ADR 6.11
entspricht. Für metallene IBC, auf denen die Kennzeichen durch Stempeln oder Prägen angebracht
53 Abschnitte · Teil 6 — Bau- und Prüfvorschriften
Bem. Für Zwecke dieses Kennzeichens ist das Zulassungsland das Land der zuständigen Behörde, welche die erstmalige Prüfung des jeweiligen Speichersystems zum Zeitpunkt der Herstellung zugelassen hat.
werden, dürfen anstelle des Symbols die Buchstaben «UN» verwendet werden;
Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften
Code für die Bezeichnung der Schüttgut-Container-Typen
In der folgenden Tabelle sind die für die Bezeichnung der Schüttgut-Container-Typen zu verwendenden Codes angegeben: Schüttgut-Container-Typ Code bedeckter Schüttgut-Container BK 1 geschlossener Schüttgut-Container BK 2 flexibler Schüttgut-Container BK 3
Vorschriften für die Auslegung und den Bau
Die allgemeinen Vorschriften dieses Unterabschnitts für die Auslegung und den Bau gelten als erfüllt, wenn
der Schüttgut-Container den Anforderungen der Norm ISO 1496-4:1991 («ISO-Container der Serie 1; Anforderungen und Prüfung; Teil 4: Drucklose Schüttgut-Container») entspricht und staubdicht ist.
Bedienungsausrüstung
Füll- und Entleerungseinrichtungen sind so zu bauen und anzuordnen, dass sie während der Beförderung
und Handhabung gegen das Risiko des Abreissens oder der Beschädigung geschützt sind. Die Füll- und Entleerungseinrichtungen müssen gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert werden können. Die geöffnete und geschlossene Stellung sowie die Schliessrichtung müssen klar angegeben sein.
Prüfung
Container, die nach den Vorschriften dieses Abschnitts als Schüttgut-Container verwendet, unterhalten und
qualifiziert werden, müssen in Übereinstimmung mit dem CSC geprüft und zugelassen werden.
Kennzeichnung
Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Zulassung von Schüttgut-Containern der Typen
Typen BK 1 und BK 2, die keine Container gemäss CSC sind
BK 1 und BK 2, die keine Container gemäss CSC sind
Bem. Wenn Container nach den Vorschriften dieses Abschnitts für die Beförderung von festen Stoffen in loser Schüttung verwendet werden, ist im Beförderungspapier anzugeben: «SCHÜTTGUT-CONTAINER BK (x) 1) VON DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE VON ... ZUGELASSEN» (siehe Absatz 5.4.1.1.17).
Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von flexiblen Schüttgut-Containern des
des Typs BK 3
Vorschriften für die Auslegung und den Bau
Teile des flexiblen Schüttgut-Containers, die unmittelbar mit gefährlichen Gütern in Berührung kommen:
Bedienungsausrüstung und Handhabungseinrichtungen
Prüfung
Stapeldruckprüfung
Anwendungsbereich
Für alle Arten von flexiblen Schüttgut-Containern als Bauartprüfung.
Vorbereitung für die Prüfung
Der flexible Schüttgut-Container ist bis zu seiner höchstzulässigen Bruttomasse zu befüllen.
Prüfverfahren
Der flexible Schüttgut-Container muss für eine Dauer von 24 Stunden einer auf die Oberseite des flexiblen Schüttgut-Containers aufgebrachten Last ausgesetzt werden, die dem Vierfachen der Auslegungstragfä- higkeit entspricht.
Kriterium für das Bestehen der Prüfung
Es darf kein Verlust von Füllgut während der Prüfung oder nach dem Entfernen der Last auftreten.
Fallprüfung
Anwendungsbereich
Für alle Arten von flexiblen Schüttgut-Containern als Bauartprüfung.
Vorbereitung für die Prüfung
Der flexible Schüttgut-Container muss bis zu seiner höchstzulässigen Bruttomasse befüllt werden.
Prüfverfahren
Der flexible Schüttgut-Container muss auf eine nicht federnde und horizontale Aufprallplatte fallen gelassen werden. Die Aufprallplatte muss:
Die Fallhöhe beträgt:
Verpackungsgruppe III: 0,8 m.
Kriterien für das Bestehen der Prüfung
Hebeprüfung von oben
Anwendungsbereich
Für alle Arten von flexiblen Schüttgut-Containern als Bauartprüfung.
Vorbereitung für die Prüfung
Flexible Schüttgut-Container sind mit dem Sechsfachen der höchsten Nettomasse zu befüllen, wobei die Last gleichmässig zu verteilen ist.
Prüfverfahren
Flexible Schüttgut-Container müssen in der Weise hochgehoben werden, für die sie ausgelegt sind, bis sie sich frei über dem Boden befinden, und für eine Dauer von fünf Minuten in dieser Stellung gehalten werden.
Kriterien für das Bestehen der Prüfung
Es dürfen keine Beschädigung des flexiblen Schüttgut-Containers oder seiner Hebeeinrichtungen, durch die der flexible Schüttgut-Container für die Beförderung oder Handhabung ungeeignet wird, und kein Verlust von Füllgut auftreten.
Kippfallprüfung
Anwendungsbereich
Für alle Arten flexibler Schüttgut-Container als Bauartprüfung.
Vorbereitung für die Prüfung
Der flexible Schüttgut-Container muss bis zu seiner höchstzulässigen Bruttomasse gefüllt werden.
