Schweissverbindungen oder Versagen von Befestigungen festgestellt werden.
Prüfbericht
Über die Prüfung ist ein Prüfbericht zu erstellen, der mindestens folgende Angaben enthält und der den
Benutzern des IBC zur Verfügung gestellt werden muss: 1. Name und Anschrift der Prüfeinrichtung; 2. Name und Anschrift des Antragstellers (soweit erforderlich); 3. eine nur einmal vergebene Prüfbericht-Kennnummer; 4. Datum des Prüfberichts; 5. Hersteller des IBC; 6. Beschreibung der IBC-Bauart (z. B. Abmessungen, Werkstoffe, Verschlüsse, Wanddicke usw.), einschliesslich des Herstellungsverfahrens (z. B. Blasformverfahren), gegebenenfalls mit Zeichnung(en) und Foto(s); 7. höchster Fassungsraum; 8. charakteristische Merkmale des Prüfinhalts, z. B. Viskosität und relative Dichte bei flüssigen Stoffen und Teilchengrösse bei festen Stoffen. Für starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC, die der Innendruckprüfung des Unterabschnitts 6.5.6.8 unterliegen, die Temperatur des verwendeten Wassers; 9. Beschreibung und Ergebnis der Prüfungen; 10. der Prüfbericht muss mit Namen und Funktionsbezeichnung des Unterzeichners unterschrieben sein.
Bauartprüfungen
Um die ausreichende chemische Verträglichkeit mit den enthaltenen Gütern oder den Standardflüssigkeiten
nach Absatz 6.5.6.3.3 oder 6.5.6.3.5 für starre Kunststoff-IBC der Art 31H2 und für Kombinations-IBC der Arten 31HH1 und 31HH2 nachzuweisen, darf ein zweiter IBC verwendet werden, sofern diese IBC für die Stapelung ausgelegt sind. In diesem Fall müssen beide IBC der Vorlagerung unterzogen werden.
Die zuständige Behörde kann das selektive Prüfen von IBC, die sich nur geringfügig von der geprüften Art
unterscheiden, zulassen, z. B. bei geringen Verkleinerungen der äusseren Abmessungen.
Vorbereitung für die Prüfungen
Zum Nachweis der ausreichenden chemischen Verträglichkeit gegenüber dem Füllgut sind die IBC-Muster
einer sechsmonatigen Vorlagerung zu unterziehen, bei der die Muster mit den vorgesehenen Füllgütern oder mit Stoffen, von denen bekannt ist, dass sie mindestens gleichartige spannungsrissauslösende, anquellende oder molekularabbauende Einflüsse auf die jeweiligen Kunststoffe haben, befüllt sind und nach der die Muster den in der Tabelle des Absatzes 6.5.6.3.7 aufgeführten Prüfungen unterzogen werden.
Reihenfolge der Durchführung der Bauartprüfungen
IBC-Art Vibration
Hebeprüfung von unten
Anwendungsbereich
Für alle IBC aus Pappe und aus Holz sowie für alle IBC-Arten, die mit einer Vorrichtung zum Heben von unten versehen sind, als Bauartprüfung.
Vorbereitung des IBC für die Prüfung
Der IBC ist zu befüllen. Eine Last ist anzubringen und gleichmässig zu verteilen. Die Masse des befüllten IBC und der angebrachten Last muss dem 1,25-fachen der höchstzulässigen Bruttomasse entsprechen.
Prüfverfahren
Der IBC muss zweimal von einem Gabelstapler hochgehoben und heruntergelassen werden, wobei die Gabel zentral anzusetzen ist und einen Abstand von / der Einführungsseitenabmessung haben muss (es sei denn, die Einführungspunkte sind vorgegeben). Die Gabel muss bis zu / in der Einführungsrichtung eingeführt werden. Die Prüfung muss in jeder möglichen Einführungsrichtung wiederholt werden.
Kriterien für das Bestehen der Prüfung
Keine dauerhafte Verformung des IBC einschliesslich eines gegebenenfalls vorhandenen Palettensockels, die die Sicherheit der Beförderung beeinträchtigt, und kein Verlust von Füllgut.
Hebeprüfung von oben
Anwendungsbereich
Für alle IBC-Arten, die für das Heben von oben oder bei flexiblen IBC für das Heben von oben oder von der Seite ausgelegt sind, als Bauartprüfung.
Vorbereitung des IBC für die Prüfung
Metallene IBC, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC sind zu befüllen. Eine Last ist anzubringen und gleichmässig zu verteilen. Die Masse des befüllten IBC und der angebrachten Last muss dem Zweifachen der höchstzulässigen Bruttomasse entsprechen. Flexible IBC sind mit einem repräsentativen Stoff zu befüllen und anschliessend bis zum Sechsfachen ihrer höchstzulässigen Bruttomasse zu beladen, wobei die Last gleichmässig zu verteilen ist.
Prüfverfahren
Metallene und flexible IBC müssen in der Weise hochgehoben werden, für die sie ausgelegt sind, bis sie sich frei über dem Boden befinden, und für eine Dauer von fünf Minuten in dieser Stellung gehalten werden. Starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC sind
Kriterien für das Bestehen der Prüfung
Stapeldruckprüfung
Anwendungsbereich
Für alle IBC-Arten, die für das Stapeln ausgelegt sind, als Bauartprüfung.
Vorbereitung des IBC für die Prüfung
Der IBC ist bis zu seiner höchstzulässigen Bruttomasse zu befüllen. Wenn die Dichte des für die Prüfung verwendeten Produktes dies nicht zulässt, ist eine zusätzliche Last anzubringen, damit der IBC bei seiner höchstzulässigen Bruttomasse geprüft werden kann, wobei die Last gleichmässig zu verteilen ist.
Prüfverfahren
Berechnung der überlagerten Prüflast
Die Last, die auf den IBC gestellt wird, muss das 1,8-fache der addierten höchstzulässigen Bruttomasse so vieler gleichartiger IBC betragen, wie während der Beförderung auf den IBC gestapelt werden dürfen.
Kriterien für das Bestehen der Prüfung
Dichtheitsprüfung
Anwendungsbereich
Für alle IBC-Arten zur Beförderung von flüssigen Stoffen oder von festen Stoffen, die unter Druck gefüllt oder entleert werden, als Bauartprüfung und wiederkehrende Prüfung.
Vorbereitung des IBC für die Prüfung
Die Prüfung muss vor dem Anbringen der gegebenenfalls vorhandenen Wärmeisolierung durchgeführt werden. Belüftete Verschlüsse sind entweder durch gleichartige, nicht belüftete Verschlüsse zu ersetzen, oder die Entlüftungsöffnung ist luftdicht zu verschliessen.
Prüfverfahren und Prüfdruck
Die Prüfung muss mindestens 10 Minuten mit Luft mit einem Überdruck von mindestens 20 kPa (0,2 bar) durchgeführt werden. Die Luftdichtheit des IBC muss durch eine geeignete Methode bestimmt werden, wie z. B. Luftdruckdifferentialprüfung oder Eintauchen des IBC in Wasser oder bei metallenen IBC Überstreichen der Nähte und Verbindungen mit einer Seifenlösung. Im Fall des Eintauchens muss ein Korrekturfaktor für den hydrostatischen Druck angewendet werden.
Kriterium für das Bestehen der Prüfung
Keine Undichtheit.
Hydraulische Innendruckprüfung
Anwendungsbereich
Für IBC-Arten zur Beförderung von flüssigen Stoffen und von festen Stoffen, die unter Druck gefüllt oder entleert werden, als Bauartprüfung.
Vorbereitung des IBC für die Prüfung
Die Prüfung muss vor dem Anbringen einer gegebenenfalls vorhandenen Wärmeisolierung durchgeführt werden. Druckentlastungseinrichtungen müssen ausser Betrieb gesetzt oder entfernt und die entstehenden Öffnungen verschlossen werden.
Prüfverfahren
Die Prüfung muss mindestens 10 Minuten mit einem hydraulischen Druck durchgeführt werden, der nicht geringer sein darf als der in Absatz 6.5.6.8.4 angegebene Druck. Der IBC darf während der Prüfung nicht mechanisch abgestützt werden.
Prüfdruck
Metallene IBC:
Starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC:
Kriterien für das Bestehen der Prüfung
Fallprüfung
Anwendungsbereich
Für alle IBC-Arten als Bauartprüfung.
Vorbereitung des IBC für die Prüfung
Prüfverfahren
Der IBC muss mit seinem Boden so auf eine nicht federnde, horizontale, ebene, massive und starre Oberfläche nach den Vorschriften des Absatzes 6.1.5.3.4 fallen gelassen werden, dass der IBC auf die schwächste Stelle seines Bodens aufschlägt. Ein IBC mit einem Fassungsraum von höchstens 0,45 m muss auch fallen gelassen werden:
Fallhöhe
Für feste Stoffe und flüssige Stoffe, wenn die Prüfung mit dem zu befördernden festen oder flüssigen Stoff oder mit einem anderen Stoff, der im Wesentlichen dieselben physikalischen Eigenschaften hat, durchgeführt wird: Verpackungsgruppe I Verpackungsgruppe II Verpackungsgruppe III 1,8 m 1,2 m 0,8 m Für flüssige Stoffe, wenn die Prüfung mit Wasser durchgeführt wird:
Kriterien für das Bestehen der Prüfung(en)
Bem. Die Kriterien des Absatzes d) gelten für IBC-Bauarten, die ab dem 1. Januar 2011 hergestellt werden.