Prüfverfahren
Der flexible Schüttgut-Container muss so gekippt werden, dass er mit einer beliebigen Stelle seines Oberteils auf eine nicht federnde und horizontale Aufprallplatte fällt; zu diesem Zweck muss der flexible Schüttgut-Container an der am weitesten von der Aufprallkante entfernten Seite angehoben werden. Die Aufprallplatte muss:
Für alle flexiblen Schüttgut-Container ist folgende Kippfallhöhe festgelegt:
Verpackungsgruppe III: 0,8 m.
Kriterium für das Bestehen der Prüfung
Es darf kein Füllgut austreten. Ein geringfügiges Austreten aus Verschlüssen oder Nahtstellen beim Aufprall gilt nicht als Versagen des flexiblen Schüttgut-Containers, vorausgesetzt, es kommt nicht zu weiterer Undichtheit.
Aufrichtprüfung
Anwendungsbereich
Für alle Arten flexibler Schüttgut-Container, die für das Heben von oben oder von der Seite ausgelegt sind, als Bauartprüfung.
Vorbereitung für die Prüfung
Der flexible Schüttgut-Container muss bis mindestens 95 % seines Fassungsraums und bis zu seiner höchstzulässigen Bruttomasse gefüllt werden.
Prüfverfahren
Der auf der Seite liegende flexible Schüttgut-Container muss an höchstens der Hälfte der Hebeeinrichtungen mit einer Geschwindigkeit von mindestens 0,1 m/s angehoben werden, bis er aufrecht frei über dem Boden hängt.
Kriterium für das Bestehen der Prüfung
Es darf keine Beschädigung des flexiblen Schüttgut-Containers oder seiner Hebeeinrichtungen auftreten, durch die der flexible Schüttgut-Container für die Beförderung oder Handhabung ungeeignet wird.
Weiterreissprüfung
Anwendungsbereich
Für alle Arten flexibler Schüttgut-Container als Bauartprüfung.
Vorbereitung für die Prüfung
Der flexible Schüttgut-Container muss bis zu seiner höchstzulässigen Bruttomasse gefüllt werden.
Prüfverfahren
Bei dem auf dem Boden befindlichen flexiblen Schüttgut-Container müssen auf einer Breitseite in einer Länge von 300 mm alle Lagen des flexiblen Schüttgut-Containers vollständig durchschnitten werden. Der Schnitt ist in einem Winkel von 45° zur Hauptachse des flexiblen Schüttgut-Containers in halber Höhe zwischen dem Boden und dem oberen Füllgutspiegel vorzunehmen. Der flexible Schüttgut-Container ist dann einer gleichmässig verteilten überlagerten Last auszusetzen, die dem Zweifachen der höchstzulässigen Bruttomasse entspricht. Die Last muss mindestens fünfzehn Minuten wirken. Ein flexibler Schüttgut-Container, der für das Heben von oben oder von der Seite ausgelegt ist, muss nach Entfernen der überlagerten Last hochgehoben werden, bis er sich frei über dem Boden befindet, und fünfzehn Minuten in dieser Stellung gehalten werden.
Kriterium für das Bestehen der Prüfung
Der Schnitt darf sich nicht um mehr als 25 % seiner ursprünglichen Länge vergrössern.
Prüfbericht
Es ist ein Prüfbericht zu erstellen, der mindestens folgende Angaben enthält und der den Benutzern des
flexiblen Schüttgut-Containers zur Verfügung gestellt werden muss: 1. Name und Anschrift der Prüfeinrichtung; 2. Name und Anschrift des Antragstellers (soweit erforderlich); 3. eine nur einmal vergebene Prüfbericht-Kennnummer; 4. Datum des Prüfberichts; 5. Hersteller des flexiblen Schüttgut-Containers; 6. Beschreibung der Bauart des flexiblen Schüttgut-Containers (z. B. Abmessungen, Werkstoffe, Verschlüsse, Wanddicke usw.) und/oder Foto(s); 7. höchster Fassungsraum/höchstzulässige Bruttomasse; 8. charakteristische Merkmale des Prüfinhalts, z. B. Teilchengrösse bei festen Stoffen; 9. Beschreibung und Ergebnis der Prüfungen; 10. der Prüfbericht muss mit Namen und Funktionsbezeichnung des Unterzeichners unterschrieben sein.
Kennzeichnung
Jeder flexible Schüttgut-Container, der für die Verwendung gemäss den Vorschriften des ADR hergestellt
und bestimmt ist, muss mit dauerhaften, lesbaren und an einer gut sichtbaren Stelle angebrachten Kennzeichen versehen sein. Die Buchstaben, Ziffern und Symbole mit einer Zeichenhöhe von mindestens 24 mm müssen folgende Angaben umfassen:
Beispiel für die Kennzeichnung
BK3/Z/11 09 RUS/NTT/MK-14-10 56000/14000. 4) Das für Motorfahrzeuge und Anhänger im internationalen Strassenverkehr verwendete Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates, z. B. gemäss dem Genfer Übereinkommen über den Strassenverkehr von 1949 oder dem Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr von 1968. Kapitel 6.12 Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von Tanks, Schüttgut-Containern und besonderen Ladeabteilen für explosive Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoff in mobilen Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU)
Bem. 1. Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7; für festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks, Tankcontainer und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter), deren Tankkörper aus metallenen Werkstoffen hergestellt sind, siehe Kapitel 6.8; für Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen siehe Kapitel 6.9 bzw. 6.13; für Saug-Druck-Tanks für Abfälle siehe Kapitel 6.10; für Schüttgut-Container siehe Kapitel 6.11. 2. Dieses Kapitel findet Anwendung auf festverbundene Tanks, Aufsetztanks, Tankcontainer, Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter), die nicht allen Vorschriften der in der Bem. 1 genannten Kapitel entsprechen, sowie für Schüttgut-Container und für besondere Ladeabteile für explosive Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoff.